Den Führerschein im Ausland machen
Hast du in letzter Zeit auch schon einmal von dem Begriff „Führerscheintourismus“ gehört? Hierbei handelt es sich um ein besonderes Phänomen, in dessen Zusammenhang sich viele Menschen dazu entscheiden, ihren Führerschein im Ausland zu machen.
Den meisten geht es dabei jedoch um weitaus mehr als um Urlaubsspaß und um die Erfahrung, in einem fremden Land mit dem Auto unterwegs zu sein.
Vielmehr erhoffen sich viele nach einem Führerscheinentzug in Deutschland, einen vergleichsweise unkomplizierten Ablauf ohne MPU (und dementsprechend mit weniger Kosten), wenn es darum geht, wieder mobil zu sein. Aber darf man seinen Führerschein überhaupt im Ausland machen? Und wieviel kostet ein Führerschein?
Führerschein im Ausland machen: Die rechtliche Lage
Wenn du dich in der Vergangenheit bereits mit den Kosten auseinandergesetzt hast, die im Zusammenhang mit den einzelnen Führerscheinklassen auf dich zukommen, hast du sicherlich gesehen, dass es im Ausland teilweise deutlich günstiger ist, den Führerschein zu machen. Vor allem dann, wenn es sich um eine Art „zweiten Anlauf“ handelt, weil der Führerschein in Deutschland entzogen wurde.
ABER: In letztgenanntem Fall ist es wichtig, sich eingehend mit der rechtlichen Lage auseinanderzusetzen. Diese besagt, dass es nicht möglich ist, innerhalb einer Sperrfrist, die in Deutschland auferlegt wurde, im Ausland den Führerschein zu machen. Solltest du dich dennoch dazu entscheiden, hat der Führerschein keine Gültigkeit.
Du möchtest deinen Führerschein im Ausland machen – nicht, weil du versuchst, eine MPU in Deutschland zu umgehen, sondern weil es sich aus einem anderen Grund anbietet? In einigen Fällen ist es möglich, auch in anderen Ländern die Fahrerlaubnis zu erwerben.
Im Zusammenhang mit den folgenden Szenarien gelten Ausnahmen, im Jahr 2023 den Führerschein im Ausland zu machen:
- Du hast seit mindestens 185 Tagen deinen Erstwohnsitz in dem Land, in dem du deinen Führerschein machen möchtest.
- Du bist als Schüler:in oder Student:in für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten im europäischen Ausland. In diesen beiden Fällen würde deine Fahrerlaubnis auch in Deutschland anerkannt. Wichtig ist dann lediglich, dass du nachweisen kannst, dass du ausschließlich aufgrund deiner Schulbildung beziehungsweise deines Unibesuchs im Ausland warst.
Übrigens: Früher war es durchaus erlaubt, seinen Führerschein wahlweise im Ausland zu machen. Erst seit dem Jahr 2009 gibt es eine gesetzliche Regelung, die genau das in den meisten Fällen untersagt.
Du bist öfter im Ausland unterwegs? Dann solltest du einen Blick auf den Artikel „Autofahren im Ausland: (Kuriose) Verkehrsvorschriften innerhalb der EU“ werfen. Aber vielleicht brauchst du auch für das Fahrzeug, das du fahren möchtest, gar keinen Führerschein? Infos zu diesem Thema findest du unter „Führerscheinfreie Fahrzeuge im Überblick“.
Wohnsitz in Deutschland: Trotzdem möglich?
Grundsätzlich gilt, dass du deinen Führerschein in dem Land, indem du deinen ordentlichen Wohnsitz hast, erwerben musst. Infos hierzu findest du auch in §7 der Fahrerlaubnisverordnung. Daraus resultiert auch: Wenn du keinen festen Wohnsitz hast, kannst du in den meisten Fällen auch keinen Führerschein machen.
Egal, ob du in Deutschland, in Griechenland, in Italien oder in einem anderen Land Europas wohnst: Die Vorgaben beziehen sich auf alle EU-Mitgliedsstaaten.
Nur in begründeten Ausnahmefällen ist es dir erlaubt, deinen Führerschein in einem anderen Land, zum Beispiel im EU-Ausland, zu machen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass du hierfür die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde brauchst, die für deinen Erstwohnsitz zuständig ist.
