Mutwillige Beschädigung: Sachbeschädigung
Bei einer Sachbeschädigung bzw. bei einer mutwilligen Beschädigung handelt es sich um eine Straftat. Ein typisches Beispiel für mutwillige Beschädigung am Auto: Ein Passant zerkratzt absichtlich im Vorbeigehen den Lack mit seinem Schlüssel.
Erhältst du eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, dann drohen Strafen. So wie es zum Beispiel bei anderen Verstößen mit einem gewissen Schuldantei der Fall ist. Zudem stehen für die Opfer auch immer wieder klassische Fragen im Fokus. Wie ist im Schadenfall vorzugehen? Was ist durch den Versicherungsschutz abgedeckt?
Mutwillige Beschädigung: Rechtliche Definition
Grundsätzlich handelt es sich bei Sachbeschädigung um ein Vergehen und nicht um ein Verbrechen. Dennoch kann eine Anzeige wegen Sachbeschädigung weitreichende Konsequenzen für die Täter haben. Der Tatbestand der Sachbeschädigung fällt unter das Strafrecht und ist klar definiert. So wird unter anderem festgelegt, dass es sich nur dann um Sachbeschädigung handelt, wenn du die betreffende Tat vorsätzlich begangen hast. Hiervon gilt es beispielsweise, das Eigenverschulden abzugrenzen. Zum Beispiel dann, wenn dich ein gewisser Schuldanteil trifft, es jedoch nicht deine Absicht war, einen Gegenstand zu beschädigen.
Man spricht dabei allgemein auch von Vandalismus. In dem Fall solltest du den Tatort immer genauso lassen, wie du ihn vorgefunden hast. Zusätzlich solltest du den Vorfall unverzüglich bei der Polizei sowie deiner Versicherung anzeigen. Da die Täter zu Schadenersatz verpflichtet sind, hilft eine möglichst lückenlose Dokumentation dabei, deine Ansprüche geltend zu machen.
Was gilt als mutwillige Beschädigung?
Auch mit Hinblick auf die Frage „Was gilt als mutwillige Beschädigung?“ gibt es eine klare Definition. Damit eine Sachbeschädigung vorliegt, muss der betreffende Gegenstand in seiner Substanz in einem größeren Maße beschädigt worden sein. und zwar so, dass es nicht leicht möglich ist, die Beschädigung wieder rückgängig zu machen.
Der betreffende Gegenstand muss nicht zwangsweise äußerlich Schäden aufweisen. Denn: Es kann auch dann eine Sachbeschädigung vorliegen, wenn das betreffende Gerät „nur“ in seiner Funktion eingeschränkt ist.
Wenn du dich nun fragst „Welche Versicherung braucht man“, um sich beispielsweise als Kfz-Halter bestmöglich zu schützen?“, bist du nicht allein. Selbstverständlich haben viele Interesse daran, sich hier optimal abzusichern. Für Autobesitzer, die mit Hinblick auf die Gefahr im Zusammenhang mit mutwilliger Beschädigung vielleicht noch etwas ruhiger schlafen wollen, gilt es in jedem Fall, eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen.
Mit Hinblick auf andere versicherte Gegenstände, die du zum Beispiel mit einer Reparaturkostenversicherung oder mit einer Elektrogeräteversicherung schützt, ist es immer wichtig, die Konditionen in deiner Police zu beachten.
Mutwillige Sachbeschädigung bzw. Vandalismus am Auto ist nicht durch die normale Kfz-Versicherung abgedeckt. Informiere dich deshalb bei uns über die Reparaturkostenversicherung – so bist du bei Schäden an deinem Auto gewappnet.
Welche Strafe droht bei Sachbeschädigung?
Alles, was du mit Hinblick auf Strafen zu Sachbeschädigung wissen musst, kannst du im StGB §303 nachlesen. Hier heißt es, dass „wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört“ mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werde. Gleiches gilt für Personen, die „unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend“ verändern bzw. verunstalten. Ein häufiges Beispiel dafür sind Graffitis. Und auch der Versuch ist strabar. Bei dem geschützten Rechtsgut handelt es sich dem Paragraphen zufolge ausschließlich um das Eigentum.
Das letzte Wort hat hierbei der zuständige Richter. Dieser berücksichtigt mit Hinblick auf das Strafmaß auch unter anderem die Frage, ob die Sachbeschädigung dazu geführt hat, dass Menschen in Gefahr geraten. In solchen Fällen sind auch Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren möglich.
Dementsprechend ist es nicht möglich, hier eine standardisierte Aussage zu treffen. Oft wird den Tätern auferlegt, die Kosten für die Beseitigung der Schäden zu übernehmen. Ob dessen Versicherung hier greift, ist von den jeweiligen Konditionen abhängig. Viele Anbieter schließen mutwillige Sachbeschädigung aus ihrem Leistungsportfolio aus.
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