Was sind „Bewegliche Sachen“ im Sachversicherungsvertrag?

Von Linda 10 August, 2023
4 minutes
bewegliche sachen

Die Frage danach, was bewegliche Sachen sind, ist – gerade mit Hinblick auf verschiedene Versicherungsverträge – immer mit einem hohen Konfliktpotenzial verbunden. Das Problem ist, dass besagte bewegliche Sachen in Verträgen nicht immer eindeutig definiert sind. Dementsprechend bieten sich hier nicht zu vernachlässigende Auslegungsmöglichkeiten.

Gerade dann, wenn es zum Beispiel um die Regulierung eines Schadens geht, ist die Gefahr groß, dass Begrifflichkeiten im Alltag anders als in der Rechtssprache verwendet vorkommen. Oft ärgern sich dann die Versicherungsnehmer, weil ihre Erwartungen nicht erfüllt wurden. Leider wird unter anderem auch über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) keine eindeutige Zuordnung für den Versicherungsbereich getroffen.

Wenn du zum Beispiel eine Produktion leitest und in weiser Voraussicht eine Versicherung für deine unbeweglichen Sachen abgeschlossen hast, kann es bei Leistungsansprüchen zu unterschiedlichen Ansichten kommen. Etwa wenn ein beweglicher Kran im Rahmen eines Unfalls beschädigt wird. Der Versicherer könnte in dem Fall die Ansicht vertreten, dass es sich bei dem Kran, der auf Schienen bewegt werden kann, nicht mehr um eine rein unbewegliche Sache handelt. Demnach würde die Versicherung nicht zahlen müssen und du für die entstandenen Kosten selbst aufkommen.

Was sind bewegliche Sachen?

Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei beweglichen Sachen um Dinge, die tatsächlich bewegt werden können. Klassische Beispiele hierfür sind unter anderem Mobiltelefone, Armbanduhren, Tablets usw.

Das Gegenteil der beweglichen Sachen stellen die unbeweglichen Sachen dar. Damit sind im Wesentlichen Grundstücke mit ihren wesentlichen Bestandteilen und speziell Gebäude bzw. Immobilien gemeint.

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Was du beachten solltest

Wenn du dich bestmöglich vor unterschiedlichen Schäden absichern möchtest, solltest du selbstverständlich genau die angegebenen Versicherungsbedingungen lesen. Und bei der Bezeichnung „bewegliche (oder unbewegliche) Sachen“ hellhörig werden. Meist handelt es sich bei den dazugehörigen Sätzen um Standardformulierungen, die dich zu Rückfragen einladen sollten. Denn: Was als bewegliche Sache definiert wird, geht aus den Versicherungsbedingungen in aller Regel nicht auf den ersten Blick hervor.

Wie weiter oben erwähnt, ist es durchaus Auslegungssache, ob ein Kran, der zwar fest in einem Betrieb genutzt wird, aber flexibel mit einem Kran bewegt werden kann, zu den beweglichen oder zu den unbeweglichen Sachen zählt. Hierbei handelt es sich um weitaus mehr als nur um „Kleinkram“.

Immerhin können die Schäden, die dir hier entstehen, sehr teuer werden. Sollte die Versicherung wirklich nicht zahlen, weil sie die Begriffe „beweglich“ und „unbeweglich“ anders auslegt, kann das folgenschwere Konsequenzen für dich und/oder dein Unternehmen haben.

Überlege dir daher im Vorfeld, in welchen Bereichen es zu Diskussionen und unterschiedlichen Auslegungen kommen könnte und bitte deinen Versicherer um einen entsprechenden Zusatz im Vertrag. Somit kannst du bereits im Vorfeld dafür sorgen, dass im Zweifel nicht juristisch, sondern laut Vereinbarung ausgelegt wird. Im Idealfall sollten alle Fragen selbstverständlich geklärt worden sein, bevor ein Schadenfall eintritt bzw. bevor du den Vertrag überhaupt unterschreibst.

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