Die Kfz Versicherung steuerlich absetzen
Wenn du dich auf die Steuererklärung vorbereitest, ist es wichtig, gut informiert zu sein. Wenn du weißt, welche Ausgaben du von den Steuern absetzen kannst, sparst du viel Geld. Du kannst unter bestimmten Umständen deine Kfz-Versicherung von den Steuern absetzen. Hier erfährst du, worauf du bei der Steuererklärung achten musst und wie du durch die Kfz-Versicherung Geld sparen kannst.
Um deine Kfz-Versicherung absetzen zu können, musst du genau wissen, wo du sie in der Steuererklärung eintragen musst. Du kannst einen Teil der Versicherungsbeiträge von den Steuern abziehen und dadurch direkt Geld sparen, während du deine Steuererklärung machst. Viele Menschen wissen jedoch nicht, dass dies möglich ist und wie es genau funktioniert. Hier erfährst du, was du über die Absetzung der Kfz-Versicherung wissen musst und wie es gemacht wird.
Als Privatperson hast du die Möglichkeit, die Kfz-Haftpflicht von den Steuern abzusetzen. Selbstständige können zusätzlich auch die Beiträge für eine Kasko-Versicherung steuerlich absetzen. Dafür musst du sowohl der Halter des Fahrzeugs als auch der Versicherungsnehmer sein.
Die Haftpflicht– oder Kaskoversicherungsbeiträge (wenn du selbstständig bist) können in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ deiner Steuererklärung eingetragen werden. Falls du deine Steuererklärung bereits gemacht hast, ohne die Kfz-Versicherung zu berücksichtigen, musst du dir keine Sorgen machen. Die Ausgaben für die Kfz-Versicherung können auch nachträglich eingetragen werden.
Wie du deinen Dienstwagen steuerlich absetzen kannst
Das Fahren eines Dienstwagens hat definitiv viele Vorteile. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die meisten Kosten für das Fahrzeug. Selbst wenn das Fahrzeug defekt ist, kümmert sich die vom Arbeitgeber gewählte Vertragswerkstatt um die Reparatur. Du erhältst für den Übergang einen Ersatzwagen.
Die Frage, ob du deinen Firmenwagen von der Steuer absetzen kannst, muss jedoch noch geklärt werden. Du kannst deinen Dienstwagen steuerlich absetzen, indem du den Nutzungswert als Teil deines Lohns versteuerst. Der Nutzungswert ist der Betrag, den du selbst aufwendest, wenn du deinen Dienstwagen auch privat nutzen darfst. Wenn dein Arbeitgeber dir keine Erlaubnis gibt, das Fahrzeug privat zu nutzen, gibt es auch keinen Nutzungswert.
Damit du deinen Dienstwagen steuerlich absetzen kannst, muss er also auf jeden Fall auch privat von dir genutzt werden. Dafür benötigst du alle Nachweise aus dem Fahrtenbuch. Die Daten zum Nutzungswert trägst du dann in die Anlage „Vorsorgeaufwand“ deiner Steuererklärung ein.
Steuerlich absetzen mit der 1% Regel
Die 1-Prozent-Regelung betrifft die Besteuerung der privaten Nutzung von Firmenwagen durch Arbeitnehmer. Dabei wird monatlich 1 Prozent des Bruttolistenneupreises des Autos als geldwerter Vorteil versteuert, unabhängig vom Fahrzeugalter. Kosten für Sonderausstattungen und werkseitig eingebaute Navigationsgeräte erhöhen den geldwerten Vorteil. Die 1-Prozent-Regelung lohnt sich in der Regel, wenn der Wagen viel privat genutzt wird, die Jahresfahrleistung hoch ist und die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte gering ist. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Fahrzeugklasse und dem persönlichen Grenzsteuersatz des Arbeitnehmers ab.
Was ist eine Einkommensteuererklärung und wie kannst du damit Geld sparen?
Durch die Einkommensteuererklärung zeigst du dem Finanzamt deine finanzielle Situation. Dadurch erhält das Finanzamt Einblick in deine finanzielle Lage und berechnet die monatliche Einkommensteuer. Aber wie hängt das mit der Kfz-Versicherung zusammen?
