Beitragsbemessungsgrenze: Tipps, Versicherungsklassen & Co. 

Von Julia Schäfer 16 August, 2023
4 minutes

Du siehst es beim ersten Blick auf deine Gehaltsabrechnung: Jeden Monat gehen Beiträge für die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ab. Wie viel das ist, kommt ganz auf dein Bruttogehalt an. Denn diese Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zu einer Höchstgrenze abgezogen: Nämlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Erfahre hier das Wichtigste darüber.

Beitragsbemessungsgrenze: Einfach erklärt

Die Beitragsbemessungsgrenze zeigt, wie viel maximal von deinem Gehalt für die Sozialversicherungen abgezogen werden kann. Sie beschreibt also die maximale Höhe des Einkommens, auf dem Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Für Arbeitnehmer:innen besteht eine  Versicherungspflicht.

Einkommen, die über dieser Grenze liegen, zahlen immer den gleichen Maximalbetrag.

Beispiel:

Nehmen wir mal an, du verdienst 8.000 Euro brutto im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung liegt 2023 bei  7.100 Euro im Osten und 7300 Euro im Westen.

Das heißt, dass du die Rentenbeiträge nur für die 7.300 Euro zahlen musst. Die 700 Euro, die du darüber hinaus verdienst, bleiben für die Beiträge unberücksichtigt. Für das Geld zahlst du nichts mehr.

Ob du nun also 1.000 Euro mehr Lohn oder Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bekommst oder 10.000 Euro, spielt keine Rolle. Auch die Beiträge für deinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben ab einem bestimmten Betrag gleich.

Aber auch hier gilt: Für den Teil des Einkommens, der über der Grenze liegt, müssen keine höheren Arbeitgeberbeiträge mehr gezahlt werden.

Versicherungsarten

Die Beitragsbemessungsgrenze gilt grundsätzlich für alle Versicherungen, die im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung angeboten werden.

Doppelversicherung: Aufgepasst, dass du nicht zu viel zahlst!

Gesetzliche Rentenversicherung

Von deinem Verdienst musst du 18,6 % in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Hälfte davon, also 9,3 %, übernimmt aber dein Arbeitgeber. Es gibt 2 verschiedene Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung. Seit dem 01.01.2023 liegt sie in den neuen Bundesländern bei 7.100 Euro im Monat, in den alten Bundesländern bei 7.300 Euro im Monat.

Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung (ALV) ist die gleiche wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, also bis zur gleichen Höhe des Bruttoverdienstes (7.100 Euro beziehungsweise 7.300 Euro im Monat).

Allerdings sind die Beiträge hier nicht so hoch: Es werden dir lediglich 1,3 % vom Einkommen abgezogen. Den gleichen Betrag (also ebenfalls 1,3 %) zahlt dein Arbeitgeber ebenfalls für dich ein.

Beitragsbemessungsgrenze: Die Bemessungsgrenze gilt nur für die Beiträge, die Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen die Arbeitslosenversicherung leisten.

Das bedeutet, dass sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen  jedes Jahr mehr als die festgesetzte Beitragsbemessungsgrenze bezahlen müssen, wenn sie in einem Bundesland beschäftigt sind, in dem eine höhere Grundversicherungsprämie erhoben wird.

Einige Bundesländer haben zudem eine Obergrenze für den maximalen Beitragssatz festgelegt. Wird dieser Satz überschritten, kann es sein, dass der Betrag aufgrund der Obergrenzen nicht vollständig abgedeckt ist.

Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Wie auch bei anderen Sozialversicherungen bestimmt bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Beitragsbemessungsgrenze darüber, wie hoch die Beiträge maximal ausfallen können.

Für das Jahr 2023 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.987,50 Euro. Für Einkommen über dieser Grenze musst du also keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten.

Bis zu diesem Einkommen aber zahlst du 14,6 % deines Gehalts + Zusatzbeitrag der Gesetzlichen Krankenkasse an die Krankenversicherung. Dein Boss übernimmt auch davon die Hälfte, also 7,3 %.

Für die Pflegeversicherung werden insgesamt 0,35  % fällig, also jeweils 1,525 % für dich und deinen Arbeitgeber.

Beitragsbemessungsgrenze: Jährliche Beitragsanpassung

In welchem Bereich die Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird jedes Jahr neu berechnet. Zugrunde gelegt wird dabei immer die allgemeine Lohnentwicklung.

Hat es in der jüngeren Vergangenheit also für einen großen Teil der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mehr Geld gegeben, steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze. Bei einem eher niedrigeren oder gleichbleibenden Lohnniveau stagniert oder fällt sie unter Umständen.

Anhand der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter beträgt sie im Jahr 2023 59.850 Euro. Bis zu diesem Bruttogehalt werden die Beiträge also herangezogen, darüber hinaus nicht mehr.

Zum Vergleich: 2021 und 2022 lag sie gleich bei 58.050 Euro Bruttoeinkommen im Jahr (4.837,50 Euro im Monat). Das lag auch daran, dass wegen der Coronakrise die allgemeine Wirtschaftsleistung und damit auch die Löhne und Gehälter in Deutschland nicht gestiegen sind. Demnach wurde die Bemessungsgrenze nicht erhöht.

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headerbild:©AdobeStock_277636382; MQ-Illustrations

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