Beitragsrückgewähr kurz erklärt

Von Erik Lehnert 3 November, 2023
3 Minuten
Beitragsrückgewähr

Eine Versicherung mit Beitragsrückgewähr ist eine Kombination aus zwei Versicherungen. Der Versicherte muss quasi zwei Versicherungen abschließen, beispielsweise eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr und/oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr. Mit den Beiträgen zahlt der Betroffene also für zwei Verträge, was natürlich mit höheren Kosten verbunden ist.

Der Nachteil einer gekoppelten Unfallversicherung besteht in dem Faktor, dass eine jahrelange Bindung an die Versicherungen stattfindet. Zudem spart der Versicherte langfristig Geld an, sodass ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft kaum möglich ist.

Wer durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit die Prämien nicht mehr aufbringen kann, bekommt demnach lediglich einen Bruchteil der gezahlten Beiträge zurück.

Was versteht man unter Beitragsrückgewähr?

Die Beitragsrückgewähr beschreibt die Option beispielsweise, bei einer privaten Rentenversicherung, dass sämtliche eingezahlten Beiträge im Fall eines Todes des Versicherten zurückgezahlt werden. Dieses Kriterium ist allerdings nur möglich, wenn der Tod während der sogenannten Ansparphase eintritt, also bevor der Betreffende das Rentenalter erreicht.

Die entsprechende Versicherung zahlt dann sämtliche einbezahlten Beiträge, sowie eventuell erwirtschaftete Überschüsse aus. Stirbt der Versicherte vor Vertragsende, gehen sämtliche gezahlten Leistungen an einen Begünstigten, der bei Abschluss eines Vertrages benannt wird. Wird explizit keine Person genannt, fällt das Kapital an gesetzliche Erben.

Die Beitragsrückgewähr ist ein fester Bestandteil in zahlreichen Verträgen über eine private Rentenversicherung. Eine Beitragsrückerstattung kann allerdings auch während der Rentenzeit vorgenommen werden, sollte der Versicherte in diesem Zeitraum versterben.

So kannst du die Prämienauszahlung in Anspruch nehmen

Es kommt nicht selten vor, dass Versicherungsgesellschaften ihre Prämien für laufende Verträge erhöhen ohne, dass sich der Leistungsumfang ändert. Der Versicherte hat dann das Recht, den bestehenden Vertrag mit Beitragsrückgewähr, mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine Kündigung (am besten per Einschreiben mit Rückantwort) sollte die Gesellschaft binnen vier Wochen erreichen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.

Der Prämienanspruch ist bei vorzeitiger Beendigung eines Vertrages beschränkt, und zwar auf die Zeit, in der Versicherungsschutz bestand hatte. Das wiederum bedeutet, dass das Versicherungsverhältnis zum vorzeitigen Vertragsende abgerechnet wird. Der Erstattungsanspruch bezieht sich, in der Regel, auf eine halbe Jahresprämie.

Bei Versicherungen mit Prämienrückgewähr erfolgt die Auszahlung in vielen Fällen steuerfrei.

Bildnachweise: Headerbild ©AdobeStock_169233327_REDPIXEL

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