Autodiebstahl: Wann zahlt die Versicherung?

Von Manu 14 April, 2023
4 minutes
Autodiebstahl Versicherung

Für Autobesitzerinnen und Autobesitzer gibt es wohl wenig dramatischeres als den Diebstahl des Fahrzeugs. Umso glücklicher ist man dann, wenn man eine Autodiebstahl-Versicherung abgeschlossen hat. Doch in welchen Fällen diese zahlt und wann nicht und was du sonst noch darüber wissen solltest, erfährst du in diesem Artikel.

Auto geklaut: Wann zahlt die Versicherung?

Wird dein Auto gestohlen, greift im Regelfall die  , die Teil der Kfz-Vollkaskoversicherung ist. Allerdings kommt deine Versicherung nur dann auf, wenn du den Diebstahl bei der Polizei angezeigt hast. Außerdem muss dein Auto zum Zeitpunkt des Diebstahls abgeschlossen gewesen sein. Hast du alle Schlüssel da? Auch die nachgemachten? Und die Prämie rechtzeitig gezahlt? Die Versicherung wird dir keine Entschädigung bezahlen, wenn du deinen Autoschlüssel versehentlich stecken gelassen hast.

Wie viel zahlt die Versicherung?

Die  deckt bei Diebstahl im Regelfall nur den  Vor allem, wenn ein Neuwagen geklaut wird, ist das natürlich sehr ärgerlich. Bekanntlich verlieren diese in den ersten Monaten am meisten an Wert. Viele Versicherungen bieten genau deswegen eine Neuwertentschädigung an. Jedoch in bestimmten Zeitintervallen: zwölf, 24, 36 Monate…

Autodiebstahl – Wie vorgehen?

Als Erstes musst du den Autodiebstahl bei der Polizei zur Anzeige bringen. Danach nimmst du Kontakt zu deiner Versicherung auf und meldest den Diebstahl. Dies ist eine Voraussetzung, damit du überhaupt etwas von der Versicherung bekommst. Vor allem bei Diebstahl solltest Du schnell sein und das umgehend melden.

Du wirst bei der Polizei sowie der Versicherung ein paar wichtige Angaben machen und Formulare ausfüllen müssen. Dazu gehören natürlich auch der Zeitpunkt, die Umstände und der Ort des Diebstahls. Dies gilt vorwiegend, um dem Dieb auf die Spur zu kommen.

Ist dein Auto unauffindbar weg? Ganz wichtig ist dann, dass du eine schriftliche Bestätigung der Polizei für den Diebstahl hast, um den Wagen abzumelden.  Somit musst du nicht weiterhin Versicherungsbeiträge dafür zahlen. Darum ist es essenziell, dass du keine Zeit verlierst und die Zulassungsbehörde kontaktierst, um dein Auto abzumelden. Dazu benötigst du den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein, sofern dieser sich nicht  im Auto befand/befindet.

Sollte dein Leasingauto gestohlen worden sein, solltest du umgehend den Leasinggeber informieren. In der Regel sind diese Fahrzeuge komplett versichert, andernfalls musst du für die vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen.

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