Schimmel in der Wohnung: Zahlen Mieter oder Vermieter?
Schimmel in der Wohnung sieht nicht nur unansehnlich aus, sondern kann im schlimmsten Fall sogar gefährlich für die Gesundheit sein. Während die Mieter die Schuld häufig gerne beim Vermieter suchen, ist es andersherum genauso. Es gibt dutzende Gründe, welche für die Bildung von Schimmel verantwortlich sein könnten. Doch wie genau entsteht Schimmel in der Wohnung und wer trägt die Schuld daran? Wir klären auf!
Wie entsteht Schimmel in der Wohnung?
Schimmel bildet sich in der Regel in feuchten Umgebungen, in denen die Luftfeuchtigkeit hoch ist und in der nicht ausreichend gelüftet wird. Ein häufiger Grund für die Bildung von Schimmel ist also unter anderem eine unzureichende Belüftung, insbesondere in Badezimmern, Küchen und Kellerräumen. Wenn feuchte Luft nicht ausreichend abgeführt wird, kann sich schnell Kondenswasser an kalten Oberflächen wie Wänden und Fenstern bilden. Die ideale Bedingung für Schimmelwachstum.
Gut zu wissen: Bei einem Vier-Personen-Haushalt kommen so gut zehn Liter pro Tag zusammen. Feuchtigkeit, die sich auch an Wänden absetzt. Schimmelpilze wachsen bereits bei einer Luftfeuchte von 70 bis 80 Prozent.
Eine weitere Ursache für Schimmelbildung können zudem undichte Rohre oder undichte Dächer sein, durch welche Feuchtigkeit in die Wände und die Decken eindringen können. Auch Baumängel wie fehlerhaft isolierte Wände oder unzureichender Schutz gegen eindringendes Grundwasser können das Risiko von Schimmelbildung deutlich erhöhen.
Wichtig: Wenn bereits Schimmel in der Wohnung vorhanden ist, sollten Maßnahmen ergriffen werden, um ihn zu beseitigen und eine erneute Bildung zu verhindern. Kleine Schimmelflecken können mit handelsüblichen Schimmelentfernern behandelt werden, während größere Schimmelbefälle möglicherweise professionelle Hilfe erfordern. Nach der Entfernung des Schimmels ist es wichtig, die Ursache des Problems zu beheben, um eine erneute Bildung zu verhindern.
Um Schimmelbildung in der Wohnung zu verhindern, ist es wichtig, auf eine angemessene Belüftung und Luftzirkulation zu achten. Regelmäßiges Lüften, insbesondere nach dem Duschen oder Kochen, kann dazu beitragen, Feuchtigkeit aus der Luft zu entfernen und die Bildung von Schimmel zu verhindern. Darüber hinaus sollten undichte Stellen in Rohren oder am Dach so schnell wie möglich repariert werden, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern.
Insgesamt ist die Vermeidung von Schimmelbildung in der Wohnung also von entscheidender Bedeutung, um sowohl die Gesundheit der Bewohner als auch die Bausubstanz des Hauses zu schützen. Während einige Gründe direkt verhindert werden können, werden jedoch wieder andere Gründe erst später deutlich. Durch eine regelmäßige Wartung und Aufmerksamkeit auf mögliche Feuchtigkeitsquellen können Schimmelprobleme vermieden und eine gesunde Wohnumgebung geschaffen werden.
- Vermeide Wasserdampf, indem du beim Kochen Deckel verwendest und die Dusche nach dem Duschen mit einem Wischer abziehst.
- Verzichte auf Luftbefeuchter
- Lüfte bei Feuchtigkeit immer ausreichend, verzichte während der Heizperiode jedoch auf ein Dauerlüften durch Kippfenster. Fünf bis zehn Minuten Stoßlüften reicht in der Regel aus.
- Bewohnte Räume sollten immer eine Temperatur von mindestens 18 Grad aufweisen. Andere Räume sollten mindestens 16 Grad haben. Vergiss nicht, die Türen zu kühlen Räumen zu schließen, sodass feuchtwarme Luft aus den anderen Räumen nicht hereinkommen kann.
Meide kalte Ecken in den Räumen und sorge dafür, dass die Heizungsluft überall hingelangt.
