Laminat aufgequollen: Wer übernimmt den Schaden?

Von Julia Schäfer 4 August, 2023
4 minutes

Laminatböden erfreuen sich vor allem aufgrund ihrer Ästhetik und Haltbarkeit unglaublich großer Beliebtheit. Nicht verwunderlich, dass viele Haushalte daher auf Laminat zurückgreifen. Doch was, wenn das Laminat plötzlich aufquillt bzw. hochkommt und unschöne Schäden entstehen? Wer haftet für diese Art von Schaden? Unterliegst du als Mieter womöglich der sogenannten Schadensersatzpflicht, wenn der Boden in deinem Zuhause bzw. das Laminat aufgequollen ist? Antworten hierauf und auf einige weitere wichtige Fragen findest du in unserem folgenden Beitrag.

Laminat aufgequollen: Die häufigsten Ursachen

Einer der häufigsten Ursachen für aufgequollenes Laminat ist die Konfrontation mit Feuchtigkeit. Der Grund hierfür liegt in der HDF-Trägerplatte, die aus Holzfasern besteht und sich mit Wasser vollsaugt, wenn dieses über die Fugen eindringt. Ist das Laminat erst einmal aufgequollen, geht es leider nicht mehr zurück, auch dann nicht, wenn es vollständig getrocknet ist. Um derartigen Wasserschäden vorzubeugen, solltest du besonders achtsam mit deinem Laminatboden umgehen. Verwende für die Reinigung ausschließlich ein nebelfeuchtes Tuch und entferne ausgeschüttete Flüssigkeiten möglichst sofort. Auf diese Weise kannst du effektiv verhindern, dass dein Laminat aufquillt.

Eine weitere Ursache kann hingegen auch ein zu geringer Wandabstand sein. Denn dehnt sich der Boden aus, bleibt im Grunde genommen nur noch der Weg nach oben. In diesem Fall empfiehlt es sich, die Dielen nachträglich zu kürzen. Dieser Prozess ist deutlich weniger aufwändig als aufgequollenes Laminat zu ersetzen, das durch einen Wasserschaden beschädigt wurde. Denn während das nachträgliche Zurechtschneiden von Laminat auch im verlegten Zustand erfolgen kann, bedarf es bei einem Wasserschaden am Laminat meist einem kompletten Austausch aller betroffenen Dielen. Das wiederum kann ganz schön ins Geld gehen.

Wissenswert: Bei einer vorhandenen Fußbodenheizung kann auch diese der Übeltäter sein. Denn ist die Temperatur zu hoch, kann durchaus aufgequollenes Laminat die Folge sein. Hin und wieder führt aber auch eine zu hohe Restfeuchte des Untergrundes dazu, dass der Laminatboden unschön aufquillt.

Für den Fall von aufgequollenem Laminat im Haus bietet unsere Gegenstandversicherung Schutz für persönliche Gegenstände, die durch Wasserschäden betroffen sein könnten. so bleibst du finanziell abgesichert und kannst dich sorgenfrei dem Schutz und der Wiederherstellung deines persönlichen Eigentums widmen.

Schäden am Fußboden: Laminat als Teil der Hausrat?

Du fragst dich, ob du den Schaden an deinem Laminatboden über deine Hausratversicherung abdecken kannst? Hier kommt es darauf an, ob du die Bodenbeläge in deinem Zuhause auf eigene Kosten beschafft und den Teppich- oder gar Parkettboden selbst verlegt hast. In diesem Fall handelt es sich um den zweiten bewohnbaren Bodenbelag und dieser ist normalerweise über die Hausratversicherung abgesichert. In diesem Fall steht dir Schadensersatz nach dem Neuwert über eine Fiktivabrechnung zu. Vorausgesetzt natürlich, du verfügst über eine gültige Hausratpolice.

Gut zu wissen: Da Laminat zudem sehr häufig lose verlegt wird, gilt dieser Bodenbelag streng genommen nicht als Bestandteil des Gebäudes. Das wiederum zieht ebenfalls eine Regulierung über die Hausrat nach sich.

Wann muss der Mieter Schadensersatz leisten?

