Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge (GESA)
Irgendwann kommt der Tag, an dem das geliebte Auto entweder seinen Geist aufgibt oder eine Reparatur keinen Sinn mehr macht. Doch wie entsorgt man ein Altfahrzeug und was ist dabei zu beachten? Wer sich seines Altfahrzeugs entledigen will, ist verpflichtet, es einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu übergeben. Alles zusammen ist unter Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge bekannt.
Von dort geht es zur nächsten Schredder- Anlage oder einer sonstigen Behandlung weiter. Hierbei müssen speziell zugelassene Sachverständige oder Umweltgutachter involviert sein. Bei der GESA handelt es sich um die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge.
Damit nicht mehr benötigte Fahrzeuge nicht irgendwo in der Landschaft landen, müssen die Kraftfahrzeuge ordnungsgemäß entsorgt werden. Aus diesem Grund dürfen Altautos, zur Entsorgung, lediglich an anerkannte Zerlege- Betriebe zurückgehen.
Hinweis: Das Abstellen von Autowracks in der freien Natur, auf öffentlichen Verkehrsflächen oder selbst auf einen Privatgrundstück, stellt eine Ordnungswidrigkeit und einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschafts-, sowie Abfallgesetz dar. Sollte von diesem Fahrzeug sogar eine unmittelbare Gefahr ausgehen, wird dieses als Straftat eingestuft und geahndet.
Dafür ist die (GESA) zuständig
Personen, die ihr Altfahrzeug nicht weiter zu Geld machen wollen oder es sich einfach nicht lohnt, können sich an die bereits erwähnten anerkannten Stellen wenden. Allerdings sind auch die Hersteller und Importeure angehalten, die Autos wieder zurückzunehmen.
Adressen der Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge sind entweder bei der KFZ-Innung, bei Automobil-Clubs und auch im Internet zu erfahren. Welche Art von Entsorgungsbetrieb es letztendlich wird, bleibt jedem selber überlassen. Fahrzeughalter müssen allerdings einige Dinge beachten, dazu zählen:
Ein anerkannter Betrieb darf ein Fahrzeug nur übernehmen, wenn der Halter Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorlegen kann.
Verwertungshöfe finden sich nahezu in jeder größeren Stadt. Diese verlangen jedoch Entgelte von 100 Euro aufwärts.
Kostenlos ist der Vorgang, wenn das Fahrzeug an den Hersteller zurückgeht. Dieser muss den Wagen auf eigene Kosten entsorgen.
Das Autos nicht besonders umweltfreundlich sind, weiß mittlerweile jedes Kind. Dieser Faktor betrifft ebenfalls einige Bauteile. Um zu vermeiden das gewisse Schadstoffe im Grundwasser landen, wird ein Altfahrzeug sachgemäß von der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge verschrottet.
Einen Vorteil hat dieses Vorgehen auf jeden Fall, denn zahlreiche Rohstoffe sind bares Geld wert. Hierzu zählen beispielsweise Kupfer, Glas oder Reifen. Die lassen sich recyceln und somit wieder verwerten.
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