Ein neues Fahrzeug erobert die Städte – E-Scooter

Von John Smith 6 März, 2020
4 minutes

Der neue E-Scooter Trend könnte dazu beitragen, die angespannte Verkehrssituation in Großstädten zu entlasten. Klar, denn die kleinen Roller sind handlich, wiegen nicht viel, sind dynamisch, energieeffizient und können im Handumdrehen in den Rucksack gepackt werden – die Zeit der nervigen Parkplatzsuche ist vorbei. Allerdings ernten die dazu erlassenen Gesetze schon jetzt rege Kritik. Alle Informationen zu den neuen Regelungen und der Voraussetzung für die Zulassung von E-Scootern, werden im Folgenden erläutert.

Zulassung von E-Scootern

Die neuen Elektroroller eignen sich hervorragend, um schnell kurze Wege, wie von der Bahn bis ins Büro oder vom Bus nach Hause zu fahren. Bis vor kurzem gab es allerdings das Problem, dass die Roller im Straßenverkehr nicht zugelassen waren. Dies hat sich nun geändert, denn nun ist es erlaubt, die Elektroroller auf Fahrradwegen zu bewegen. Wenn keine Fahrradwege vorhanden sind, dürfen diese kleinen Fahrzeuge auch auf die Straße. Lange Zeit hat die Politik kontrovers über diese Zulassung debattiert.

E-Scooter müssen strenge Regeln einhalten

Damit E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen diese einige Voraussetzungen erfüllen. Beispielsweise darf die maximale Geschwindigkeit 20 km/h nicht überschreiten. Es besteht keine Pflicht einen Helm zu tragen. Allerdings dürfen die Roller deswegen auch ausschließlich auf den Radwegen fahren. Hier treffen diese Roller dann auf die Elektrofahrräder, die allerdings mit maximal 25 km/h unterwegs sein dürfen. So werden die E-Scooter zum Hindernis für andere Benutzer des Radweges.

Darüber hinaus müssen gewisse Mindestanforderungen bezüglich der Fahrdynamik gegeben sein. Das Gefährt muss über eine Bremse verfügen und durch einen Lenker gesteuert werden können. Außerdem gehören zu der vorgeschriebenen Ausstattung eine Klingel und eine Beleuchtungsanlage.

Die maximale Leistung, die ein Elektroroller haben darf, liegt bei 500 Watt. Handelt es sich um ein sogenanntes selbstbalancierendes Gefährt, gibt es eine Ausnahme, hier liegt die maximale Leistung bei 1200 Watt. Auch benötigt ein Elektroroller ein Kennzeichenschild, wie es auch bei Rollern unter 45 km/h vorgeschrieben ist, es besteht also Versicherungspflicht. Für die Elektroroller wurde ein neues Schild entworfen, das kleiner ist, als ein normales Rollerkennzeichen und unter der Rückleuchte angebracht werden kann.

Zukünftig wird auch der Schilderwald Zuwachs bekommen, denn für die E-Scooter wird es ein neues Schild geben, dass Strecken ohne extra Fahrradweg für die Roller befahrbar macht.
Die neuen Regelungen gelten übrigens nicht für andere elektrisch betriebene Fortbewegungsmittel wie Monowheels, E-Skateboards oder Hoverboards. Diese sind auch in Zukunft von der Teilnahme am öffentlichen Verkehr ausgeschlossen.

Kritik an den neuen Gesetzen für E-Roller

Die Bundesregierung muss sich für die neue Regelung viel Kritik gefallen lassen, denn viele Menschen sehen die Gesetzgebung als eine Einschränkung des Mobilitätsgedanken an und möchten eine einfachere Gesetzgebung erwirken. Um eine wirkliche Alternative zum PKW zu werden, sollte auf die Versicherungspflicht verzichtet werden und die maximal erlaubte Geschwindigkeit auf 25 km/h angehoben werden.

Bußgeldkatalog für E-Scooter

Da E-Scooter nun am öffentlichen Verkehr teilnehmen dürfen, gibt es auch einen Bußgeldkatalog, der regelt, welche Strafen drohen, wenn die Regelungen und Vorschriften nicht eingehalten werden. Allerdings sind die angesetzten Bußgelder für einen Verstoß mit einem E-Roller nicht wirklich hoch. Diese sind in den europäischen Nachbarländern wesentlich höher.

Besonders im Hinblick auf die aktuelle Klimadebatte sind E-Scooter eine gute Alternative, um öfter mal das Auto für kurze Wege stehen zu lassen. Mit der Zulassung der E-Scooter für den öffentlichen Straßenverkehr ist es zwingend, dass auch Gebote und Verbote nötig werden, damit die Nutzung geregelt abläuft.

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