Smartphone und Radfahren – telefonieren nein, Navigation erlaubt?
Für Autofahrer gilt, dass das Smartphone während der Fahrt, außer für die Navigation, nicht verwendet werden darf. Wie sieht es jedoch beim Radfahren aus? Darf hier das Smartphone während der Fahrt genutzt werden?
Was ist erlaubt und was ist verboten?
Das Handy darf beim Radfahren an einer Halterung befestigt werden und dann für die Navigation verwendet werden. Die Route muss vorab eingegeben werden, sodass zwischendurch ein Blick aufs Display ausreicht. Der Gesetzgeber bezeichnet die Verwendung eines Handys während des Fahrens als Gefahrenpotential.
Beim Radfahren sollten sich stets beide Hände am Lenker befinden, um das Fahrrad sicher lenken zu können. Das Telefonieren an sich ist definitiv zwar verboten, dennoch gibt es die Möglichkeit auch während des Radfahrens ein Telefonat zu führen. Die Lösung ist eine Freisprecheinrichtung, womit das Handy nicht ans Ohr gehalten werden muss. So können auch Radfahrer während der Fahrt von unterwegs aus wichtige Gespräche führen. Es gelten die gleichen Regeln wie für Autofahrer.
Ist Musik hören auf dem Fahrrad erlaubt?
Eine weitere schwierige Frage: Dürfen Radfahrer denn Musik hören? Hier kann keine genaue Aussage getroffen werden. Es gibt kein Verbot für das Musikhören auf dem Fahrrad. Dennoch gibt es einige Bedingungen, die beachtet werden sollen, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
Die Musik sollte dementsprechend in ihrer Lautstärke angepasst werden. Während der Fahrt sollten demnach stets die Umgebungsgeräusche wahrnehmbar sein. Vor allem das Hupen eines Autos sowie die Sirene eines Rettungswagens müssen gut zu hören sein. Andernfalls gilt das Hören von Musik als ein Gefahrenpotential.
Gibt es einen Bußgeldkatalog für Radfahrer?
Auch für Radfahrer können Strafen für die Nutzung des Handys während der Fahrt drohen. Laut Katalog können Bußgelder in Höhe von bis zu 55 Euro drohen, wenn beispielsweise während der Fahrt das Handy zum Telefonieren verwendet wird. Damit sollen die Radfahrer darin erinnert werden, dass auch sie sich im Straßenverkehr bewegen und dementsprechend aufmerksam sein sollen.
Ebenso wenig ist das Surfen im Internet oder das SMS schreiben erlaubt. Auch wenn beim Musik hören die Umgebungsgeräusche nicht mehr wahrgenommen werden können, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15 Euro, da dies mit einer Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer einhergeht.
Das Handy ist wie beim Fahren mit dem Auto auch auf dem Fahrrad nicht zu verwenden. Es kann lediglich zur Navigation genutzt werden. Auch hier gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen. Die Hände dürfen während der Fahrt zu keiner Zeit am Handy sein ansonsten können neben Verwarnungen auch Bußgelder beispielsweise für das Telefonieren drohen. Auch hier gibt es wieder Einschränkungen.
Wenn eine Freisprecheinrichtung verwendet wird, ist das Telefonieren erlaubt, solange das Gespräch nicht von der Fahrt ablenkt. Für das Musikhören gibt es hingegen nur die Einschränkung, dass die Lautstärke keine anderen Geräusche übertönen dürfte.