Ausfuhrkennzeichen/ Zollkennzeichen
Möchtest du ein Fahrzeug ins Ausland exportieren, benötigst du zwingend ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen. Dieses wird oft auch als Zollkennzeichnen bezeichnet. Was es mit diesem Kennzeichen auf sich hat, welchen Voraussetzungen es unterliegt und wie du es beantragst? All das erfährst du in diesem Beitrag!
Was ist ein Ausfuhrkennzeichen?
Das Zollkennzeichen, auch Exportkennzeichen oder Transitkennzeichen genannt, stellt eine Sonderform der herkömmlichen Kennzeichen dar. So hast du mit dem Ausfuhrkennzeichen die Möglichkeit, ein Fahrzeug ins Ausland zu exportieren. Genau genommen zählt es daher zu den speziellen Überführungskennzeichen.
Wissenswert: Die Verwendung von Ausfuhrkennzeichen ist in Paragraph 19 der Fahrzeugzulassungsverordnung, kurz auch FZV geregelt.
Unter diesen Voraussetzungen bekommst du ein Ausfuhrkennzeichen
Für das Beantragen eines Zollkennzeichens musst du unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. Hierzu zählen folgende:
- Versicherungspflicht fürs Ausfuhrkennzeichen: Dein Auto muss unbedingt über eine aktuelle Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Hierbei ist es wichtig, dass diese auch im Ausland sowie während des gesamten Zulassungszeitraumes greift. Wichtig: Bitte bedenke, dass du in einigen Ländern eine internationale grüne Versicherungskarte benötigst. Diese gibt Auskunft darüber, ob dein Fahrzeug versichert ist.
- Gültige HU-/AU: Außerdem musst du bei der Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens nachweisen, dass deine Prüfplakette gültig ist. Und zwar noch bis zum Ende des jeweiligen Zulassungszeitraumes. Ist dem nicht so, musst du dein Auto zuerst zum TÜV bringen und dort eine Hauptuntersuchung (HU) durchführen lassen. Im Anschluss daran erhältst du eine aktuelle Prüfplakette.
- Kfz-Steuer: Für den Zeitraum, für den dein Fahrzeug über ein Ausfuhrkennzeichen verfügt, musst du Kfz-Steuer bezahlen. Hierfür benötigst du ein gültiges Bankkonto. Alternativ dazu kannst du den offenen Betrag aber auch direkt in bar bei der zuständigen Zulassungsstelle begleichen.
Ein Zollkennzeichen wird in der Regel für Fahrzeuge verwendet, die vorübergehend im Ausland zugelassen sind. Eine Reparaturkostenversicherung übernimmt die Kosten für Schäden an deinem Auto – egal ob im Aus-oder Inland. Informiere dich jetzt:
Diese Unterlagen benötigst du
Die meisten Zulassungsstellen geben bereits vorab auf ihrer Webseite an, welche Unterlagen vorhanden sein müssen. Hierzu zählen folgende:
- Antrag der Zulassungsstelle
- Nachweis über das Bestehen einer gültigen Versicherung (gelbe Versicherungskarte)
- Personalausweis, alternativ dazu Reisepass
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Nachweis über die Durchführung einer gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung
- altes Kennzeichen falls vorhanden
Wissenswert: Möchtest du dein Auto durch einen Dritten zulassen, benötigt diese Person unbedingt eine Vollmacht von dir. Und ebenso eine Kopie deines Personalausweises.
Das kostet ein Ausfuhrkennzeichen
Die Kosten für ein Ausfuhrkennzeichen liegen durchschnittlich bei rund 20 bis 40 Euro. Hinzukommen je nach Zulassungsstelle auch noch Zulassungskosten in Höhe von rund 25 bis 50 Euro.
So beantragst du das Zollkennzeichen
Nach aktuellem Stand lässt sich das Ausfuhrkennzeichen noch nicht online beantragen. Du kannst allerdings bereits vorab den nötigen Antrag für die Zulassungsstelle ausdrucken und ausfüllen. Die Beantragung des Ausfuhrkennzeichens erfolgt dann aber direkt vor Ort bei der zuständigen Zulassungsstelle. Folgendermaßen läuft das Beantragen ab:
- Schritt 1 – Prüfplakette checken: Prüfe unbedingt, wann die nächste Hauptuntersuchung ansteht, denn während der gewünschten Zulassung sollte der TÜV nicht ablaufen.
- Schritt 2 – Abschluss einer Kfz-Versicherung: Bedenke, dass du bei diesem Sonderkennzeichen keine eVB-Nummer bekommst wie bei herkömmlichen Nummernschildern. Bei Ausfuhrkennzeichen erhältst du die gelbe Versicherungskarte. Diese musst du dann bei der zuständigen Zulassungsstelle vorlegen.
- Schritt 3 – Beantragung des Ausfuhrkennzeichen: Wichtig ist, dass du die Zulassungsstelle erst dann besuchst, wenn du alle nötigen Unterlagen zur Hand hast. Anschließend steht deinem Zollkennzeichen nichts mehr im Wege.
Achtung: Kfz-Steuer nicht vergessen – nur so klappt es mit dem Ausfuhrkennzeichen
Bitte bedenke, dass du bei der Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens die Kfz-Steuer bezahlen musst. Diese wird in der Regel per Lastschriftmandat von deinem Konto eingezogen. Hierfür musst du als Antragssteller oder Antragstellerin für ein Ausfuhrkennzeichen bei der Zulassungsstelle ein SEPA-Lastschriftmandat für dein Bankkonto vorlegen.
Verfügst du über kein Bankkonto, musst du die fällige Kfz-Steuer direkt nach der Kennzeichenbeantragung beim zuständigen Zollamt begleichen. Erst, wenn du diese Zahlung geleistet hast, wird dir gegen Quittungsvorlage das Ausfuhrkennzeichen von der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle übergeben.
Weitere wichtige Informationen findest du bei der deutschen Zollverwaltung.
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