Unfall mit Kindern: Wer haftet?

Von Linda 7 Juli, 2023
4 minutes
unfall mit kind

Unfälle mit Kindern können nicht nur emotional belastend sein, sondern auch rechtliche Fragen aufwerfen. Im Fokus steht dabei oft die Frage der Haftung. Wer ist verantwortlich, wenn ein Kind einen Unfall verursacht oder in einen verwickelt ist? Sind es die Eltern, die Aufsichtspersonen oder das Kind selbst? In diesem Artikel werden wir die rechtlichen Aspekte von Unfällen mit Kindern erörtern und klären, wer in solchen Situationen haftet.

Wer haftet bei einem Unfall mit Kind?

Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet, da ihre Fähigkeit, gefährliche Situationen einzuschätzen und angemessen zu reagieren, sich erst im Laufe der Zeit entwickelt. Bei Unfällen mit Kindern stellen sich oft komplizierte Haftungsfragen.

  • Haftung bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres: Kinder haften grundsätzlich nicht bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres. Diese Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass Kinder in diesem Alter oft noch nicht in der Lage sind, ihre Umwelt realistisch einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Läuft ein Kind also plötzlich auf die Straße, haftet in der Regel der beteiligte Fahrzeugführer. Die Haftpflichtversicherung der Eltern kann einspringen, wenn diese ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind.
  • Haftung zwischen dem siebten und zehnten Lebensjahr: Kinder zwischen dem siebten und zehnten Lebensjahr können in bestimmten Fällen haftbar gemacht werden, wenn sie vorsätzlich handeln und die Folgen ihres Handelns bewusst in Kauf nehmen. Ein Beispiel wäre das Werfen von Gegenständen auf die Straße. In solchen Fällen kann die Haftpflichtversicherung der Eltern einspringen, sofern diese ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind.
  • Haftung ab dem zehnten Lebensjahr: Ab dem zehnten Lebensjahr hängt die Haftung des Kindes von seiner Einsichtsfähigkeit ab. Es wird davon ausgegangen, dass Kinder in diesem Alter die Gefahren des Straßenverkehrs erkennen und sich entsprechend verhalten können. Bei Unfällen im fließenden Verkehr kann das Kind haftbar gemacht werden. Auch Aufsichtspflichtige wie Eltern oder Lehrer können haftbar gemacht werden, wenn ein Kind unter zehn Jahren einen Unfall verursacht. Die genaue Ausgestaltung der Aufsichtspflicht hängt von verschiedenen Faktoren wie Alter und Entwicklungsstand des Kindes sowie der konkreten Situation ab.
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Was gilt bei ruhendem Verkehr?

Im ruhenden Verkehr, also bei geparkten oder abgestellten Fahrzeugen, gelten andere Regeln. Kinder bzw. ihre Eltern können bereits ab dem siebten Lebensjahr haftbar gemacht werden, wenn sie einen Schaden verursachen. Die Haftung tritt zum Beispiel ein, wenn ein Kind mit seinem Fahrrad oder Skateboard gegen ein ordnungsgemäß geparktes Auto fährt und dieses beschädigt. Die Eltern können sich jedoch von der Haftung befreien, wenn sie nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind.

Tipp: Unabhängig von der rechtlichen Lage ist es immer wichtig, genaue Aufzeichnungen zu machen, Fotos von den Schäden anzufertigen und gegebenenfalls die Polizei zu informieren. Bei Unklarheiten kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen.

Was gilt vor Kindergärten/Schulen oder bei spielenden Kindern?

Im Straßenverkehr gelten in der Nähe von Schulen und Kindergärten sowie in Bereichen, in denen Kinder spielen, besondere Vorsichtsmaßnahmen. Als Autofahrer bist du dazu verpflichtet, deine Geschwindigkeit zu reduzieren und erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag zu legen. Insbesondere vor Schulen und Kindergärten ist oft Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Der Grund dafür ist, dass Kinder oft unvorhersehbar handeln. Sie können plötzlich auf die Straße laufen oder mit ihrem Fahrrad aus einer Ausfahrt schießen. Ihr Verkehrsverständnis und ihre Fähigkeit, Entfernungen und Geschwindigkeiten einzuschätzen, sind noch nicht vollständig entwickelt. Daher können sie die Gefahren im Straßenverkehr noch nicht vollständig erkennen und einschätzen.

