Wohnung unrenoviert übernommen: Musst du renovieren?

Von Annalena B. 26 August, 2024
4 minutes
Wohnung unrenoviert übernommen, unrenovierte Wohnung

Du hast eine Wohnung unrenoviert übernommen und fragst dich nun, wie das beim Auszug aussieht? Musst du die Wohnung wieder herrichten, bevor du die Schlüssel abgibst? Keine Sorge, du bist nicht allein mit dieser Frage. Viele Mieter:innen stehen vor dem gleichen Dilemma. In diesem Blogbeitrag klären wir, was es bedeutet, wenn du eine unrenovierte Wohnung übernimmst. Außerdem erfährst du, welche Rechte und Pflichten du hast, und wie du sie bei Auszug zurückgeben musst.

Unrenovierte Wohnung bei Einzug: Was bedeutet das überhaupt?

Wenn du eine Wohnung unrenoviert übernommen hast, stellt sich zuerst die Frage, was genau als „unrenoviert“ gilt. Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) kommt es hier auf den Einzelfall an. Eine Wohnung gilt als unrenoviert, wenn sie sichtbare Gebrauchsspuren des/der Vormieter:in aufweist, die über geringfügige Abnutzungen hinausgehen. Das bedeutet aber nicht, dass die Wohnung völlig heruntergekommen sein muss. Selbst wenn der/die Vermieter:in nur kleine Auffrischungsarbeiten vorgenommen hat, könnte die Wohnung als renoviert gelten.

Wohnung unrenoviert übernommen, wie muss ich sie zurückgeben?

Die nächste Frage, die oft aufkommt, ist: Wie gibst du eine unrenovierte Wohnung zurück? Wenn keine Pflicht zur Renovierung besteht, kannst du die Wohnung im gleichen Zustand zurückgeben, in dem du sie übernommen hast – unrenoviert. Das heißt, du musst keine Schönheitsreparaturen durchführen. Es sei denn, es gab eine spezielle Vereinbarung, die einen angemessenen finanziellen Ausgleich enthält. Ist dies der Fall, bist du verpflichtet, eine Renovierung durchzuführen oder zumindest einen Teil der Kosten zu tragen.

Aber Achtung: Auch wenn keine Renovierungspflicht besteht, heißt das nicht, dass du Schäden ignorieren kannst. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind, musst du natürlich beseitigen. Das sind aber keine Schönheitsreparaturen, sondern Instandsetzungen, für die du verantwortlich bist.

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Musst du beim Auszug streichen?

Jetzt kommt der Knackpunkt: Wenn du eine unrenovierte Wohnung übernommen hast, stellt sich beim Auszug die Frage, ob du renovieren musst. Hier kommt ein entscheidendes Urteil des BGH ins Spiel. Laut dem Urteil aus dem Jahr 2015 (AZ: VIII ZR 185/14) bist du als Mieter:in einer unrenovierten Wohnung nicht zur Renovierung verpflichtet. Und zwar weder während der Mietzeit noch beim Auszug.

Das bedeutet: Hast du die unrenovierte Wohnung bei Einzug so akzeptiert? Steht im Mietvertrag keine wirksame Schönheitsreparaturklausel? Dann brauchst du dich um Streicharbeiten oder andere Renovierungen beim Auszug nicht zu kümmern.

Wohnung unrenoviert übernommen, unrenovierte Wohnung

Welche Fallen gibt es?

Ein häufiger Fallstrick für Mieter:innen, die eine unrenovierte Wohnung übernommen haben, sind unwirksame Renovierungsklauseln im Mietvertrag. Diese Klauseln verpflichten den/die Mieter:in zu Schönheitsreparaturen, selbst wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde. Ohne einen finanziellen Ausgleich sind solche Klauseln jedoch unwirksam. Es lohnt sich also, deinen Mietvertrag genau zu prüfen oder im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen.

Eine weitere Falle kann sein, dass du mit dem/der Vormieter:in eine Renovierungsvereinbarung getroffen hast. Diese gilt nur zwischen dir und dem/der Vormieter:in, hat aber keinen Einfluss auf dein Mietverhältnis mit dem/der Vermieter:in. Diese:r kann daraus keine Pflichten ableiten und du bist somit auch hier nicht zur Renovierung verpflichtet.

Was tun, wenn dein:e Vermieter:in Druck macht?

Manchmal versuchen Vermieter:innen, Mieter:innen dennoch zur Renovierung zu drängen, auch wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde. Sollte das bei dir der Fall sein, bleib entspannt. Verweise auf das Urteil des BGH. Erkläre außerdem, dass du nach aktueller Rechtslage nicht verpflichtet bist, die Wohnung zu renovieren, wenn keine wirksame Schönheitsreparaturklausel vorliegt.

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Was passiert mit deinen persönlichen Gegenständen?

Auch wenn du beim Auszug aus einer unrenovierten Wohnung meist keine Renovierungspflicht hast, stellt sich die Frage: Was passiert mit deinen persönlichen Gegenständen? Beim Umzug oder während der Lagerung in einer unrenovierten Wohnung können schnell mal Dinge beschädigt werden.

Hier hilft unsere Gegenstandsversicherung. Sie schützt deine Wertgegenstände – egal ob Elektronik, Möbel oder andere Habseligkeiten – und sorgt dafür, dass du dir keine Sorgen um mögliche Schäden machen musst. So kannst du dich entspannt auf das Wesentliche konzentrieren, während deine Lieblingsstücke sicher sind.

Unrenovierte Wohnung übergeben – alles halb so wild!

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn du eine Wohnung unrenoviert übernommen hast, bist du beim Auszug in der Regel nicht verpflichtet, sie zu renovieren. Es sei denn, es gibt eine wirksame Klausel im Mietvertrag, die einen finanziellen Ausgleich für die Renovierung vorsieht. Prüfe also deinen Mietvertrag genau und lass dich im Zweifel beraten. Und wenn der Vermieter Druck macht? Bleib gelassen und besteh auf dein Recht! So kannst du deine unrenovierte Wohnung beim Auszug ohne großes Kopfzerbrechen zurückgeben.

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