Schweigepflichtsentbindung
Sicherlich hast du im Zusammenhang mit Arztbesuchen unter anderem auch schon einmal von der sogenannten Schweigepflicht gehört. Hierbei handelt es sich um die Verpflichtung, Dritten gegenüber Stillschweigen in Bezug auf deine Diagnosen zu bewahren. Aber: Es ist auch möglich (und in vielen Fällen absolut ratsam), einen Arzt von besagter Schweigepflicht zu entbinden. Ein klassisches Beispiel: Du wurdest bei einem nicht selbstverschuldeten Unfall verletzt und möchtest aufgrund des Schadenfalls Schmerzensgeld bekommen.
Was umfasst die Schweigepflichtsentbindung?
Die Schweigepflicht bezieht sich vor allem auf besonders sensible Informationen, die zwischen dem behandelnden Arzt und dem Patienten ausgetauscht werden. Selbstverständlich müssen auch andere Behandler, wie zum Beispiel das Pflegepersonal, die Schweigepflicht einhalten.
Bis es zur Entbindung der Schweigepflicht kommt, dürfen sie Informationen nicht an Dritte, zum Beispiel an eine Versicherung, weitergeben.
Die Schweigepflichtsentbindung umfasst unter anderem Daten und Befunde, Diagnosen, aber auch die Information darüber, dass du überhaupt einen Arzt aufgesucht hast. Die entsprechenden Informationen dürfen dann weder an andere Ärzte noch an Familienmitglieder und andere Institutionen weitergegeben werden. Möchtest du zum Beispiel deinen Versicherungsschutz geltend machen, musst du ebenfalls eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben.
Im Internet gibt es hierzu viele Vorlagen. Aber natürlich hat auch dein Arzt die nötigen Dokumente in seiner Praxis. Hier musst du dann meist einfach nur noch unterschreiben.
Der Unterschied zwischen Datenschutz und Schweigepflicht
Nicht nur die Schweigepflicht spielt eine wichtige Rolle, wenn es um sensible Daten geht, sondern auch der Datenschutz. Allerdings gibt es zwischen Datenschutz und Schweigepflicht einige entscheidende Unterschiede.
So bezieht sich die Schweigepflicht – vereinfacht ausgedrückt – auf deine „Privatgeheimnisse“, wie zum Beispiel auf eine bestimmte Diagnose. Sie ist dementsprechend weitaus umfassender (und deckt andere Bereiche ab) als die Datenschutzverordnung.
Der Datenschutz betrifft dein persönliches Recht auf die informationelle Selbstbestimmung. Hier geht es darum, dass deine Informationen zu Anschrift, Telefonnummer und andere persönliche Details nicht an andere übermittelt werden dürfen. Sicherlich musstest du bei deinem Hausarzt oder bei einem Facharzt in der Vergangenheit schon ein Formular unterschreiben, aus dem hervorgeht, dass der Behandler deine persönlichen Daten weiterverarbeiten darf. Genau das bedeutet jedoch (noch) nicht, dass er dazu berechtigt ist, sich über deine Diagnosen mit anderen Fachärzten auszutauschen. Hierfür ist eine gesonderte Zustimmung nötig. Der Datenschutz soll, wie die Bezeichnung bereits verrät, dem Datenmissbrauch vorbeugen. Alle wichtigen Details hierzu wurden in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt.
Wenn der Datenschutz oder eine bestehende Schweigepflicht nicht beachtet werden, drohen mitunter harte Strafen. Hierbei handelt es sich auf keinen Fall um ein Kavaliersdelikt. Zudem leidet selbstverständlich auch das Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Eine Verletzung der Schweigepflicht kann mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Wenn gleichzeitig noch nachgewiesen werden kann, dass sich derjenige, der die Schweigepflicht gebrochen hat, bereichern wollte, ist sogar eine zweijährige Freiheitsstrafe möglich. Je nach Vorwurf und Verletzung kann es auch sein, dass ein Berufsverbot ausgesprochen wird.
Wann brauchst du eine Schweigepflichtsentbindung?
Ein Muster zur Schweigepflichtsentbindung ist meist sehr einfach gestaltet. Hier müssen keine besonderen Formvorschriften erfüllt werden. Theoretisch ist es sogar möglich, ein solches Dokument selbst aufzusetzen. Eigentlich musst du hier nur zwei grundlegende Informationen festhalten, nämlich:
- Wer wird von der Schweigepflicht entbunden?
- Wem dürfen die entsprechenden Informationen preisgegeben werden?
Wichtig ist, dass du genau angibst, welche Details weitergegeben werden dürfen. Geht es zum Beispiel nur um eine bestimmte Diagnose oder um deine komplette Krankenakte?
Am Ende solltest du einen Hinweis einfügen, dass du die Schweigepflichtsentbindung jederzeit zurückziehen kannst.
Die meisten Muster zu Schweigepfichtsentbindungen, die du zum Beispiel in Arztpraxen findest, umfassen alle Daten zum Arzt-Patientenverhältnis. Solltest du dies nicht wünschen, sprich deinen Arzt gezielt an oder setze – wie erwähnt – ein eigenes Schreiben auf.
Übrigens: In einigen Fällen brauchst du keine Schweigepflichtsentbindung. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn zu einer hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass du mit der Weitergabe der Daten einverstanden bist. Ein typisches Beispiel: Du hattest einen Unfall, bist bewusstlos und auf die Hilfe von Rettungssanitäter:innen angewiesen. Auch für die Weitergabe deiner Daten an die Krankenkasse brauchst du keine gesonderte Erlaubnis.
Wann du einen Auftragsverarbeitungsvertrag benötigst
Alle wichtigen Infos zu Auftragsverarbeitern sind in der DSGVO festgehalten. Bei einem Auftragsverarbeiter handelt es sich entweder um eine natürliche oder um eine juristische Person bzw. Stelle, deren Aufgabe es ist, sensible Daten zu bearbeiten.
Hierbei kann es sich zum Beispiel um ein Unternehmen handeln, das mit der Zeiterfassung in einem anderen Unternehmen betraut wird. Genau in einem solchen Fall ist es wichtig, einen Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen. Immerhin wird hier mit sensiblen Daten rund um Arbeitszeiten gearbeitet.
Zusammengefasst bedeutet dies: Immer dann, wenn Daten, die sich auf eine Person beziehen an weisungsgebundene Dritte weitergegeben werden, weil sie hier weiterverarbeitet werden müssen, braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Gleichzeitig ist es natürlich auch wichtig, dass die besagten „Dritten“ darauf achten, dass die Daten sauber und gemäß den aktuellen Vorgaben der DSGVO behandelt werden.
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