Kinder zwischen sieben und zehn Jahren sind besonders risikobehaftet, da sie häufig unvorhersehbar agieren können. Ab dem zehnten Lebensjahr können sie Verkehrssituationen jedoch besser einschätzen und können in der Folge bei einem Unfall mithaften. Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall mit einem Kind kommen, haftet in der Regel der Fahrzeugführer. Selbst wenn ein Kind plötzlich auf die Straße läuft, hast du als Fahrer die Verpflichtung, rechtzeitig zu reagieren. Gelingt dir das nicht, haftest du für den Unfall. Wenn vor einer Schule eine Schulbushaltestelle liegt, muss der Schulbus in Schrittgeschwindigkeit fahren. Wenn Kinder stark drängeln und dadurch die Unfallgefahr an der Haltestelle steigt, können Kinder ab sieben Jahren bei einem Unfall mithaften.

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So schützt du deine Kinder vor Unfällen

Die Sicherheit von Kindern auf dem (Schul)Weg ist für alle Eltern ein wichtiges Anliegen. Kinder sind im Straßenverkehr oft leicht abgelenkt und können sich in der Vielfalt der akustischen und visuellen Reize schnell verlieren. Daher ist es entscheidend, dass wir unseren Kindern die notwendigen Werkzeuge und Fähigkeiten an die Hand geben, um sich sicher durch den Straßenverkehr zu bewegen. Hier sind elf Tipps, die dir dabei helfen können:

  1. Den sichersten Schulweg finden: Du solltest für den Kind nicht den kürzesten Schulweg, sondern den sichersten wählen.
  2. Schulwegsicherheit üben: Gehe den Weg zur Schule mehrmals mit deinem Kind ab, idealerweise zu Zeiten, in denen normaler Verkehr herrscht. So kann sich dein Kind an die realen Bedingungen gewöhnen.
  3. Verkehrserziehung mit deinen Kindern verinnerlichen: Wiederhole die wichtigsten Regeln der Verkehrserziehung mit deinem Kind, bevor es allein auf den (Schul)Weg geht.
  4. Sichtbarkeit erhöhen: Achte darauf, dass dein Kind helle Kleidung trägt und mit reflektierenden Elementen ausgestattet ist, um auch bei schlechten Sichtverhältnissen gut gesehen zu werden.
  5. Unnötigen Ballast vermeiden: Ein leichter und rückenfreundlicher Schulranzen kann dazu beitragen, dass sich dein Kind sicherer und freier im Straßenverkehr bewegen kann.
  6. Zeit einplanen: Gib deinem Kind genug Zeit für den Weg zur Schule. Hektik kann leicht zu Unachtsamkeit und somit zu Unfällen führen.
  7. Weggemeinschaften bilden: Überlege, ob es sinnvoll ist, mit anderen Eltern aus der Nachbarschaft abzusprechen, dass die Kinder gemeinsam zur Schule gehen.
  8. Verhalten in öffentlichen Verkehrsmitteln üben: Muss dein Kind den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigen, dann solltest du mit ihm auch das richtige Verhalten und Bus oder Bahn üben.
  9. Mit gutem Beispiel vorangehen: Deine Kinder lernen am meisten durch Beobachtung. Achte also darauf, dass du dich immer verkehrssicher verhältst und alle Regeln einhältst.
  10. Früh übt sich: Du solltest dir darüber im Klaren sein, dass sich Unfälle trotz aller Vorsicht manchmal nicht vermeiden lassen. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass dein Kind weiß, wie man sich bei einem Autounfall richtig verhält. Es kann nichts schaden, wenn es noch lernt, wie man Erste Hilfe leistet. Nicht umsonst werden in den meisten Städten mittlerweile sogar für Kinder ab 12. Jahren Erste-Hilfe-Kurse angeboten.

Gut zu wissen: Wenn dein Kind trotz aller Vorsicht auf dem Schulweg einen Unfall hat, spricht man von einem sogenannten Wegeunfall.

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