Kennzeichen behalten bei Fahrzeugwechsel: So geht’s

Ein neues Fahrzeug ist immer Grund für Freude und Stolz. Aber nicht immer muss alles neu sein. Viele Menschen haben sich an ihr altes Kennzeichen gewöhnt und haben vielleicht schon ihr Wunschkennzeichen, welches sie gerne behalten würden. Das ist einer der Punkte, die du bei einem richtig durchgeführten Fahrzeugwechsel beachten musst. Wir erklären dir, wie genau du vorgehen musst.
Schritt für Schritt: So behältst du dein Kennzeichen bei Fahrzeugwechsel
In den meisten Fällen kannst du dein Kennzeichen ganz einfach behalten. Was du dafür tun musst, hängt davon ab, ob du die Fahrzeuge gleichzeitig ab- und anmeldest oder nicht. Wenn du beide Schritte zur gleichen Zeit erledigst, kannst du es dir einfach machen. Beim Termin in der Zulassungsbehörde kannst du deinen Wunsch einfach angeben. Das ist ähnlich einfach wie das Behalten des Kennzeichens beim Ummelden nach einem Umzug. Wenn du dein neues Auto anmeldest und dein altes Fahrzeug abmeldest, kannst du die alten Kennzeichenschilder meist einfach mitnehmen.
Anders sieht es aus, wenn du zuerst nur dein altes Fahrzeug abmeldest. Dann musst du dein Kennzeichen reservieren lassen. Damit verhinderst du, dass die Zulassungsbehörde dein Kennzeichen an ein anderes Fahrzeug vergibt. Dafür musst du allerdings in der Regel Gebühren zahlen. Erkundige dich am besten schon vorher, welche Kosten genau auf dich zukommen. Denke auch immer daran, alle wichtigen Unterlagen zur Zulassung eines Autos mitzubringen. Auch hier kannst du im Vorfeld die wichtigen Informationen erfragen, sodass du gut vorbereitet bist.
Die Mitnahme des Kennzeichens bietet dir einige Vorteile. Du musst keine neuen Kennzeichen anfertigen lassen und diese daher auch nicht bezahlen. Darüber hinaus kannst du natürlich vor allem dein Wunschkennzeichen behalten.

Kannst du das Kennzeichen des Vorbesitzers übernehmen?
Wenn du einen Gebrauchtwagen kaufst, war das Auto meist schon vorher angemeldet. Wenn dir das Kennzeichen des Vorbesitzers gut gefällt, kannst du es unter Umständen auch behalten. Dafür musst du dich in jedem Fall mit dem Vorbesitzer absprechen. Rechtlich gesehen ist die Kennzeichenübernahme seit dem 01.10.2019 möglich. Die Grundlage kannst du im § 13 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) finden.
Wenn du dich mit dem Vorbesitzer abgesprochen hast, musst du deinen Wunsch möglichst schnell der zuständigen Zulassungsstelle mitteilen. Das Fahrzeug muss zu diesem Zeitpunkt noch ordnungsgemäß angemeldet sein. Ist das Auto schon abgemeldet, kannst du das Kennzeichen leider nicht mehr übernehmen. In diesem Fall musst du ein neues Kennzeichen beantragen.
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