Polizeikontrolle: Ablauf und Tipps

Von Julia Schäfer 3 Mai, 2023
6 Minuten

Du warst angeschnallt, hast dich an die Geschwindigkeit gehalten und auch nicht das Handy am Ohr gehabt. Dennoch taucht plötzlich eine Kelle vor dir auf, du musst zur Seite fahren und anhalten? Keine Sorge! Die meisten Polizeikontrollen werden routinemäßig durchgeführt und haben nichts mit deinem Fahrverhalten zu tun.

Aufgeregt bist du wahrscheinlich trotzdem, und das ist normal. Fahr aber auf keinen Fall einfach weiter: Flucht vor der Polizei ist strafbar! Bleibe stattdessen ruhig und freundlich und halte dich unbedingt an die Anweisungen. Denn die Beamten und Beamtinnen sind nach § 36 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dazu berechtigt, Verkehrskontrollen durchzuführen. Übrigens nicht nur beim PKW. Es gibt auch Roller- und E-Scooter Polizeikontrollen. Und sogar auf dem Fahrrad kann es passieren, dass man dich anhält.

Aber natürlich muss sich auch die Polizei an gewisse Regeln halten. Im Folgenden erfährst du alles rund um Verkehrskontrollen nach der StVO. Außerdem erklären wir dir, welche Rechte und Pflichten du hast, wofür Bußgelder drohen und wie du dich verhalten solltest.

Promillegehalt, Fahrtüchtigkeit und Fahrzeugpapiere: Was kontrolliert die Polizei bei dem Fahrzeugführer/der Fahrzeugführerin?

Die meisten Autofahrer und Autofahrerinnen mögen wahrscheinlich drei Dinge nicht: Staus, Blitzer und Polizeikontrollen. Staus auf der Autobahn lassen sich gegebenenfalls umfahren. Blitzer kannst du ganz einfach umgehen, indem du dich stets an die vorgegebenen Tempolimits hältst und regelmäßig den Verkehrsfunk im Radio verfolgst.

Gerätst du jedoch in eine Polizeikontrolle, ist es wichtig, dass du weißt, was du tun – und was du besser unterlassen solltest. Beginnen wir damit, was die Polizei normalerweise von dir sehen und wissen möchte.

Bei stichprobenartigen Verkehrskontrollen musst du in der Regel die folgenden Papiere vorzeigen:

  • Deinen Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument – das kann auch ein Staatsangehörigkeitsausweis sein oder dein Reisepass
  • Deinen Führerschein
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)

Damit hat es sich im Normalfall schon erledigt. Zumindest bei allgemeinen Verkehrskontrollen. Anders verhält es sich bei verdachtsabhängigen Aufforderungen zum Anhalten. Speziell, wenn du nachts in eine Polizeikontrolle kommst, droht dir eine Fahrtauglichkeitsprüfung. Keine Sorge – das bedeutet nur, dass die Polizei überprüft, ob du deinen Wagen noch sicher führen kannst. Oder ob du beispielsweise etwas getrunken hast. Dafür können sie dich um einen freiwilligen Atemalkoholtest bitten. Hierbei hast du im Prinzip zwei Handlungsoptionen:

  1. Stimmst du zu, pustest du einfach nach Anweisungen der Polizeibeamten oder Polizeibeamtinnen in ein Messgerät. Auf dem Display können sie ablesen, wie hoch dein Blutalkoholwert ist oder ob du sogar die Promillegrenze von 0,5 überschritten hast. Je nach Ergebnis des Tests darfst du weiterfahren oder musst mit einem Bußgeld rechnen.
  2. Verweigerst du den Atemalkoholtest, dürfen dich die Beamten und Beamtinnen bei Verdachtsmomenten zu einer Blutprobe mitnehmen. Möglich ist dies beispielsweise aufgrund einer auffälligen Fahrweise oder einer Alkoholfahne. Dieses Recht haben sie auch, wenn du angetrunken einen Unfall verursacht hast oder dein Blutalkoholwert höher ist als 1,1 Promille. Denn in diesen Fällen werden aus Ordnungswidrigkeiten strafrechtlich relevante Verhaltensweisen. Die Anordnung ist laut Strafprozessordnung rechtmäßig.

