Fahrzeugpapiere
Bist du im Straßenverkehr mit einem motorisierten Fahrzeug unterwegs, musst du im Falle einer Kontrolle jederzeit deine Fahrzeugpapiere vorzeigen können. Weißt du, welche Dokumente dazu gehören und was genau darin steht? Hier erklären wir dir alles, was es zu den Zulassungsdokumenten zu wissen gibt.
Stets im Doppelpack: Die Fahrzeugpapiere
Als aktiver Verkehrsteilnehmer musst du deinen Führerschein und ein bestimmtes Fahrzeug-Zulassungsdokument immer bei dir tragen. Die Fahrzeugpapiere bewahrst du im besten Fall im Handschuhfach auf. So hast du diese Dokumente im Falle einer Polizeikontrolle schnell griffbereit.
Zulassungsbescheinigung Teil I
Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird auch als Fahrzeugschein bezeichnet. Diesen stellt deine Zulassungsstelle aus. Im Vergleich zur Zulassungsbescheinigung Teil II enthält die Zulassungsbescheinigung Teil I zusätzlich auch noch Fälligkeitstermine der nächsten Hauptuntersuchung deines Autos.
Ein weiteres Zulassungsdokument musst du nur in bestimmten Fällen parat haben:
Zulassungsbescheinigung Teil II
Die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief und enthält Informationen zu Identifizierungsnummer, Betriebserlaubnis und Fahrzeughalter/Fahrzeughalterin des Fahrzeugs.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II bewahrst du bestenfalls zu Hause auf. Du benötigst sie zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn du dein Fahrzeug zum Beispiel zulassen oder verkaufen willst.
Die Bescheinigung kann dich nach neuesten Richtlinien allerdings nicht als Fahrzeugeigentümer/Fahrzeugeigentümerin ausweisen.
Muster und Codes: Diese Angaben findest du in den Fahrzeugpapieren
In der Zulassungsbescheinigung Teil I findest du alle Angaben zu den technischen Spezifikationen deines Fahrzeugs. Dazu gehören beispielsweise auch das eingetragene Kennzeichen, die Fahrgestellnummer und persönliche Angaben. Fast alles wird dabei mit Schlüsselnummern gekennzeichnet, die aus Buchstaben- und Zahlenkombinationen bestehen. Auf diese Art kann der Fahrzeugschein auch im Ausland problemlos gelesen werden.
Ein Überblick über die wichtigsten Zahlen und Ziffern:
- C.1.1 – Name oder Firmenname
- C.1.2 – Vorname
- B – Datum der Erstzulassung
- D.1 – Marke
- E – Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- I – Datum dieser Zulassung
- J – Fahrzeugklasse
- O.1 – Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg
- P.1 – Hubraum in cm³
- P.3 – Kraftstoffart oder Energiequelle
- R – Farbe des Fahrzeugs
- S.1 – Sitzplätze einschließlich Fahrersitz
- T – Höchstgeschwindigkeit in km/h
- V.9 – Für die EG-Typengenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse
Fälschungssichere Zulassungsdokumente – dank Wasserzeichen und Mikroschriften
Bei neueren Fahrzeugpapieren finden sich seit einigen Jahren bestimmte Merkmale, die sie gegen Fälschungen immun machen sollen.
Dazu gehören:
- ein einheitliches Material
- ein stilisierter Adler als sichtbares Wasserzeichen
- im Dokument verteilte sichtbare und nicht sichtbare fluoreszierende Fasern
- Mikroschriften
- Bundesadler, der nur unter UV-Licht sichtbar wird
- ein optisch variables Kinegram
- eine von der Zulassungsbehörde aufgebrachte Nummer
Fahrzeugpapiere beantragen: Das solltest du wissen!
Kaufst oder verkaufst du ein Kraftfahrzeug musst du neue Fahrzeugpapiere beantragen.
Auto abmelden
Willst du dein Auto abmelden, wird das im Teil I der Zulassungsdokumente eingetragen. Bei einer Wiederzulassung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat musst du bei der zuständigen Stelle sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil I als auch Teil II vorlegen.
Autopapiere (neu) beantragen
Seit 1. Oktober 2005 gilt: Wechselt ein Fahrzeug den Halter oder die Halterin, müssen sowohl die Bescheinigung Teil I als auch Teil II neu ausgestellt werden.
Die beiden Fahrzeugdokumente müssen kompatibel sein. Einen alten Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) kannst du also nicht – wie früher noch möglich – mit einem neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) kombinieren.
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