Freunde verursachen einen Gefälligkeitsschaden: Wer zahlt?

Von Linda 20 Oktober, 2023
4 minutes
gefälligkeitsschaden

Vor allem im privaten Umfeld kann hin und wieder ein sogenannter „Gefälligkeitsschaden“ entstehen. Es ist durchaus wahrscheinlich, als Versicherungsnehmer:in oder Geschädigte:r irgendwann selbst betroffen zu sein. Deshalb gibt es mittlerweile feste Regelungen, die vorgeben, wie im Schadenfall verfahren werden muss. Aber worum handelt es sich bei einem Gefälligkeitsschaden eigentlich genau? Greift deine Haftpflichtversicherung?

In den folgenden Abschnitten erfährst du vieles, was du mit Hinblick auf Vorfälle dieser Art, den dazugehörigen Versicherungsschutz und die rechtliche Lage wissen solltest.

Was versteht man unter einem Gefälligkeitsschaden?

Bei einem Gefälligkeitsschaden handelt es sich, vereinfacht ausgedrückt, um einen Schaden, der aus Gefälligkeitshandlungen resultiert. Also Handlungen, die Freunde oder Nachbarn unentgeltlich für dich leisten. Typische Beispiele hierfür sind:

  • du hilfst Freund:innen beim Umzug und lässt die Kartons mit dem teuren Porzellan fallen
  • du unterstützt Bekannte beim Planen einer Party und beschädigst beim Aufbau die Musikanlage

Du siehst: Gefälligkeitsschäden können aus den unterschiedlichsten Bereichen stammen, haben jedoch eines gemeinsam: Sie waren definitiv nicht geplant und fanden somit auch nicht vorsätzlich statt. Charakteristisch an einem solchen Schaden ist, dass du einer anderen Person eigentlich etwas Gutes tun wollest… am Ende aber alles anders kam. Wichtig ist, dass die entsprechende Leistung freiwillig und unentgeltlich erbracht wurde. Ansonsten wäre es nicht mehr möglich, von einer „Gefälligkeit“ zu sprechen.

Wie kannst du aber verhindern, dass dir ein finanzieller Nachteil entsteht, wenn du doch eigentlich nur helfen wolltest? Immerhin sollte niemand für seine gutgemeinten Ambitionen bestraft werden, oder?

Die gute Nachricht ist, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, die dir dabei helfen können, dich vor den Folgen eines Gefälligkeitsschadens zu schützen. Damit du vor bösen Überraschungen geschützt bist, solltest du dich jedoch in jedem Fall eingehend über die Konditionen und den Wortlaut deines Haftpflicht-Versicherungsvertrages erkundigen – und gegebenenfalls gezielt nachfragen.

Gefälligkeitsschaden: Die rechtliche Lage

Grundsätzlich gilt, dass es natürlich immer sein kann, dass etwas kaputt geht, wenn du dich dazu entschließt, einer anderen Person zu helfen. Es genügt ein Moment der Unachtsamkeit, um einen mehr oder weniger großen Schaden hervorzurufen, der nicht nur ärgerlich sein, sondern vielleicht sogar die Freundschaft gefährden kann.

Ein Blick auf viele Gerichtsurteile der Vergangenheit zeigt, dass viele Schadensverursacher:innen nicht haften, wenn der betreffende Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde oder das Ergebnis einer grob fahrlässigen Handlung war. Vor allem dann, wenn der beschädigte Gegenstand vergleichsweise teuer war, sind Diskussionen hier fast schon vorprogrammiert. Wenn du dich hiervor schützen möchtest, solltest du dich gegebenenfalls etwas genauer mit deiner Haftpflichtversicherung auseinandersetzen. Hier gibt es jedoch teilweise deutliche Unterschiede. Denn: Nicht jede Haftpflichtversicherung erwähnt Gefälligkeitsschäden in ihren Verträgen.

Es gibt jedoch durchaus Haftpflichtversicherungen, die genau an dieser Stelle ansetzen, Gefälligkeitsschäden explizit erwähnen und die dir dabei helfen können, den Schaden, den du verursacht hast, zu regulieren. Wie bei allen anderen Versicherungen solltest du auch hier natürlich auf die Details, unter anderem auch die festgelegte Deckungssumme und die Selbstbeteiligung achten. Du möchtest sicher sein, dass Schäden übernommen werden? Dann ist es sinnvoll, gegebenenfalls deinen Versicherer zu kontaktieren und deinen Vertrag ergänzen lassen.

Schnell ist’s passiert: Doch wer zahlt?

Mit Hinblick auf die Schadensregulierung von Gefälligkeitsschäden hat sich im Bereich des Versicherungswesens im Laufe der Letzten Jahre viel getan. Seit dem Jahr 2016 werden Gefälligkeitsschäden in der Regel von der Haftpflichtversicherung übernommen. Bis zu diesem Zeitpunkt war es für die Übernahme der Kosten jedoch zwangsläufig vorgeschrieben, dass im Vertrag eine Gefälligkeitsklausel enthalten sein musste. War dies nicht der Fall, musstest du für die Kosten, die du – zum Beispiel durch das Helfen bei einem Umzug – verursacht hast, selbst aufkommen.

Daher ist es wichtig, gerade ältere Verträge genau zu lesen, um herauszufinden, was in deinem individuellen Fall gilt. Wenn du deine Haftpflichtversicherung vor 2016 abgeschlossen hast und im Schadenfall Klarheit haben möchtest, solltest du deinen Versicherer kontaktieren und ihn darum bitten, einen entsprechenden Zusatz zu vermerken. Auch dann, wenn von gesetzlicher Seite eigentlich klar ist, dass die Versicherung im Falle eines Gefälligkeitsschadens greift. Achte in diesem Zusammenhang auch auf Erstattungsgrenzen und Konditionen.

Bitte beachte in diesem Zusammenhang, dass es auch einige Schäden gibt, die grundsätzlich nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die du mit Absicht verursacht hast. Auch dann, wenn der betreffende Schaden das Eigentum eines Familienmitglieds, das mit dir im Versicherungsvertrag vermerkt ist, betrifft, scheidet deine Haftpflichtversicherung aus. Auch dann, wenn du in einer engen Beziehung zu der geschädigten Person stehst, dürften die Versicherer etwas genauer hinschauen, um sicherzugehen, dass kein Versicherungsbetrug vorliegt.

Bildnachweis:
Headerbild: ©AdobeStock_480321784 ; akintevs

background image

Aktuelle Updates erhalten

    Table of contents

      Lesen Sie auch