Führerschein umtauschen: Wer ist als Nächstes dran?
Die Führerscheine in Deutschland sollen fälschungssicherer gemacht werden. Bis vor Kurzem wurden Menschen mit einem Geburtsdatum zwischen den Jahren 1959 und 1964 dazu aufgefordert, ihre alten Führerscheine gegen die neuen Varianten umzutauschen.
Parallel zum Geburtsjahr spielt häufig auch das Ausstellungsjahr des Führerscheins eine wichtige Rolle. In diesem Artikel erfährst du, weshalb es überhaupt nötig ist, deinen Führerschein umzutauschen, was du beachten solltest und was für dich gilt, wenn du mittlerweile im Ausland lebst.
Sollte dieses Thema für dich nicht interessant sein, weil du gerade erst dabei bist, deinen Führerschein zu machen, lohnt es sich sicherlich, einen Blick auf den Artikel Führerscheinprüfung: Vorbereitung, Ablauf und Tipps zu werfen. Weitere Infos findest du auch unter „Die Fahrschule: Dein Weg zum (Auto-) Führerschein“.
Deshalb musst du deinen Führerschein umtauschen!
Innerhalb der Europäischen Union sollen alle Führerscheine in Zukunft einheitlich gestaltet sein. Ein Detail, das in diesem Zusammenhang eine besonders wichtige Rolle spielt, ist die Fälschungssicherheit dieser wichtigen Dokumente.
Der 19. Januar 2033 stellt hierbei einen wichtigen Stichtag dar. Bis dahin soll in allen Mitgliedstaaten der EU sichergestellt sein, dass die Führerscheine, die sich im Umlauf befinden, dem gewünschten Standard entsprechen. Alle Details hierzu kannst du unter anderem auch in der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nachlesen.
Bei dem Beschluss handelt es sich keineswegs um eine Neuerung. Die Grundlage hierfür wurde bereits im Jahr 2006 gelegt. Selbstverständlich dauert es einige Zeit, bis alle Führerscheininhabenden innerhalb der EU ihren Führerschein getauscht und erneuert haben werden.
Eine Gegenstandsversicherung bietet Schutz für deine persönlichen Gegenstände und deckt die Kosten für Verlust oder Beschädigung – auch, wenn es um deinen Führerschein geht.
Führerschein-Umtausch: Das musst du beachten
Beim Austauschen deines Führerscheins musst du einige Punkte beachten. Hier geht es bei Weitem nicht nur darum, dass dein Führerscheinfoto möglichst aktuell ist. Die Änderungen, die die Fälschungssicherheit unterstreichen sollen, sind weitaus tiefgreifender. Im Folgenden findest du Antworten auf die zu diesem Thema mit am häufigsten gestellten Fragen.
Bis wann muss man seinen Führerschein umtauschen?
Mit Hinblick auf die Antwort auf diese Frage werden zwei wichtige Daten relevant: Dein Geburtsjahr und das Ausstellungsjahr deines Führerscheins. Die folgende Auflistung hilft dir dabei, herauszufinden, wann du an der Reihe bist:
- Wenn du zwischen 1959 und 1964 geboren wurdest, musst du deinen Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umtauschen.
- Diejenigen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, müssen sich bis zum 19. Januar 2024 um einen neuen Führerschein kümmern.
- Solltest du ab 1971 geboren worden sein, brauchst du bis zum 19. Januar 2025 einen neuen Führerschein.
- Wer vor 1953 geboren wurde, hat noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
Solltest du Inhaber eines Kartenführerscheins sein, der zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, gelten für dich die folgenden Fristen:
- Dein Ausstellungsjahr liegt zwischen 1999 und 2001? Dann musst du deine Karte bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht haben.
- Liegt das Ausstellungsjahr zwischen 2002 und 2004 gilt der 19. Januar 2027 für dich als Stichtag.
- Wenn dein Kartenführerschein zwischen 2005 und 2007 ausgestellt wurde, musst du dich bis zum 19. Januar 2028 um einen neuen Führerschein gekümmert haben.
Am längsten kannst du dir Zeit lassen, wenn dein Kartenführerschein zwischen 2012 und 2013 ausgestellt wurde. In diesem Fall hast du bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
Achtung: Es handelt sich um eine Fehleinschätzung, dass jeder, der seinen Führerschein umtauschen muss, angeschrieben wird. Manche Fahrerlaubnisbehörden sind hier „kundenfreundlicher“ als andere. Generell bist du selbst dazu verpflichtet, dich um einen rechtzeitigen Austausch zu kümmern.