Ergänzend zu einem Auslandsaufenthalt als Schüler:in oder Student:in gibt es jedoch noch eine weitere Ausnahme, in deren Zusammenhang es häufig möglich ist, trotz Wohnsitz in Deutschland, den Führerschein im Ausland zu machen. Wenn du zum Beispiel auf dem Land wohnst, in Zukunft jedoch aufgrund deines Berufes regelmäßig in der Großstadt unterwegs sein musst, ist es oft möglich, deinen Führerschein auch an deinem Zweitwohnsitz zu erwerben.
Immerhin wäre ansonsten das Risiko hoch, dass du dich nicht optimal auf deinen realistischen Fahralltag vorbereiten kannst. Ob ein entsprechender Antrag begründet ist oder nicht, entscheiden letztendlich die Behörden. Am besten fragst du bei Interesse im Vorfeld nach und erkundigst dich über deine Möglichkeiten.
Selbstverständlich ist es in diesem Zusammenhang wichtig, bei der Wahrheit zu bleiben. Somit ist es verboten, lediglich einen Scheinwohnsitz anzumelden, um damit zu erreichen, dass du deinen Führerschein an einem Ort deiner Wahl machen kannst. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass es sich bei dem angegebenen Wohnort nicht um deinen tatsächlichen Zweitwohnsitz handelte, wird dein Führerschein automatisch ungültig.
Auch im Ausland kann es zu unvorhergesehenen Schäden an deinem Auto kommen. Sichere dich deshalb mit unserer Reparaturkostenversicherung ab.
Mit diesen Kosten musst du rechnen
Die Chancen darauf, dass deinem Antrag zugestimmt wird und du deinen Führerschein im Ausland absolvieren darfst und du möchtest dir nun einen Überblick über die Kosten verschaffen, die auf dich zukommen?
Abgesehen davon, dass du auch in anderen Ländern mit den Kosten für den Sehtest für den Führerschein, dem Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein und anderen Kostenpunkten rechnen musst, kostet ein Führerschein in Belgien zum Beispiel durchschnittlich etwa 600 bis 900 Euro. In Schweden und in Irland zahlst du etwa genauso viel wie in Deutschland, circa 1.500 Euro bis 1.600 Euro. In Frankreich werden etwa 1.200 bis 1.300 Euro fällig. Das bedeutet: Wie viel du genau einsparen kannst, ist unter anderem auch von dem jeweiligen Land abhängig.
Beachte: Die Gesamtkosten sind selbstverständlich von der Anzahl der genommenen Fahrstunden abhängig. Es gilt: Je früher du zur Prüfung zugelassen wirst, desto weniger zahlst du insgesamt.
Gleichzeitig wäre es aber auch falsch anzunehmen, dass es sich auch bei legalem Führerscheintourismus immer um die günstigste Variante handeln würde. Es gibt durchaus auch Länder, in denen Fahrschule und -prüfung teurer sind als es in Deutschland der Fall ist. Wer zum Beispiel in Norwegen seinen Führerschein macht, zahlt hierfür schnell zwischen 2.800 Euro und 3.000 Euro.
Mit teilweise deutlichem Abstand ist es am günstigsten, seine Führerscheinprüfung in Bulgarien zu absolvieren. Hierfür werden nur 100 Euro in Rechnung gestellt.
Bevor du gegebenenfalls eines dieser Angebote in Anspruch nimmst, ist es jedoch wichtig, überprüfen zu lassen, ob du hierzu berechtigt bist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein entsprechendes Vorgehen mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Wenn jedoch alles seine Richtigkeit hatte und du dazu berechtigt warst, deinen Führerschein im Ausland zu machen, ist dieser in Deutschland gültig, wenn er in einem Mitgliedstaat der EU beziehungsweise in einem Staat des EWR absolviert wurde. Für alle anderen Länder gilt, dass du dazu verpflichtet bist, deinen Führerschein innerhalb von sechs Monaten umschreiben zu lassen.
Ob ein internationaler Führerschein gegebenenfalls für dich sinnvoll ist, solltest du parallel dazu ebenfalls in Erfahrung bringen.
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