Bewachungskosten: Wann zahlt die Versicherung?
Der Worst Case ist eingetreten: Ein Brand oder eine Überschwemmung haben bei dir zu Hause so starke Schäden hinterlassen, dass dein Zuhause unbewohnbar ist. Fenster und Türen wurden beschädigt. Die Gefahr, dass Einbrechende sich ungewollt Zutritt verschaffen, bereitet dir vielleicht Sorge. Bist du gut versichert, musst du dir um die Bewachungskosten in diesem Fall allerdings keine Gedanken machen.
Was sind Bewachungskosten?
Bewachungskosten sind Kosten, die entstehen, wenn ein Gebäude oder eine Einrichtung bewacht werden muss. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn etwa Sicherheitspersonal oder Überwachungstechnik betroffene Gebäude vor Diebstahl oder Vandalismus schützen.
In vielen Fällen kannst du Bewachungskosten als Schadenminderungskosten bei deiner Hausratversicherung geltend machen. Auch in der Betriebskostenabrechnung können Bewachungskosten als umlegbare Betriebskosten auftauchen.
Wann zahlt die Hausratversicherung die Bewachungskosten?
Schau dir zunächst die Vertragsbedingungen deiner Hausratversicherung genau an. Denn nicht bei jeder Versicherungspolice ist eine Regelung zur Kostenübernahme für Sicherheitsmaßnahmen enthalten.
Sieht dein Vertrag die Übernahme von Bewachungskosten vor, bist du schon mal ein Stück sicherer.
Kommt es zum Unglück, muss die Erforderlichkeit der Sicherheitsmaßnahmen aus einem versicherten Schadensfall hervorgehen. Das heißt: Die Hausratversicherung übernimmt Schäden, die durch Blitzschlag, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Diebstahl und Einbruch verursacht wurden. Der Anlass für die Sicherung deiner Wohnung oder deines Hauses muss demnach aus einem dieser Schadensereignisse resultieren.
Beispiele für versicherte Schadensfälle, bei denen die Regelung für Bewachungskosten zum Tragen kommt:
- Nach einem Einbruch ist das Schloss deiner Tür beschädigt. Deine Wohnung lässt sich nicht mehr verschließen. Du kommst vorübergehend bei einem Freund oder bei Verwandten unter. Dein Zuhause aber muss jetzt durch einen Sicherheitsdienst geschützt werden. Nur so kannst du verhindern, dass sich Einbrecher:innen ungewollt Zutritt verschaffen.
- Weil es in deiner Erdgeschosswohnung gebrannt hat, sind nun die Fenster deiner Wohnung zerstört. Bis alles wieder in Ordnung gebracht ist, übernachtest du in einem Hotel. Jetzt aber können Einbrechende ohne große Mühe in deine Wohnung einsteigen und beispielsweise den Fernseher stehlen.
In beiden Fällen würde deine Hausratversicherung Bewachungskosten bis zur vertraglich geregelten Versicherungssumme übernehmen.
Diese Kosten werden meist für einen Zeitraum von 48 Stunden übernommen. Es gibt aber auch Versicherungsgesellschaften, die länger bezahlen, teilweise bis zur „vollständigen Wiederherstellung von Schließ- und Sicherungsvorrichtungen“.
Achtung: Die Hausratversicherung zahlt keine Bewachungskosten, wenn der Schaden aus einem nicht-versicherten Risiko resultiert.
Dazu gehören beispielsweise Schäden durch Schneedruck oder Überschwemmung. Du hast jedoch die Möglichkeit, solche „Elementarschäden“ zusätzlich über deine Versicherung abzuschließen. Werfe in diesem Fall noch einmal einen Blick in deine Versicherungsdokumente, um sicherzustellen, ob solche Schäden bereits abgedeckt sind. Falls nicht, kontaktiere deine Versicherung und lasse gegebenenfalls weitere Schadensfälle ergänzen.
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