Besondere Achtung im Schlafzimmer
In den Schlafzimmern setzt sich die Feuchtigkeit in den verschiedenen Oberflächenmaterialien ab. Dazu gehören Tapeten, Kissen und Matratzen. Angesichts dessen ist es wichtig, diesen Raum jeden Morgen nach dem Aufstehen gründlich zu lüften. Im Anschluss muss die Heizung nun wieder so weit aufgedreht werden, dass sich der Raum erneut auf 18 Grad Celsius aufheizt. Dann geben die einzelnen Materialien die Feuchtigkeit wieder an die warme Luft ab. Am Abend solltest du vor dem Schlafengehen noch mal lüften, um zu gewährleisten, dass die feuchte Luft wieder entweicht.
Wer ist schuld: Mieter oder Vermieter?
Wer wirklich Schuld am Schimmel hat, ist oft nicht einfach zu klären. In erste Linie ist es laut BGB § 536 wichtig, dass Mieter dem Vermieter melden, wenn Schimmel in der Wohnung erkannt wurde. Sollte dieser Fall nicht gemeldet werden, so verwirken Betroffene den Anspruch auf Schadenersatz sowie auf Mietminderung bei Schimmel. Durch die rechtzeitige Meldung soll es dem Vermieter zudem möglich gemacht werden, den Schaden rechtzeitig zu beheben.
Vermieter haben aber auch das Recht, eine Schadenersatzanforderung gegen den Mieter zu erwirken, wenn dieser nicht rechtzeitig gemeldet wurde und somit Schäden an der Immobilie entstanden sind.
Natürlich können Mieter durch das falsche Heizen und Lüften sowie durch eine ungünstige Möblierung die Bildung für Schimmel begünstigen. Allerdings können auch bautechnische Gründe bestehen. Eine kaputte Lüftung oder ein Bad ohne Fenster, von außen eindringendes Wasser oder Risse in den Wänden, all das können Gründe sein, welche der Vermieter zu verschulden hat. Unzureichend gedämmte Gebäude können ebenso die Schimmelbildung begünstigen.
Wer haftet? Wer zahlt?
Wer nun für den Schaden haftet und diesen bezahlt, ist immer abhängig davon, wer diesen auch verursacht hat. Wenn nachweislich bauliche Rahmenbedingungen für den Schimmel verantwortlich sind, kommt dafür natürlich der Vermieter auf. Mieter müssen die Kosten dann tragen, wenn ein falsches Verhalten beim Heizen oder Lüften nachgewiesen werden kann. Nicht selten kommen aber mehrere Einflüsse zusammen.
Wichtig für Mieter: Als Mieter sollte man dringend nachweisen können, dass stets ordnungsgemäß gelüftet und geheizt wurde. Es lassen sich dafür unter anderem Raumtemperatur und Lüftungszeiten in einem Protokoll festhalten.
Wichtig für Vermieter: Als Vermieter sollte nachgewiesen werden, dass es keine baulichen Schäden gibt, welche für die Schimmelbildung verantwortlich sein könnten. Hierzu reichen Nachweise für Sanierungs- und Dämmungsmaßnahmen.
Der Vermieter muss den Schimmel sowie das befallene Material zeitnah beseitigen. Das ganz unabhängig davon, wer schlussendlich die Schuld dafür trägt.
Passend dazu empfehlen wir dir gerne unseren Artikel „Hausratversicherung: Mieter oder Vermieter“ sowie „Hausratversicherung Pflicht“.
Mietminderung wegen Schimmel in der Wohnung?
Es ist nicht selten, dass ein Mieter unmittelbar nach Entdeckung des Schimmels mit einer Mietminderung drohen. Allerdings ist das nicht einfach von heute auf morgen durchzusetzen. In erster Linie muss die Ursache für den Schimmel festgestellt werden. Sollte es am Mieter selbst liegen, kann natürlich auch keine Mietminderung erfolgen.
Wenn der Mieter jedoch ausreichend lüftet und heizt, jedoch bauliche Mängel vorliegen, muss dies nicht ausgeglichen werden. In diesem Fall ist der Mieter nicht schuld daran und hat dementsprechend auch ein Recht auf Mietminderung. Wenn das Badezimmer zum Beispiel nicht über eine Lüftungslage oder ein Fenster verfügt, kann dem Mieter also auch kein Vorwurf gemacht werden.
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