Beitragsanpassung der Kfz-Versicherung
Jahr für Jahr erhalten Millionen und Fahrzeughalter:innen eine Beitragsanpassung. Bist du im vergangenen Versicherungsjahr unfallfrei geblieben, wirst du in eine bessere Schadensfreiheitsklasse eingestuft und kannst dich infolgedessen über geringere Kosten freuen. Doch Vorsicht: Genau dadurch fallen Beitragsanpassung oftmals gar nicht auf. Exakt aus diesem Grund solltest du deine Rechnung stets gründlich auf eine verdeckte Beitragserhöhung überprüfen. Was es hier noch zu beachten gibt, und um wieviel Prozent eine Versicherung ihre Beiträge erhöhen darf, dass erfährst du in diesem Beitrag.
So erkennst du eine verdeckte Prämienerhöhung
Kommt es zu einer geringfügigen Beitragserhöhung deiner Autoversicherung kann es unter Umständen passieren, dass du diese Beitragsanpassung womöglich übersiehst. Hier sprechen Expert:innen dann auch von einer versteckten oder verdeckten Beitragsanpassung. Doch wie erkennst du eine solche Beitragserhöhung? Du solltest die neue Beitragsrechnung für das darauffolgende Versicherungsjahr gründlich überprüfen. Hierfür legst du dein Augenmerk in erster Linie auf den Vergleichsbeitrag, der auf jeder Rechnung stehen muss. Ist der Vergleichsbeitrag geringer als der neue Beitrag, hat deine Kfz-Versicherung eine Beitragsanpassung durchgeführt. Das jedoch musst du nicht zwingend so hinnehmen, denn nach einer Beitragserhöhung hast du das Recht dazu, deine bestehende Autoversicherung zu kündigen.
Aus diesen Gründen darf die Kfz-Versicherung die Beiträge anpassen
Kfz-Versicherungen haben das Recht dazu, ihre Beiträge anzupassen, sofern folgende Gründe oder Gegebenheiten vorliegen:
- Schadenfreiheitsrabatt: Häufig kommt es nach einem regulierten Schaden oder Unfall zu einer Anpassung des Beitrages. In diesem Fall hast du das Recht zur Sonderkündigung. Dabei beträgt die Kündigungsfrist exakt einen Monat ab der Mitteilung deiner zuständigen Versicherungsgesellschaft, dass der Schadensfall abgeschlossen ist. Zu erwähnen ist noch, dass die Beitragsanpassung nach einem Schadensfall nicht sofort, sondern erst im darauffolgenden Versicherungsjahr gilt.
- Nach Umzug: Im Falle eines Umzuges hat der Kfz-Versicherer das Recht dazu, das Versicherungsrisiko und somit auch den Beitrag neu zu berechnen. Die Beitragserhöhung gilt jedoch erst frühestens ab dem Tag des eigentlichen Umzugs. In diesem Fall kannst du deine Kfz-Versicherung erst zum Vertragsablauf wechseln. Eventuell wird deine Regionalklasse angepasst, die günstiger oder teurer sein kann.
- Alter: Verständlicherweise beziehen Kfz-Versicherer natürlich auch das Alter in ihre Beitragsberechnung mit ein. So müssen Fahranfänger:innen aber auch Senior:innen häufig mit höheren Beiträgen rechnen. Mit Fahranfänger:innen sind in der Regel junge Fahrer:inenn im Alter zwischen 18 und 24 Jahren gemeint. Ab 25 Jahren verringert sich dein Beitragssatz und deine SF-Klasse erhöht sich. Ab 75 Jahren erhöhen sich deine Beiträge dagegen wieder und du rutschst in der Regel wieder in der SF-Klasse.
- Tarifanpassung: Erhöht deine Versicherung den Beitrag aufgrund einer Tarifanpassung, hast du das Recht deine Kfz-Versicherung zu kündigen oder zu wechseln. In der Regel greifen Änderungen immer erst ab dem nächsten Versicherungsjahr, sodass der Wechsel zu einem neuen Kfz-Versicherer demnach auch erst ab dann möglich ist. Wichtig ist, dass du spätestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit kündigst. Kommt es hingegen deinetwegen zu einer Beitragsanpassung, musst du dies für die verbleibende Versicherungszeit akzeptieren. Gründe hierfür könnten zum Beispiel mehr Fahrer:innen sowie junge oder ältere Fahrer:innen sein. Aber auch ein unsicherer Parkplatz oder starke Veränderungen am Fahrzeug können Beweggründe dafür sein, warum deine Kfz-Versicherung eine Tarifanpassung durchführt.
- Beitragsanpassung aufgrund gesetzlicher Änderungen: Ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, sodass deine Kfz-Versicherung eine Beitragserhöhung durchführen muss, hast du keinerlei Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Beitragsanpassung: Das kannst du tun!
Bei einer versteckten Beitragsanpassung hast du wie bereits erwähnt, die Möglichkeit, von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Dadurch kannst du zu einem preiswerteren Anbieter wechseln und so jede Menge Geld sparen. Hierfür müssen sich Versicherungsnehmer binnen der einmonatigen Kündigungsfrist an die neue Wunschversicherung wenden, um eine Annahmeerklärung einzuholen.
Bitte bedenke, dass neben günstigen Beiträgen natürlich auch die Leistungen bei der Versicherung stimmen müssen. Hier gibt es Unterschiede in der Haftpflicht, in der Teil- und Vollkasko, auch erhebliche unterschiedliche Leistungen. Prüfe das, bevor Du Dich entscheidest.
Wissenswert: Als Autofahrer kannst du deine Kfz-Versicherung natürlich auch ohne Beitragserhöhung fristgerecht und in vielen Fällen bis spätestens 30. November kündigen. Ist die Hauptfälligkeit ein anderer Termin gilt die Monatsfrist.
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