Dieselben Vorschriften gelten auch dann, wenn im Rahmen der Polizeikontrolle weitere Drogentests gemacht werden. Mit ihnen lässt sich herausfinden, ob du unter dem Einfluss berauschender Mittel stehst, die dein Reaktionsvermögen erheblich beeinträchtigen könnten.

Der Zustand des Fahrzeugs

Neben deiner Fahrtüchtigkeit überprüfen die Beamten und Beamtinnen oft auch dein Fahrzeug auf seinen verkehrssicheren Zustand. Folgende Komponenten nimmt die Polizei bei einer Verkehrskontrolle unter die Lupe:

  • Fahrzeugbeleuchtung: Hierzu gehört unter anderem das Brems- und das Abblendlicht
  • Die Profiltiefe der Reifen: Die Mindestprofiltiefe beträgt hier 1,6 Millimeter.
  • Gültigkeit deiner Plaketten: Die HU-Plakette (Hauptuntersuchung beim TÜV) und die der Abgasuntersuchung (AU)
  • Eintrag möglicher Tuningmaßnahmen im Fahrzeugschein
  • sonstige die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Beschädigungen
  • Ablaufdatum und Inhalt des Erste-Hilfe-Kastens. Denke daran, dass sich die Vorgaben hierzu jährlich ändern können. Seit Januar 2022 musst du beispielsweise zwei Masken mitführen.
  • Das Vorhandensein von Warndreieck und Warnwesten

Rechte und Strafen: Was ist bei einer Polizeikontrolle erlaubt?

Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen haben viele Rechte. So dürfen sie jederzeit und überall eine so genannte Mausefalle platzieren – sogar Autobahn-Polizeikontrollen sind erlaubt. Doch einen Freibrief für alles haben sie auch nicht. Im Folgenden erfährst du, was die Polizei bei einer Verkehrskontrolle darf – und was nicht.

Was darf die Polizei (und was nicht)?

Verkehrsregeln sind dafür da, dass sich alle an sie halten. Daher darf die Polizei Regelverstöße selbst jenseits des Bußgeldrechts ahnden und beispielsweise von alkoholisierten Fahrern oder Fahrerinnen den Autoschlüssel konfiszieren.

Dass Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen dich stoppen dürfen, weißt du jetzt. Wo du bei einer Polizeikontrolle anhalten musst, siehst du an den Zeichen und Weisungen der Polizei. Zu ihnen zählen:

  • Handbewegungen
  • Winkerkelle / rote Leuchte
  • Ansprache
  • Display am Heck des Einsatzfahrzeugs: „Bitte folgen – Polizei“

Hast du angehalten, darfst du die Beamten oder Beamtinnen um ihre Ausweise bitten. Ist alles rechtens, solltest du mögliche Aufforderung zum Aussteigen befolgen. Ebenso unterliegst du einer Mitwirkungspflicht, was die Fahrzeugüberprüfung betrifft. So musst du auf Anweisung die Scheibenwischer oder Blinker am Auto ein- und ausschalten.

Darüber hinaus haben die Beamten und Beamtinnen jedoch nur wenig Spielraum. Was du nicht machen musst und auch auf keinen Fall machen solltest:

  • gerade Linien entlang laufen
  • Urin- oder Schriftproben abgeben

Hinweis: Besteht die Polizei auf einen Alkoholtest, solltest du den Anweisungen zunächst Folge leisten. Im Nachhinein kannst du gegen deinen Willen durchgeführte Tests anfechten.

Die Beamten und Beamtinnen dürfen bei einer Polizeikontrolle jedoch nicht dein Auto durchsuchen. Selbst für einen Blick in den Kofferraum benötigen sie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Einzige Ausnahme: Es besteht Gefahr im Verzug oder es gibt einen begründeten Verdacht auf eine rechtswidrige Handlung.

Schon gewusst? – Möglicherweise kommst du wegen deines roten Kennzeichens  in eine Polizeikontrolle. Ein solches Kennzeichen ist nötig, wenn du ein defektes, abgemeldetes oder neues Kfz überführen willst. In diesem Fall musst du neben Ausweis, Führerschein und Fahrzeugschein folgende Papiere vorzeigen:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
  • elektronische Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bestätigung der Untersuchungsstelle

Welche Bußgelder drohen bei welchem Vergehen?

