Kamin in der Mietwohnung: Darauf musst du achten

Von Manu 8 Februar, 2024
4 minutes
Kamin in einer Mietwohnung

Während es draußen kalt und stürmisch ist, kuschelst du dich vor den warmen Kamin. Das ist eine urige Idealvorstellung, die zahlreiche Menschen haben. In einem Eigenheim triffst du die Entscheidung darüber, ob du einen Kamin einbaust, selbst. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn du zur Miete wohnst? Ist ein Kamin in der Mietwohnung erlaubt? Und wenn ja, wer zahlt den Einbau?

Lohnt sich ein Kamin in der Mietwohnung?

Mehr als 700.000 Menschen in Deutschland haben in einer Umfrage angegeben, dass sie planen, einen Kamin einzugeben. Das Interesse daran, einen Kamin im Wohnbereich zu haben, ist also groß. Doch lohnt es sich in einer Mietwohnung eigentlich? Das Mietrecht in Bezug auf den Kaminofen in einer Mietwohnung ist die Grundlage für das weitere Vorgehen. Dieses besagt, dass der Vermieter immer die Zustimmung für einen Einbau geben muss, wenn es sich um einen genehmigungspflichtigen Kamin handelt. Dein Vermieter darf den Antrag ablehnen und ist nicht verpflichtet, dafür eine Begründung zu geben.

Ein Kamin lohnt sich für dich, wenn du dir sicher bist, dass du diesen auch wirklich häufig nutzt. Bedenke, dass du auch Platz benötigst, um Holz aufzubewahren. Schöne Stunden am Kamin sind eigentlich bereits ein Grund, über den Einbau nachzudenken. Doch auch die Reinigung, möglicher Rauch und Ruß müssen bedacht werden. Denkst du, dass du mehr profitierst, als die Nachteile siehst, können wir nur sagen: Stelle einen Antrag bei deinem Vermieter.

Sinnvoll ist es, einen ersten Blick in den Mietvertrag zu werfen. Du kannst hier sehen, inwieweit der Einbau direkt ausgeschlossen wird. Kennst du deinen Vermieter persönlich, findest du in einem ersten Gespräch vielleicht auch heraus, wie er dazu steht und ob es sich lohnt, um die Genehmigung zu bitten.

Ein wichtiger Tipp ist es, dir schon vorher Gedanken über die Sicherheit zu machen. Als Mieter hast du eine Obhutspflicht. Das heißt, du hast die Aufgabe, die Mietsache zu pflegen und gut zu behandeln. Das schließt einen Kamin ebenfalls ein, auch wenn die Wartung durch einen professionellen Dienstleister durchgeführt werden muss. Informiere dich schon vorher darüber, ob Mietsachschäden in der Haftpflicht enthalten sind. Du kannst deinem Vermieter dann sagen, dass du dich bereits über eine Absicherung informiert hast.

Wer hat das letzte Wort und wer zahlt?

Möchtest du einen Ofen in die Mietwohnung einbauen lassen, hat nicht, wie oft angenommen, der Vermieter das letzte Wort. Tatsächlich ist es der Schornsteinfeger. Dieser muss erst einmal prüfen, ob die baulichen Voraussetzungen für einen Kamin gegeben sind. Die wichtigste Grundlage ist der Zugang zu einem Schornstein. Gerade in Häusern älteren Baujahres sind diese Zugänge vorhanden. Sie müssen jedoch kontrolliert und freigegeben werden.

Sollte kein Schornstein im Haus vorhanden oder bereits durch die Heizungsanlage belegt sein, musst du eventuell dennoch nicht verzichten. Gibt dein Vermieter seine Zustimmung, ist der Einsatz eines Edelstahlschornsteins möglich. Dieser wird an der Außenwand des Hauses befestigt. Allerdings erhöhen sich auf diese Weise auch die Kosten für den Kamin.

Neben dem Schornsteinfeger spielen zudem die örtlichen Vorgaben eine Rolle. Informiere dich vorher also bei einem Schornsteinfeger, wie die Vorgaben sind. Dadurch weißt du von Beginn an, ob die Umsetzung überhaupt möglich ist.