Wo muss er umgetauscht werden und welche Unterlagen braucht man?
Für einen unkomplizierten Umtausch deines Führerscheins kannst du dich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde und teilweise auch an die Bürgerämter wenden.
In einigen Regionen ist es auch möglich, auf digitalem Weg einen Umtausch zu beantragen. Um herauszufinden, was in deinem individuellen Fall gilt, fragst du am besten bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach.
Damit du optimal auf den Umtausch deines Führerscheins vorbereitet bist, solltest du selbstverständlich auch darauf achten, alle wichtigen Unterlagen dabei zu haben. Du brauchst:
- einen Nachweis deiner Identität (im Idealfall deinen Personalausweis)
- ein Lichtbild (Achte darauf, dass auch dein neuer Führerschein mit einem biometrischen Foto ausgestattet sein muss.)
- deinen alten Führerschein im Original.
Nun musst du nur noch einen Termin beim zuständigen Bürgeramt beziehungsweise bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen, um alles Wichtige in die Wege zu leiten. Der Umtausch selbst nimmt in der Regel nur wenige Minuten Zeit in Anspruch.
Wie lange gilt der neue Führerschein?
Für den neuen Führerschein ist eine Befristung von 15 Jahren vorgesehen. Nach Ablauf der Gültigkeit musst du die Ausstellung eines neuen Führerscheins beantragen. Du hast deinen Führerschein verloren? In diesem Fall ist die Frist selbstverständlich hinfällig und du musst dich direkt um Ersatz kümmern.
Wie teuer ist es, seinen Führerschein umzutauschen?
Trotz der Tatsache, dass der Austausch beziehungsweise die Erneuerung der alten Führerscheine von gesetzlicher Seite vorgeschrieben ist, werden hierfür Gebühren fällig. Informationen hierzu findest du unter anderem in § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Hier kannst du unter anderem nachlesen, dass sich die Gebühr auf 24,30 Euro (nach Ziffer 202.5 der GebOSt) und 1 Euro (nach Ziffer 126,2 der GebOSt) beläuft. Solltest du dir deinen neuen Führerschein direkt zusenden lassen, zahlst du zudem 5,10 Euro extra für die Dienstleistungen der Bundesdruckerei.
Viele dürften sich jedoch darüber freuen, dass sie dazu berechtigt sind, ihren alten Führerschein wieder mitzunehmen. Besonders wichtig ist es lediglich, dass dieses Dokument von den verantwortlichen Mitarbeitenden der Fahrerlaubnisbehörde zuvor ungültig gemacht wurde.
Was gilt, wenn du im Ausland lebst?
Auch dann, wenn du im Ausland lebst und hier mit dem Auto unterwegs sein möchtest, bist du dazu verpflichtet, deinen Führerschein umzutauschen. Wenn du als Deutsche:r im EU-Ausland wohnst, ist für dich die Fahrerlaubnisbehörde deines jeweiligen Wohnortes zuständig. Die Mitarbeiter vor Ort können dir dabei helfen, all deine Fragen zu beantworten. Als Deutsche:r sind für dich jedoch zunächst die Mitarbeiter:innen bei der deutschen Behörde deine Ansprechpartner.
Klingt kompliziert? Ist es aber nicht. Am besten gehst du wie folgt vor:
- Wende dich im ersten Schritt an die zuständige deutsche Behörde und informiere sie über dein Anliegen.
- Nun erhältst du alle Unterlagen, die du zum Austausch deines Führerscheins im EU-Ausland brauchst.
- Fülle die entsprechenden Formulare aus und schicke sie an die zuständige Behörde zurück.
- Nun wird dein Führerschein produziert und an die jeweils zuständige Auslandsvertretung geschickt. Diese kümmert sich um die abschließende Prüfung. Unter anderem wird sie sich auch mit der Frage auseinandersetzen, ob das Ausweisdokument, das du vorgelegt hast, vertrauenswürdig ist.
- Hat die zuständige Behörde keine Einwände, erhältst Du von ihr deinen neuen Führerschein.
Da sich die Vorgehensweise in den unterschiedlichen EU-Ländern teilweise voneinander unterscheidet, solltest du dich bei Rückfragen unbedingt immer an die Führerscheinbehörde deines Wohnortes wenden.
Die Mitarbeitenden vor Ort können Dir am besten weiterhelfen und dafür sorgen, dass das Umtauschen deines Führerscheins möglichst schnell und unkompliziert vonstattengeht.
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