Unter gewissen Umständen kannst du einen Teil oder manchmal sogar den gesamten Betrag von der Steuer absetzen. Das ist unter anderem vom der Höhe deines Einkommens und des Betrags für die private Nutzung von Dienstfahrzeugen abhängig. Es ist außerdem relevant ob du die Kosten für eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung selber zahlst. Deshalb ist die Einkommensteuererklärung so wichtig. Sie liefert die wichtigsten Informationen darüber, welchen Betrag du von der Kfz-Versicherung für deinen Dienst- oder Privatwagen absetzen kannst.
Wie du die Kfz-Versicherung in die Steuererklärung einträgst – Vorsorgeaufwand
Wie bereits erwähnt, gehören alle Angaben zu den Beiträgen für die Kfz-Versicherung in die Anlage „Vorsorgeaufwand“. In dieser Rubrik fallen alle Ausgaben, mit denen du Vorsorge für deine Zukunft betreibst. Dazu gehört auch die Kfz-Versicherung. Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören Altersvorsorge, Krankenversicherungsbeiträge, Versicherungen jeglicher Art und sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit der finanziellen Absicherung der Zukunft.
Die Kfz-Versicherung ist eine Versicherung und fällt daher auch unter die Anlage „Vorsorgeaufwand“. Die Haftpflicht- und Unfallversicherungsbeiträge, die du innerhalb deiner Kfz-Versicherung zahlst, gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und können daher problemlos von den Steuern abgesetzt werden. Beiträge für Direktversicherungen können hingegen nicht als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden.
Wie du deine Kfz-Haftpflichtversicherung von der Einkommensteuer absetzt
Im Bereich der sonstigen Vorsorgeaufwendungen kannst du die Beiträge für den Pflichtteil deiner Kfz-Versicherung absetzen. Dies gilt für Privatpersonen leider nicht für Teil- oder Vollkasko-Beiträge. Hierfür gibt es einen Grund. Das Finanzamt berücksichtigt bei der Steuerabsetzung nur Versicherungen, die sich auf das Lebensrisiko beziehen. Dazu gehören die Pflichtbeiträge für die Kfz-Versicherung und die Unfallversicherung. Teil– und Vollkasko-Beiträge hingegen sind Direktversicherungen und daher weder verpflichtend noch absetzbar.
Bei Selbstständigen sieht die Situation anders aus. Selbstständige können auch Teil- und Vollkasko-Beiträge zum Teil oder vollständig absetzen. Dazu kannst du Informationen von deiner Buchhaltung oder direkt von einem Steuerberater einholen.
Wenn du planst, den Pflichtteil deiner Kfz-Versicherung von den Steuern abzusetzen, hast du zwei verschiedene Möglichkeiten:
Falls die Versicherungsbeiträge nicht zu den Betriebskosten zählen (bei Selbstständigen), können sie als Sonderkosten geltend gemacht werden.
Die zweite Situation ist etwas komplizierter, hilft dir aber dennoch, Geld zu sparen. Angenommen, du nutzt das Fahrzeug, um von deiner Wohnung zur Arbeitsstelle zu gelangen. In diesem Fall musst du alle Fahrten erfassen und als Entfernungspauschale angeben, um die Beiträge von der Steuer absetzen zu können.
Auf diese Weise werden die Beiträge bereits im Rahmen der Pauschalen berücksichtigt und von der Steuer abgesetzt. Allerdings erlaubt das Finanzamt zusätzlich zur Entfernungspauschale auch die Angabe der Beiträge im Bereich der Sonderausgaben. Dies dient der Vereinfachung. Für dich bedeutet das, dass du im Bereich der Sonderausgaben alle Unterlagen zu den Fahrtberechnungen sowie die Entfernungspauschale angeben und von der Steuer absetzen kannst. Dies gilt auch dann, wenn du einen Dienstwagen hast.
Wenn du einen Dienstwagen auch privat nutzt, reicht die Entfernungspauschale nicht aus, um alle Beiträge abzusetzen. In diesem Fall musst du Nachweise für alle Fahrten vorlegen, damit das Finanzamt einen Überblick über deine Ausgaben für das Fahrzeug erhält.
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