Blow-up: Straßenschäden bei großer Hitze

Von Lisa 16 August, 2023
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Blow-up

Blow-up: Straßenschäden bei großer Hitze

Straßenschäden können durch höhere Gewalt entstehen – besonders bei extremen Hitzeperioden mit anschließender Kälte und Regen. In diesem Beitrag möchten wir auf das Phänomen Blow-up eingehen. Nicht selten werden dadurch Autos beschädigt.

Wie entsteht ein Blow-up?

Als Blow-up bezeichnet man einen Zustand, bei dem sich der Beton der Fahrbahn wölbt und aufplatzt. Bei sommerlich hohen Temperaturen ab 30 Grad dehnt sich Beton aus. Die Fugen zwischen den Betonplatten fangen diese Bewegungen gewöhnlich ab. Bei zu großer oder anhaltender Hitze reichen diese jedoch nicht mehr aus. Die Platten schieben sich gegeneinander, die Fahrbahn wölbt sich nach oben und platzt auf. Diesen Effekt bezeichnet man als thermische Ausdehnung. Anders als Beton bläht sich Asphalt nicht auf, da er aus viskoelastischem Material besteht. Stattdessen wird Asphalt bei Hitze weicher und verformt sich, was zu Rissen und Spurrinnen führen kann. Rund 30% der Straßen in Deutschland sind aus Beton.

So kannst du dich vor Unfällen schützen

Einen besonderen Schutz vor Blow-Ups gibt es nicht, da die Betondecke meist unvorhergesehen aufbricht. Folgende Verhaltensweisen sind auf den betroffenen Streckenabschnitten zu beachten:

  • Halte den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ein
  • Fahre vorsichtig und aufmerksam
  • Beachte unbedingt die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Diese werden an bekannten, gefährdeten Straßen im Normalfall aufgestellt.

Auto beschädigt durch kaputte Straße – wer ist der Unfallgegner?

Wenn ein Schaden am Auto durch eine kaputte Straße entsteht, stellt sich die Frage nach dem Unfallgegner. In den meisten Fällen liegt die Schuld bei dem Autofahrer oder der Autofahrerin. Betonstraßen sind der Straßenmeisterei bekannt und werden besonders wegen der Blow-Up Gefahr gesichert. In diesen Bereichen werden Geschwindigkeitsbeschränkung festgelegt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Wenn sich ein Fahrer oder eine Fahrerin nicht an diese Vorschriften hält und ein Schaden entsteht, handelt es sich eindeutig um Eigenverschulden.

Bei einem selbstverschuldeten Unfall übernimmt die Kfz-Vollkaskoversicherung des Fahrzeughalters den Schaden, sofern sie vorliegt. In seltenen Fällen kann der Staat für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Dafür muss der Straßenmeisterei eine Verletzung ihrer Verkehrssicherheitspflicht nachgewiesen werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn keine Warnhinweise oder Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgestellt wurden. Dennoch ist auch dann zu prüfen, ob sich der Fahrer oder die Fahrerin an die übrigen Vorschriften gehalten hat. Auch hier kann der Verdacht der groben Fahrlässigkeit oder dem Eigenverschulden vorliegen.

Bildnachweise:
Header: ©AdobeStock_88792688_AnimafloraPicsStock

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