Grundsätzlich müssen Mieter nur dann für Schäden aufkommen, wenn diese während der Mietzeit und nicht durch einen vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Vermieter. Dieser muss mittels einem Übergabe- oder Abnahmeprotokoll nachweisen, dass die Wohnung unbeschädigt an den Mieter übergeben wurde und eine übermäßige Abnutzung vorliegt. Bist du also Mieter eines Wohnobjektes, kann es durchaus vorkommen, dass du Schadensersatz leisten musst. Nämlich dann, wenn dich ein Verschulden am aufgequollenem Laminatboden trifft. Dies ist zum Beispiel in folgenden Szenarien der Fall:

  • Du verursachst einen Wasserschaden, weil der Schlauch deiner Waschmaschine undicht ist.
  • Dir fällt eine Vase mit Wasser auf den Boden, sodass kurzerhand das Laminat aufquillt.
  • Dein Putzeimer kippt um, ergießt den Laminatboden und verursacht einen Wasserschaden.

Hier lohnt sich eine private Haftpflichtversicherung. Denn verfügst du über eine derartige Police, geht die Schadensersatzpflicht gegenüber deinem Vermieter auf die private Haftpflichtversicherung über.

Tipp: Wusstest du, dass du aufgequollenes Laminat bügeln kannst, um das Ausmaß des Wasserschadens so gering wie möglich zu halten. Ebenso kannst du versuchen, aufgequollenes Laminat zu föhnen. Natürlich beseitigst du hiermit nicht den kompletten Schaden, kannst jedoch der Schaden-Intensität zumindest ein wenig entgegenwirken. Und bei unschönen Kratzern im Bodenbelag, solltest du dir unbedingt ein Laminat-Reparaturset zulegen. Denn mit diesem lassen sich die meisten oberflächlichen Kratzer relativ gut beseitigen.

Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung?

In welchen Fällen kommt die Wohngebäudeversicherung für aufgequollenes Laminat auf? Die Police zahlt bei  aufgequollenem Laminat zum Beispiel dann, wenn der Schaden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus Leistungen, Heizungen, Aquarien, Wasserbetten oder aber durch einen Rohrbruch sowie Frost entstanden ist. Nicht versichert sind hingegen aufgequollene Bodenbeläge, die aufgrund von Grundwasser, Rückstau, Hochwasser oder Überschwemmungen entstanden sind. Gegen diese Gefahren kannst du dich jedoch sowohl als Eigenheimbesitzer als auch als Mieter mit einer entsprechenden Elementarversicherung absichern. Denn diese gibt es nicht nur als Zusatzelement in der Wohngebäudeversicherung, sondern auch in der Hausratpolice.

Laminat aufgequollen: Was gilt als „normale Abnutzung“?

Aber wann spricht man von einer normalen Abnutzung bzw. von einem vertragsgemäßen Gebrauch? Dies möchten wir dir anhand einiger Fallbeispiele erläutern:

  • Den Boden in deinem Eingangsbereich zieren zahlreiche Kratzer? Kein Grund zur Sorge, denn der Eingangsbereich unterliegt einer erheblichen Beanspruchung, sodass Kratzer dort normalerweise als herkömmliche Abnutzungserscheinungen zu behandeln sind.
  • Du bist in Besitz eines Hundes oder einer Katze und hast dir die Tierhaltung von deinem Vermieter genehmigen lassen? Dann gelten Kratzer auf dem Laminat, die aufgrund des artbedingten Laufverhaltens entstehen, ebenfalls als normale Abnutzung.
  • Du hast Möbel verrückt und dabei alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen, um Beschädigungen im Laminat zu vermeiden, doch dennoch sind kleine Kratzer entstanden? Auch in diesem Fall handelt es sich um vertragsgemäßen Gebrauch.

 

Wissenswert: Da es aufgrund beschädigter Bodenbeläge in Mietverhältnissen immer wieder zu Rechtstreitigkeiten kommt, hat der Gesetzgeber genau definiert, ab wann ein Boden als abgewohnt gilt. So ist ein Boden von durchschnittlicher Qualität nach 10 Jahren normaler Nutzung abgewohnt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob er aufgrund von normaler Nutzung deutlich sichtbare Abnutzungserscheinungen zeigt.

 

Weitere interessante Beiträge findest du hier:

  • Unterschied zwischen Hausrat- und Gegenstandsversicherung
  • Welche Versicherung braucht man als Mieter?
  • Wie berechnet man den Wert des Hacusrats?
  • Elektrogeräteversicherung
  • TV Versicherung
  • Reparaturkostenversicherung

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