Was ist bei einer Polizeikontrolle strafbar? Es kann vorkommen, dass der Polizei im Rahmen der Verkehrskontrolle auffällt, dass du bestimmte Verkehrsregeln oder Vorschriften missachtet hast. Dafür musst du je nach Vergehen mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem befristeten Fahrverbot rechnen. All das regelt der neue Bußgeldkatalog 2023.

Vergehen Folgen
Unerlaubtes Weiterfahren 70 Euro, ein Punkt in Flensburg
Nichtbefolgen berechtigter Anweisungen 20 Euro
Führerschein verloren oder vergessen Zehn Euro (zuzüglich Neuantrag)
Fehlende Warnweste/Warndreieck Jeweils 15 Euro
Fahren ohne Brille (Sehhilfe) 25 Euro
Handy am Steuer 100 Euro, ein Punkt in Flensburg
TÜV abgelaufen 60 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h 60 Euro
Fahrzeugmängel 20 bis 90 Euro

 

Zu einer Strafbarkeit kommt es erst bei grob fahrlässigen Verhaltensweisen oder schwerwiegenden Folgen. Dies gilt beispielsweise beim Fahren unter starkem Alkoholeinfluss oder Unfällen nach riskanten Überholmanövern.

Polizeikontrolle: Dos and Don’ts

Du weißt nun, wonach du wahrscheinlich gefragt wirst, was du akzeptieren solltest und was du verweigern darfst. Zum Schluss geben wir dir noch einige Tipps, mit denen du dir unnötigen Ärger ersparen kannst:

  • Bleib Freundlich. Auch die Polizei macht nur ihren Job. Sie haben aber einen Ermessensspielraum. Hast du deinen Führerschein nicht dabei, können sie dich beispielsweise auch ohne Bußgeld verwarnen.
  • Das gilt auch, wenn es einmal länger dauern sollte. Vielleicht liegt es sogar an dir, weil du deinen Fahrzeugschein vergessen hast und sie eine Halterabfrage vornehmen müssen? Bleib auf jeden Fall geduldig!
  • Du weißt genau, warum du angehalten worden bist – du warst eben in Eile! Gib das bloß nicht zu. Denn damit hast du vorsätzlich gehandelt und musst eventuell das doppelte Bußgeld zahlen.
  • Du kennst es bestimmt aus Krimis: Du hast ein Du darfst sogar lügen, wenn du dich ansonsten selbst belasten würdest.
  • Auch der Beifahrer oder die Beifahrerin sollte vor Ort am besten nichts sagen. Wird er oder sie später als Zeuge oder Zeugin vernommen, hängen seine Rechte von seiner oder ihrer Beziehung zu dir ab. Ehepartner und Ehepartnerinnen können die Aussage beispielsweise verweigern.

Schon gewusst: Du bist nicht in eine Verkehrskontrolle geraten, sondern wurdest von der Polizei geblitzt? Dann bekommst du als Fahrzeughalter/Fahrzeughalterin einen Brief zugeschickt. Er enthält das Beweisfoto, Details zur Geschwindigkeitsüberschreitung sowie einen Anhörungsbogen. Du bist nicht zu erkennen, nicht selbst gefahren oder hast im Auto deiner Oma das Pedal durchgedrückt? Dann kannst du Einspruch einlegen, ohne auf die schriftlichen Fragen zu antworten. Findet die Bußgeldstelle nicht heraus, wer gefahren ist, muss sie das Verfahren einstellen. Ein Fahrtenbuch droht dir erst bei Wiederholungstaten. Die Verwendung spezieller Blitzerapps ist übrigens verboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob du selbst die App benutzt hast oder dein Beifahrer beziehungsweise deine Beifahrerin.

Bildnachweise: Headerbild ©AdobeStock_50291021_Gerhard Seybert; Image1: ©AdobeStock_246265316_Rüdiger Kottmann; Image2: ©AdobeStock_246252677_Rüdiger Kottmann

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