Krankenfahrstuhlversicherung: Rollstühle richtig versichern
Krankenfahrstühle sind für Menschen mit Handicap eine echte Erleichterung und sind der Grund, damit Menschen, die nicht mehr gut zu Fuß sind, auch weiter mobil bleiben können. Wer elektrische Krankenfahrstühle nutzen muss oder möchte, muss sich natürlich auch mit den rechtlichen Regeln auseinandersetzen und schauen, wie man sich am besten versichern kann.
Bei einem Krankenfahrstuhl handelt es sich um ein Kraftfahrzeug, welches über einen Sitzplatz verfügt, ein Leergewicht von weniger als 300 Kilogramm aufweist und zudem mit einem Elektroantrieb arbeitet. Ein solches Fahrzeug muss jedoch für die Nutzung von Personen mit körperlichen Behinderungen bestimmt sein und darf nicht schneller als 15 km/h fahren. Außerdem dürfen sie eine maximale Breite von 110 cm haben.
Ist eine Versicherung für Krankenfahrstühle verpflichtend?
Die Antwort lautet: Ja! Während Nutzer:innen eines Krankenfahrstuhls zwar keinen Führerschein haben müssen, um diesen zu fahren, wird eine Versicherung jedoch vorausgesetzt. Die Versicherungspflicht besteht für alle Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren können. In diesen Fall musst Du eine Haftpflichtversicherung abschließen, um damit einen maximalen Versicherungsschutz zu genießen. Hierbei handelt es sich nicht um die typische Gegenstandsversicherung , sondern vielmehr um eine spezielle Krankenfahrstuhlversicherung, welche jedoch keine hohen Kosten mit sich bringt.
Wichtig zu wissen: Wenn Dein Krankenfahrstuhl kein solches Versicherungskennzeichen aufweist, verstößt Du automatisch gegen das Pflichtversicherungsgesetz, wodurch Du Dich strafbar machst. Modelle, die weniger als 6 km/h fahren, brauchen hingegen keine extra Versicherung.
Während man beim Auto zwischen Kfz-Teilkaskoversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung unterscheidet, gibt es diesen Unterschied beim der Krankenfahrstuhlversicherung nicht.
Brauchst du dafür einen Führerschein?
Zum Fahren von einem Krankenfahrstuhl brauchst Du keinen Führerschein bzw. Fahrerlaubnis. Es wird auch keine Prüfungsbescheinigung vorausgesetzt, wie es zum Beispiel bei einem Mofa notwendig ist. Diese rechtlichen Voraussetzungen sind jedoch noch recht neu, denn vor einigen Jahren wurde noch eine Prüfungsbescheinigung für jeden Fahrenden vorgeschrieben. Das bedeutet, dass jeder diese alltägliche Hilfe benutzen darf, wobei er natürlich sowohl geistig als auch körperlich dazu in der Lage sein muss, um keine anderen Menschen oder sich selbst zu gefährden.
Wichtig: Es gibt jedoch eine Einschränkung. Kann dein Krankenfahrstuhl schneller als 10 km/h fahren, wird ein Mindestalter für Nutzende von 15 Jahren vorgeschrieben.
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