Fahren ohne Brille: Sehhilfe wieder austragen lassen – so geht’s
Neben dem normalen Fahreignungstest musst du auch einen Sehtest Führerschein für die meisten Führerscheinklassen machen. Steht dann im Feld 12 deines Führerscheins, dass du beim Autofahren eine Sehhilfe tragen musst, musst du dich auch daran zu halten.
Fahren ohne Brille – warum die Brille wieder austragen?
Eine Kennziffer in Feld 12 in deinem Führerschein zeigt an, ob du beim Fahren eine Sehhilfe tragen musst oder nicht. Auch welche Art legt dieses Feld fest:
- 01: Eine Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz ist notwendig.
- 01: Du darfst nur mit Brille fahren.
- 02: Du musst Kontaktlinse(n) tragen.
- 06: Brille oder Kontaktlinsen sind vorgeschrieben.
Manchmal verbessert sich die Sehkraft beispielsweise auf natürlichem Weg oder auch aufgrund einer Augenoperation. Ist das der Fall, dann solltest du den Vermerk unbedingt aus deinem Führerschein streichen lassen. Denn bleibt er bestehen, bist du verpflichtet, eine entsprechende Sehhilfe zu tragen! Trägst du dann trotz des Vermerkes keine Brille oder Kontaktlinsen, musst du bei einer Verkehrskontrolle mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Ohne Austragung drohen Strafen
Fährst du ohne Sehhilfe, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann dich 35 Euro kosten. Je nach dem kann die Polizei sogar bestimmen, dass du dein Fahrzeug stehen lassen musst.
Mehr Infos: neuer Bußgeldkatalog 2023
Fahren ohne Brille – so lässt du die Brille wieder austragen
Brauchst du keine Brille mehr, führt dein erster Weg zum Augenarzt. Er untersucht deine Sehkraft und stellt bei entsprechenden Werten ein ärztliches Gutachten aus. Damit gehst du zur Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnortes. Zusammen mit deinem Personalausweis, dem Führerschein und einem aktuellen Passbild kannst du den Vermerk streichen lassen. Diese Kosten kommen dann auf dich zu
- Das Gutachten selbst schlägt mit 80 bis 100 Euro zu Buche.
- Für ein biometrisches Passbild musst du mit etwa 10 bis 15 Euro rechnen.
- Den neuen Führerschein gibt’s dann für ungefähr 25 bis 35 Euro.
Beim Führerschein die Brille austragen lassen – das gilt allgemein für deine Sehkraft
Um an das augenärztliche Gutachten zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- eine zentrale Tagessehschärfe von mindestens 0,5
- ein normales Gesichtsfeld von mindestens 120 Grad im horizontalen Durchmesser
- eine ausreichende Beweglichkeit der Augen
Bildnachweis:
headerbild:©AdobeStock_630489742; Artem