Schadensfreiheitsrabatt und Schadensfreiheitsklassen

Schadensfreiheitsrabatt und Schadensfreiheitsklassen – aber was bedeutet das eigentlich?
Schadensfreiheitsrabatt
Bei der Berechnung wie hoch der Beitrag für eine Kfz-Versicherung ist, spielen verschiedenste Faktoren eine Rolle, zum Beispiel wie alt der Fahrer ist, wie viele Personen regelmäßig mit dem Auto fahren oder wie lange der Fahrer im Besitz der Fahrerlaubnis ist.
Ein anderer Faktor ist die Frage, ob und wenn ja wie lange der oder die Fahrer bereits unfallfrei sind. Je länger ein Fahrer bereits unfallfrei gefahren ist, desto mehr spricht für die Versicherungen dafür, dass das auch in Zukunft so ist.
Je weniger Unfälle passieren, desto weniger muss eine Kfz-Versicherung leisten. Dies geben die Versicherungen an die Versicherten weiter, in dem sie Rabatte für diejenigen Fahrer einräumen, die unfallfrei fahren.
Dies wird dann als Schadensfreiheitsrabatt bezeichnet. Je länger die Unfallfreiheit besteht, desto höher ist der Rabatt. Der Schadensfreiheitsrabatt wird dabei in Prozenten ausgedrückt.
Alle Kfz-Versicherer bieten solche Rabatte an, wie hoch diese sind, unterscheidet sich aber von Anbieter zu Anbieter.
Schadensfreiheitsklasse
Damit die Leistungen der einzelnen Versicherer besser miteinander zu vergleichen sind, wird der Schadensfreiheitsrabatt in die sogenannten Schadensfreiheitsklassen eingeteilt. Diese Einteilung ist bei allen Versicherern gleich. Es ist nur unterschiedlich, wie hoch der gewährte Rabatt ist.
Beim Abschluss einer Versicherung wird man in eine der Schadensfreiheitsklassen eingestuft. Je länger dann die Schadenfreiheit andauert, des weiter kann man in der Schadensfreiheitsklassen aufsteigen. Bei einem Unfall kann es jedoch passieren, dass man zurückgestuft wird.
Es gibt die folgenden Schadensfreiheitsklassen (SFK)
- Klasse M: Schadensklasse die nur durch einen oder mehrere rückstufungswürdige Schäden erreicht werden kann
- Klasse S: Schadensklasse die nur durch einen oder mehrere rückstufungswürdige Schäden erreicht werden kann; wird nur von wenigen Anbieter genutzt
- Klasse 0: Fahrerlaubnis noch keine 3 Jahre im Besitz
- Schadensfreiheitsklasse 1/2: seit mehr als 3 Jahren in Besitz der Fahrerlaubnis, bei der erstmaligen Versicherung eines Fahrzeugs
- Schadensfreiheitsklasse 1: 1 Jahr Unfallfreiheit
- Schadensfreiheitsklasse 2: 2 Jahre Unfallfreiheit
- Schadensfreiheitsklasse 3: 3 Jahre Unfallfreiheit
- Schadensfreiheitsklasse 4: 4 Jahre Unfallfreiheit
- usw. bis maximal Schadensfreiheitsklasse 35
Berechnung der Schadensfreiheitsklasse
Um zu erfahren, welche Schadensfreiheitsklasse man hat, gibt es zwei Möglichkeiten. Die einfachste Möglichkeit ist es, auf die aktuelle Beitragsrechnung zu schauen. Dort wird immer die aktuelle Schadensfreiheitsklasse angegeben.
Die zweite Möglichkeit ist es, die Schadensfreiheitsklasse selbst zu berechnen. Dazu muss man wissen, wie viele Jahre man schon ein Auto ohne Schaden versichert hat. Von dieser Zahl zieht man einfach 1 ab. Das Ergebnis entspricht dann der eigenen Schadensfreiheitsklasse.
Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse
Kommt es zu einem Unfall, dann kann dies dazu führen, dass man von der aktuellen Schadensfreiheitsklasse in eine darunter liegende Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft wird. Bei einigen Versicherern kann das verhindert werden, in dem man für den entstandenen Schaden selbst aufkommt.
Übernahme der Schadensfreiheitsklasse
Da Fahranfänger in der Regel in die Klasse 0 eingestuft werden und damit relativ hohe Beiträge zahlen müssen, gibt es die Möglichkeit, die Schadensfreiheitsklasse von einer anderen Person zu übernehmen.
In diesem Fall übertragt die eine Person ihre Schadensfreiheitsklasse auf eine andere. Welche Bedingungen dafür im Einzelnen erfüllt sein müssen, ist von Versicherungsanbieter zu Versicherungsanbieter unterschiedlich.
Rabattschutz
Viele Versicherer bieten einen sogenannten Rabattschutz an. Dabei handelt es sich um einen Zusatzbeitrag. Durch diesen kann im Schadensfall die Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse verhindert werden. Dies gilt aber nur für einen Unfall pro Jahr.
Als Zusatzleistung kann der Rabattschutz nicht auf einen neuen Versicherungsanbieter übertragen werden. Vielmehr muss er bei einem Versicherungswechsel separat mit dem neuen Anbieter verhandelt werden.
Rabattretter
Der Rabattretter ist ebenfalls eine Zusatzleistung der Versicherer, die bei einem Wechsel des Anbieters nicht übertragen werden kann. Kommt es zu einem Unfall, wird man beim Rabattretter zwar die aktuelle Schadensfreiheitsklasse verlieren und zurückgestuft.
Die neue Schadensfreiheitsklasse wird aber so gewählt, dass der bisherige Beitrag erhalten bleibt. Das bedeutet, dass trotz des Unfalls keine erhöhten Kosten für den Versicherten entstehen.