Privatinsolvenz: Welche Versicherungen darfst du haben?
Wenn du als Privatperson zahlungsunfähig geworden bist und eine Privatinsolvenz angemeldet hast, dann wird ein Teil deines Einkommens gepfändet. Dein Einkommen und Vermögen sowie deine Finanzgeschäfte werden dann für einen bestimmten Zeitraum von einer fachkundigen Person „überwacht“. Bei einer Privatinsolvenz betrifft das auch bestimmte Versicherungen und die Zahlungen, die du dafür leisten musst.
Wissenswertes zur Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz ist ein vereinfachtes Verfahren zur Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson und dauert ca. 3 Jahre bei Beantragung vor dem 01.10.2020. Dabei wird ein:e Insolvenzverwalter:in/Treuhänder:in eingesetzt, der die finanzielle Situation überprüft und vorhandenes Vermögen verwertet sowie den pfändbaren Betrag einholt.
So entstehen Schulden
Wenn die Lebenshaltungskosten steigen, Löhne jedoch stagnieren, kann das trotz sparsamer Lebensweise zu einer gefährlichen finanziellen Lage führen. Lebensmittel, Energiekosten, Mieten und Pflichtversicherungen müssen trotzdem bezahlt werden. Ein Jobverlust oder eine Scheidung können die Lage zusätzlich verschärfen. Wer deshalb seinen Dispokredit nutzen muss, schuldet der Bank Überziehungszinsen.
Aber auch besser betuchte Menschen können Schulden anhäufen: Geld auszugeben, ist heutzutage die einfachste Sache der Welt. Ein paar Klicks im Web, und bereits wenige Tage später bekommst du die gewünschten Produkte geliefert. Die Bezahlung erfolgt digital und dank der Funktion „später bezahlen“ ist das auch möglich, wenn du gerade im Minus bist. Onlineshopping macht Laune – aber möglicherweise auch Schulden. Schulden entstehen also, wenn du über deine Verhältnisse lebst und die Finanzen dabei aus den Augen verlierst.
Es können aber auch ohne dein Zutun und völlig unerwartet Kosten entstehen, die du nicht mehr stemmen kannst.
Versicherungen können in manchen Fällen helfen, eine Privatinsolvenz zu verhindern
Beschädigst du beispielsweise aus Versehen einen teuren Einrichtungsgegenstand bei Bekannten und bist nicht versichert, musst du den Schaden selbst bezahlen. Ebenso wird es dich ohne Versicherung teuer zu stehen kommen, wenn dein Eigentum durch Fremdeinwirkung beschädigt, zerstört oder gestohlen wird. Es ist also sinnvoll, dir darüber Gedanken zu machen, welche Sachversicherungen du abschließen kannst. Am besten, bevor du beginnst, dein wohlverdientes – und frei verfügbares – Geld auszugeben. Hierbei spielen auch die Deckungssumme sowie deren Maximierung eine Rolle.
Du bist zahlungsunfähig? Privatinsolvenz anzumelden, ist eine Lösung!
Mit einem guten Geldmanagement und zusätzlich klug gewählten Versicherungen kannst du in einem gewissen Maße einer Privatinsolvenz vorbeugen. Doch klar ist: Du kannst nicht für alle potenziellen Widrigkeiten, die dir im Leben begegnen könnten, eine Versicherung abschließen. Das deutsche Recht bietet jedoch Lösungen an, mit denen du aus einer Zahlungsunfähigkeit wieder herauskommst: außergerichtlicher Vergleich, Insolvenzplan oder Privatinsolvenz.
Wenn du angestellt und zahlungsunfähig bist, stellt die Anmeldung einer Privatinsolvenz eine Chance für einen schuldenfreien Neuanfang dar. Vielleicht scheust du dich davor und hast Sorge, was dein Umfeld von dir denkt. Es ist dir unangenehm und peinlich. Das ist verständlich, denn auch eine Privatinsolvenz wird in den sogenannten Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht. Es ist jedoch fraglich, inwieweit dein persönliches Umfeld tatsächlich davon erfährt. Wenn du tief in der Schuldenfalle steckst, ist es schwer, allein wieder herauszukommen. Suche also als allererstes eine Schuldnerberatung auf und informiere dich über deine Rechte und Pflichten. Hier erfährst du auch, was gepfändet werden darf.
Bei der Privatinsolvenz werden dein Einkommen und dein Vermögen gerichtlich verwaltet. Dazu gehört unter anderem ein Teil deines Arbeitseinkommens, Immobilien, Erbschaften und Schenkungen, Steuerrückerstattungen und Versicherungen.
So steht es um deine bereits vorhandenen Versicherungen
Prinzipiell darf ein Insolvenzverwalter bei Privatinsolvenz Versicherungen kündigen und das Guthaben zum Abbau der Schulden verwenden. Unpfändbar sind Pflichtversicherungen und bestimmte Ansprüche aus Lebensversicherungen. Etwa, wenn diese nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers / der Versicherungsnehmerin abgeschlossen sind (§ 850b Abs. 1 Nr. 4 Zivilprozessordnung).
Es kann also sein, dass ein Teil deiner Versicherungen gepfändet wird, um mit dem daraus gewonnenen Guthaben Schulden abzubauen. Dir steht jedoch bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren ein Freibetrag von derzeit 1.409,99 Euro zu, über das du frei verfügen kannst. Bist du unterhaltspflichtig, erhöht sich dieser Betrag. Voraussetzung ist, dass es sich um angemessene Verbindlichkeiten handelt und der Abschluss der Versicherung keine Vermögensverschwendung darstellt. Du solltest auch daran denken, nicht aus Versehen Doppelversicherungen abzuschließen. Allerdings sind mit dem Pfändungsfreibetrag sowieso keine großen Sprünge möglich, da hiervon auch Lebenshaltungskosten und ggf. Unterhalt zu bestreiten sind.
Kann eine Versicherung dich bei Privatinsolvenz ablehnen?
Jein. Ein Versicherungsunternehmen wird vor dem Abschluss die Bonität vom/von Versicherungsnehmer:in prüfen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es dabei von der Privatinsolvenz erfährt, ist hoch. Da von Seiten des Versicherungsunternehmens aufgrund der Vertragsfreiheit keine Verpflichtung zur Versicherung besteht, kann es dich bei Privatinsolvenz ablehnen. Bei Pflichtversicherungen wie etwa der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Ablehnung nicht möglich. Allerdings wird dann in aller Regel nur eine Basisdeckung angeboten. Voraussetzung ist, dass du ein Auto zwingend benötigst, um zur Arbeitsstelle zu gelangen. Andernfalls wird das Auto bis zu einer bestimmten Wertgrenze dem pfändbaren Vermögen zugeordnet.
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