Winterdienst

Von Annalena B. 1 Oktober, 2024
4 minutes
Winterdienst auf verschneiter Straße

Der Winter ist eine magische Zeit – Schneeflocken fallen vom Himmel, alles glitzert und leuchtet. Aber sobald die weiße Pracht auf den Straßen und Gehwegen liegen bleibt, wird es oft mühsam. Hier kommt der Winterdienst ins Spiel. Doch was genau macht ein Winterdienst eigentlich? Und was gilt es bei der Schneeräumung und beim Streuen zu beachten? Schauen wir uns das mal genauer an.

Was ist ein Winterdienst?

Ein Winterdienst ist mehr als nur jemand, der mal eben mit dem Schneeschieber anrückt. Hinter dem Begriff steckt ein ganzes System von Maßnahmen, die uns im Winter sicher auf Straßen, Gehwegen und Plätzen unterwegs sein lassen. Ob du morgens aufstehst und der Bürgersteig ist geräumt oder die Hauptstraßen trotz nächtlichem Schneefall befahrbar sind – dafür sorgt der Winterräumdienst. Viele Städte und Gemeinden haben einen eigenen Winterdienst, der bei Schnee und Glatteis ausrückt, aber auch private Unternehmen bieten diese Dienstleistung an.

Was sind die Aufgaben eines Winterdienstes?

Die Aufgaben des Winterdienstes sind vielfältig. Hauptsächlich geht es darum, bei Schnee und Eisglätte für Sicherheit zu sorgen. Das umfasst folgende Punkte:

  1. Schneeräumung: Straßen, Wege, Plätze und Zugänge von Schnee befreien.
  2. Streuen: Auftragen von Streumitteln wie Salz, Sand oder Splitt, um Glätte zu verhindern.
  3. Kontrolle und Nachsorge: Auch nach dem ersten Einsatz bleibt der Winterdienst in Bereitschaft, um gegebenenfalls nachzuräumen oder erneut zu streuen.

Besonders wichtig ist, dass die Schneeräumung oft nach einer festgelegten Reihenfolge erfolgt: Erst kommen die Hauptstraßen und stark frequentierte Gehwege dran, danach Nebenstraßen und weniger wichtige Wege. Daher kann es auch mal vorkommen, dass dein kleiner Wohnweg später geräumt wird als die vielbefahrene Hauptstraße.

Lese-Tipp: Auto winterfest machen: So geht’s!

Schneeräumung auf Gehwegen

Für private Hausbesitzer und Mieter gilt bei Schnee: Schnee räumen ist nicht nur lästig, sondern Teil der Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, du bist dafür verantwortlich, dass niemand auf den Gehwegen vor deinem Haus zu Schaden kommt. Die meisten Städte und Gemeinden legen fest, dass Gehwege in den Morgenstunden von Schnee befreit sein müssen – in der Regel bis 7 Uhr werktags und 9 Uhr am Wochenende. Der geräumte Weg muss breit genug sein, damit Fußgänger:innen problemlos passieren können. Einfach den Schnee auf die Straße zu schieben, ist übrigens keine gute Idee, denn das kann als grob fahrlässig gelten. Der Schnee sollte stattdessen an den Rand des Gehwegs oder in den Garten geschafft werden.

Falls du im Urlaub bist oder körperlich nicht in der Lage bist, den Gehweg zu räumen, kannst du den Winterdienst beauftragen oder einen Nachbarn bitten, für dich einzuspringen. Vergiss nicht: Bei einem Sturz auf ungeräumten Wegen haftet der Eigentümer!

Streuen: Was ist erlaubt und was nicht?

Neben dem Schnee räumen gehört auch das Streuen zum Winterdienst. Aber Vorsicht, nicht jedes Streumittel ist überall erlaubt. In vielen Städten ist das Streuen von Salz auf Gehwegen verboten, weil es Pflanzen und Bäume schädigt sowie das Grundwasser belastet. Stattdessen werden umweltfreundlichere Alternativen wie Sand, Splitt oder Granulat empfohlen. Diese sorgen für die nötige Rutschfestigkeit, ohne der Umwelt zu schaden. Bevor du also zum Streusalz greifst, informiere dich über die örtlichen Regelungen.

Achtung: Streumittel wie beispielsweise Salz können deinem Auto Schaden zufügen. Um vor unerwarteten Werkstattrechnungen gewappnet zu sein, empfehlen wir dir unsere Reparaturkostenversicherung! Informiere dich jetzt:

Bildnachweis: Header ©AdobeStock_242763762; Wellnhofer Designs

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