Die Übernahme der Kosten für einen Kamin

Alle Vorgaben sind erfüllt, der Vermieter und der Schornsteinfeger haben dem Kamin zugestimmt? Aber wie sieht es eigentlich mit den Kosten aus? Nicht nur der Einbau des Kamins kostet, sondern auch die Wartung und Instandsetzung. Die Kosten dafür übernimmt grundsätzlich der Vermieter. Das liegt daran, dass ein Kamin den Wert einer Mietsache steigert und davon profitiert in erster Linie der Vermieter. Allerdings darf er einen Teil der Kosten auch auf dich umlegen. Besprich das am besten auch direkt mit deinem Vermieter oder schaue nach, was im Mietvertrag hinterlegt ist.

Genehmigungsfreie Kamine

Es kann verschiedene Gründe geben, warum dein Vermieter einem Kamin in der Mietwohnung nicht zustimmt. Vielleicht sagt aber auch der Schornsteinfeger, dass ein Kamin mit Abzug nicht umsetzbar ist. Ganz verzichten musst du dennoch nicht. Es gibt auch Kamine für die Wohnung ohne Abzug, für die keine Genehmigung notwendig ist. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um Holz-Varianten. In den vergangenen Jahren hat sich einiges getan beim Angebot der Wohnungs-Kamine.

Im Fokus stehen dabei Ethanol-Kamine sowie Elektrokamine, die eine ebenso schöne Stimmung verbreiten können. Die Handhabung ist einfach, die Kamine sind schnell aufgebaut. Sie können an der Wand angebracht oder auch frei aufgestellt werden. Optisch gibt es Varianten, die an einen Holzkamin erinnern.

Besonders interessant: Einige Hersteller versehen ihre Elektrokamine zusätzlich mit der Eigenschaft, Wasserdampf auszugeben. LED-Lichter täuschen ein flackerndes und warmes Licht vor, sodass es scheint, als würden tatsächlich Holzscheite im Kamin abbrennen.

Bei einem Elektrokamin ist es wichtig darauf zu achten, diesen in der Nähe eines Stromanschlusses aufzustellen. Flexibler beim Aufstellort bist du mit einem Ethanol-Kamin. Der Brennstoff, der hier zum Einsatz kommt, ist Bioethanol. Eine weitere Energiequelle ist nicht notwendig.

Für beide Varianten benötigst du keine Genehmigung und es gibt auch keine Vorgabe dazu, den Vermieter über den Kauf und Einsatz eines solchen Kamins zu informieren.

So steht dem Kaminofen in deiner Wohnung nichts mehr im Weg

Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, einen Kaminofen in die Wohnung einbauen zu lassen, wenn du Mieter bist. Wir empfehlen dir, Schritt für Schritt vorzugehen. Kontrolliere zuerst deinen Mietvertrag, ob es Informationen zu möglichen Umbauten in der Wohnung gibt. Mach dir Gedanken darüber, wo der Kamin Platz finden könnte. Anschließend ist es notwendig, den Vermieter zu fragen. Durch eine schriftliche Anfrage hast du das in der Hand und kannst dich, wenn keine Antwort kommt, noch einmal auf dein Schreiben beziehen.

Hast du eine Genehmigung erhalten, kommt der Schornsteinfeger. Dieser wird prüfen, ob alle baulichen Vorgaben erfüllt sind. Bekommst du auch hier die Zustimmung, geht es an die Suche eines passenden Kamins. Sichere dich zusätzlich ab. Bei Freeyou.de kannst du eine Versicherung zum Schutz bei einem Mietsachschaden abschließen – schnell und einfach online.

Aber auch dann, wenn du keine Genehmigung erhältst, gibt es Alternativen. Mit einem nicht genehmigungspflichtigen Kamin holst du dir – neben Wärme – das Gefühl von knackendem Holz an einem kühlen Abend in deine Wohnung.

 

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