Nummernschild am Auto und Motorrad befestigen: So geht’s

Von Julia Schäfer 25 September, 2024
4 minutes
Nummernschild befestigen, Person wechselt Nummernschild am Auto

Das richtige Anbringen des Nummernschildes an deinem Auto oder Motorrad ist sehr wichtig, um vorschriftsmäßig am Straßenverkehr teilnehmen zu können. In diesem Artikel erfährst du, wie du dein Nummernschild richtig anbringst und welche Regeln du dabei beachten solltest.

Nummernschild befestigen: Die richtige Halterung

Für die Befestigung eines Nummernschilds (unabhängig davon, ob es sich um ein klassisches Kennzeichen oder ein E-Kennzeichen handelt) an deiner Fahrzeugkarosserie gibt es bisher nur zwei Methoden: mit Halterung oder konventionell. Die konventionelle Methode erfordert, dass Löcher ins Nummernschild gebohrt werden und es dann direkt an der Karosserie verschraubt wird. Die Verwendung einer Halterung zur Befestigung deines Nummernschilds ist jedoch vorteilhafter, da dabei keine Löcher ins Schild gebohrt werden müssen. Außerdem ist es später einfacher, das Kennzeichen bei Bedarf auszutauschen.

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Kennzeichen ohne Halterung fixieren: Geht das?

Neben der konventionellen Methode, ein Kennzeichen an der Fahrzeugkarosserie zu befestigen, gibt es zahlreiche alternative Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist die Verwendung eines speziellen Klettbandes. Dabei wird das selbstklebende Klettband sowohl auf die Rückseite des Kennzeichens als auch auf die Stoßstange geklebt. Diese Methode erfordert weder Bohren noch Schrauben und bietet eine schnelle und optisch ansprechende Lösung. Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung einer Magnethalterung. Hierbei wird eine Magnethalterung am Fahrzeug befestigt und kleine oder große Magnete werden auf dem Kennzeichen angebracht. Diese Methode ermöglicht ein einfaches Abnehmen und Auswechseln des Kennzeichens, birgt jedoch ein Diebstahlrisiko und erfordert starke Magnete.

Nummernschild am Auto und Motorrad: Was ist erlaubt?

Für Kraftfahrzeuge gelten im Allgemeinen die folgenden Regeln:

  • Anbringung: Das Kennzeichen muss an der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs angebracht sein. Es sollte so angebracht sein, dass es gut sichtbar ist und nicht verdeckt wird. In der Regel befindet sich das Kennzeichen vorne am Stoßfänger oder an der Fahrzeugfront und hinten am Heck oder am Stoßfänger.
  • Neigungswinkel: Das Kennzeichen sollte einen Neigungswinkel von maximal 30 Grad aufweisen, um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten.
  • Befestigung: Das Kennzeichen muss fest und sicher befestigt sein, damit es während der Fahrt nicht herunterfallen oder verloren gehen kann. Es gibt verschiedene Befestigungsmöglichkeiten wie Schrauben, Clips oder spezielle Halterungen.

Für Motorräder gelten ähnliche Vorschriften:

  • Anbringung: Das Kennzeichen sollte am Heck des Motorrads angebracht werden. Die genaue Position kann je nach Motorradmodell variieren, aber es sollte so angebracht sein, dass es von hinten gut sichtbar ist.
  • Neigungswinkel: Auch hier gilt ein maximaler Neigungswinkel von 30 Grad, um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten.
  • Befestigung: Das Kennzeichen sollte sicher am Motorrad befestigt sein, damit es während der Fahrt nicht herunterfällt oder verloren geht. Es gibt spezielle Halterungen und Befestigungssysteme, die für Motorräder geeignet sind.

Generell müssen Kennzeichen immer gut lesbar und sichtbar am Fahrzeug angebracht sein. Sie dürfen nicht verdeckt, verschmutzt oder beschädigt sein, da dies die Identifizierung des Fahrzeugs erschweren kann. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wichtig, da Verstöße gegen die Anbringungsvorschriften und die Gestaltung der Kennzeichen mit Bußgeldern und anderen Sanktionen geahndet werden können. Neben den Anbringungsvorschriften gibt es auch Vorschriften zur Lesbarkeit der Kennzeichen, wie z. B. die Verwendung der richtigen Schriftart und -größe.

Fahren ohne Kennzeichen: Diese Strafen drohen in Deutschland

Fahren ohne Kennzeichen ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit und kann schwerwiegende Folgen haben.

Tipp: Eben darum solltest du immer prüfen, ob das Fahrzeug überhaupt zugelassen ist, bevor du ein fremdes Auto fährst, da du als Fahrzeughalter haftbar bist. Die Zulassung erkennst du am HU- und TÜV-Stempel am Kennzeichen.

Darf man überhaupt ohne Kennzeichen fahren?

Ja, in bestimmten Fällen ist das nach § 10 Absatz 4 der Straßenverkehrszulassungsordnung erlaubt. Dazu gehören zum Beispiel Fahrten am Tag der Außerbetriebsetzung, Fahrten zur Zulassung oder Hauptuntersuchung und zurück sowie Fahrten zur Werkstatt zur Vorbereitung der Hauptuntersuchung und zurück.

Bei Fahrten ohne Zulassung sind jedoch bestimmte Vorschriften zu beachten. Die dem Fahrzeug zugeteilten Kennzeichen müssen immer angebracht sein. Die Fahrten sind räumlich begrenzt und dürfen nur innerhalb deines zuständigen Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Bezirks stattfinden. Wenn du zur Zulassungsstelle fährst oder von dort zurückkommst, muss dein Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung haben und das Kennzeichen darf keinem anderen Fahrzeug zugeteilt sein

Tipp: 

  • Wenn du mit einem Fahrzeug ohne gültige Zulassung zur Werkstatt oder zur Hauptuntersuchung fährst, ist es ratsam, sich vorher von deiner Kfz-Versicherung den Versicherungsschutz bestätigen zu lassen.
  • Bei der Erstanmeldung eines neuen Autos kannst du mit dem Wagen nicht zur Zulassungsstelle fahren, da dem Fahrzeug bisher noch kein Kennzeichen zugewiesen wurde. In diesem Fall ist es sinnvoller den PKW gleich über das Autohaus zu zulassen oder du nutzt ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen. 

Nach der Abmeldung darfst du dein Auto in der Regel noch bis 23:59 Uhr mit den angebrachten Kennzeichen fahren. Dabei darfst du das Fahrzeug nur innerhalb deines Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Bezirks auf öffentlichen Straßen bewegen.

Das Fahren ohne gültige Zulassung wird mit verschiedenen Strafen geahndet. Das Fahren mit ungestempelten Kennzeichen bedeutet, dass du ohne gültigen Kfz-Versicherungsschutz unterwegs bist, was strafbar ist. Das Strafmaß richtet sich nach der Schwere des Vergehens und kann eine Geldstrafe (bis zu 180 Tagessätze), Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar eine Freiheitsstrafe (bis zu einem Jahr) umfassen.

 

 

Bildnachweis: Header ©AdobeStock_81384682; Björn Wylezich

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