Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel 

Von Linda 29 Oktober, 2024
4 minutes
Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel, Person arbeitet an Kennzeichenhalterung

Beim Ummelden seines Fahrzeugs oder einem Halterwechsel möchte man vielleicht sein gewohntes Nummernschild behalten. Aber geht das überhaupt? Wir klären auf! Denn einen Fahrzeugwechsel richtig durchzuführen, spart dir sogar bares Geld!

Schritt für Schritt: Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel

Bevor du den Halterwechsel eines Fahrzeugs in Erwägung ziehst, stelle sicher, dass du beim Finanzamt keine Steuerrückstände hast. Denn bei unbezahlten Steuern von mehr als 5 Euro ist der Wechsel nicht möglich. Außerdem müssen sämtliche Kosten für die Zulassung beglichen sein.

Hast du das alles geklärt, kannst du zur Zulassungsstelle gehen, um den Halterwechsel durchzuführen. Bist du verhindert, kann das auch eine bevollmächtigte Person für dich übernehmen. Die Vollmacht muss dafür alle notwendigen Informationen wie den Namen der Person und des:der zukünftigen Halter:in enthalten.

Um den Halterwechsel abzuschließen, musst du dann alle erforderlichen Unterlagen mitbringen. Das heißt, dass du der bisherigen haltenden Person die Zulassungsbescheinigung Teil II bekommen musst. Einen Kaufvertrag musst du nicht zur Zulassungsstelle mitbringen.

Beachten solltest du zudem, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung obligatorisch ist. Schließlich besteht für ein Fahrzeug, das im Straßenverkehr zugelassen werden soll, eine Versicherungspflicht. Diese kannst du nicht von der Vorperson übernehmen: Du musst noch vor dem Gang zur Zulassungsstelle eine neue Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Außerdem benötigt das Fahrzeug ein gültiges Kennzeichen. Du kannst aber auch dein altes Kennzeichen behalten oder ein neues Kennzeichen reservieren lassen.

Wichtige Infos: 

Schon seit 2015 kannst du bundesweit dein Kennzeichen mitnehmen. Und zwar unabhängig davon, wohin du ziehst. Genauso, wie du deinen Wohnsitz ummelden musst, musst du auch dein Fahrzeug unbedingt ummelden. Vergisst du das, droht ein Bußgeld bis zu 100 Euro.

Auch bei einem Fahrzeugwechsel oder Halterwechsel kannst du das alte Kennzeichen übernehmen. Willst du jedoch das Kfz-Kennzeichen der vorbesitzenden Person übernehmen, geht das nur innerhalb desselben Stadt- oder Landkreises.

Diese Unterlagen brauchst du beim Ummelden

Für die bundesweite Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel musst du bei der Kfz-Zulassungsstelle folgende Unterlagen bereithalten und vorzeigen:

  • Personalausweis oder Reisepass (ggf. eine Vollmacht, falls du nicht persönlich erscheinen kannst)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher „Fahrzeugschein“)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher „Fahrzeugbrief“)
  • Bescheinigung der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer – eVB-Nummer
  • Kontodaten und Lastschriftauftrag für die Kraftfahrzeugsteuer

An diese Liste der Unterlagen solltest du dich akribisch halten. Denn wenn auch nur ein Teil fehlt, wird dir die Zulassung verweigert und du kannst unverrichteter Dinge wieder nach Hause gehen.

Ein Halterwechsel bedeutet eine wichtige Änderung für dein Fahrzeug. Mit unserer Reparaturkostenversicherung bleibt dein Versicherungsschutz auch nach einem Halterwechsel nahtlos erhalten, damit du kontinuierlich geschützt bist.

Mitnahme des Kennzeichens bei Halterwechsel innerhalb der Familie

Auch die Übertragung eines Fahrzeugs innerhalb der Familie ist kein Problem. Nur ein paar Besonderheiten solltest du dabei beachten.

So kann es durchaus sinnvoll sein, die bestehende Kfz-Versicherung beizubehalten. Denn beim Halterwechsel an deine:n Ehepartner:in oder ein anderes Familienmitglied ermöglichen die meisten Versicherungsanbieter die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse. Das spart unter Umständen richtig viel Geld!

Manchmal aber hast du als neue:r Halter:in gar keine Wahl. Hast du nämlich beispielsweise ein Fahrzeug geerbt, müssen die Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung erstmal übernommen werden. In diesem Fall steht dir kein Sonderkündigungsrecht zu.

Allerdings kannst du möglicherweise von der Kfz-Steuer befreit werden. Und zwar dann, wenn du in der Steuerklasse I, II oder III bist. Und das geerbte Auto muss weniger als 12.000 Euro wert sein.

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Welche Kosten du durch eine Kennzeichenmitnahme sparen kannst!

Ein Auto (oder ein anderes Fahrzeug) umzumelden, kostet Geld. Allein die Verwaltungskosten belaufen sich in der Regel auf 10 bis 15 Euro. Für neue Nummernschilder kannst du auch zwischen in etwa mit 30 Euro pro Schild rechnen. Und willst du auch noch ein besonderes Wunschkennzeichen reservieren, schlägt das zusätzlich mit rund 10 Euro zu Buche.

Durch die Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel kannst du am Ende ein paar Euro mehr in der Tasche behalten. Schließlich behältst du dein altes Kennzeichen, zudem ist der Verwaltungsaufwand geringer. 

Und hier nochmal eine Übersicht, wie viele Kosten du sparen kannst:

  • Etwa 30 bis 60 Euro (je nach Fahrzeugart) entfallen, weil du keine neuen Kfz-Kennzeichen anfertigen lassen musst.
  • Bei der Anmelde- und Ummeldegebühr kannst du 3 Euro bis 5 Euro einsparen.
  • Benötigst du keine neue Feinstaubplakette, bleiben dir nochmal rund 10 Euro fürs Sparschwein.

Unterm Strich streichst du also rund 50 Euro bis 70 Euro ein, wenn du die Kennzeichenübernahme beim Halterwechsel vollziehst. Von der gesparten Zeit und dem Aufwand im Vergleich zum normalen Kennzeichenwechsel mal ganz abgesehen!

Bildnachweis: Header ©AdobeStock_359198483_romaset, Bild 1 ©AdobeStock_26978622_vrd

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