Wirtschaftlicher Totalschaden
Im Zusammenhang mit schweren Autounfällen ist unter anderem immer wieder von einem „wirtschaftlichen Totalschaden“ die Rede. Aber ab wann ist ein Schadenfall oder dessen Reparatur eigentlich nicht mehr wirtschaftlich? Und worauf solltest du bei der Kommunikation mit der Versicherung achten? Hier erfährst du es!
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Um besser zu verstehen, was sich hinter der Definition eines wirtschaftlichen Totalschadens verbirgt, ist zunächst eines wichtig: Den Unterschied zum „echten Totalschaden“ zu kennen. Dieser liegt nämlich dann vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges überschreiten würden. Liegen die Reparaturkosten jedoch über der Differenzsumme zwischen Rest- und Wiederbeschaffungswert, ist von einem wirtschaftlichen Totalschaden die Rede.
Am konkreten Beispiel festgemacht, bedeutet dies: Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn der Kauf eines gleichwertigen Wagens 20.000 Euro kostet und der Restwert etwa 10.000 Euro beträgt. Aber die Reparaturkosten lägen bei 11.000 Euro.
Wirtschaftlicher Totalschaden – wie stellt man ihn fest?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden wird in der Regel von Kfz-Sachverständigen festgestellt. Deren Aufgabe ist es unter anderem, die wichtigsten Faktoren zu bestimmen und zueinander in Bezug zu setzen. Dazu gehören etwa die Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert.
Zeigen die Berechnungen, dass ein solcher Schaden gegeben ist, kannst du das Auto an einen Schrotthandel verkaufen. Die Summe bis zum Wiederbeschaffungswert kannst du dir von der Versicherung des Gegners auszahlen lassen. Dies gilt natürlich nur dann, wenn es sich nicht um einen selbstverschuldeten Unfall handelt. Die Vorgehensweise unterscheidet sich hier nicht vom Umgang mit einem klassischen Totalschaden.
Bei Schäden an deinem Auto muss du dir mit unserer Reparaturkostenversicherung keine Sorgen machen. Wir übernehmen hohe Werkstattkosten für dich, damit du schnell wieder mobil sein kannst. Gute Fahrt!
Sollte es sich um ein besonders wertvolles Fahrzeug handeln, oder du hängst einfach an ihm, gibt es noch die 130-Prozent-Regel. Mit dieser Sonderregelung erstattet dir die gegnerische Versicherung Reparaturkosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert. Voraussetzung dafür ist, dass du den Wagen fachgerecht und vollständig instandsetzen lässt und dies einwandfrei nachweist. Außerdem musst du dein Fahrzeug im Anschluss mindestens sechs Monate danach noch nutzen.
Was zahlt meine Versicherung beim wirtschaftlichen Totalschaden?
Generell gilt, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in der Regel lediglich den Zeitwert des betreffenden Fahrzeuges zahlt. Die Erstattung des Neupreises ist sehr selten. Sie kommt nur dann zum Tragen, wenn dein Auto nicht älter als einen Monat ist. Zusätzlich muss es weniger als 1.000 Kilometer gefahren sein. Ähnliche Regelungen gelten auch in Bezug auf Zahlungen der eigenen Kfz-Versicherung. Am besten schaust du hier in deinem Versicherungsvertrag nach, welche Regelungen greifen.
Sollte dein Auto nach dem Unfall fahrunfähig geworden sein kannst du – je nach Vertrag – von einem Ersatzfahrzeug oder einem Nutzungsausfall profitieren. Auch hier gilt es immer, die individuellen Regelungen im Versicherungsvertrag deiner Kaskoversicherung zu kontrollieren.
Wirtschaftlicher Totalschaden : Auto selbst reparieren
In einigen Fällen könnte es sein, dass du trotz des wirtschaftlichen Totalschadens das Fahrzeug selbst reparieren möchtest. Wenn du beispielsweise an einem besonders wertvollen Fahrzeug hängst oder du die 130-Prozent-Regel nutzen möchtest, um eine höhere Erstattung der Reparaturkosten zu erhalten. Beachte jedoch noch einmal, dass hierfür bestimmte Bedingungen gelten, wie eine fachgerechte und vollständige Instandsetzung des Fahrzeugs sowie eine anschließende Nutzung des Fahrzeugs für mindestens sechs Monate.
Bitte beachte, dass die Reparatur eines Fahrzeugs mit wirtschaftlichem Totalschaden komplexe rechtliche und versicherungstechnische Aspekte mit sich bringt. Im Zweifelsfall solltest du dich immer mit deiner Versicherung in Verbindung setzen, um die bestmögliche Vorgehensweise zu klären.
Was hat es mit einem „unechten“ Totalschaden auf sich?
Wenn du in einen Unfall verwickelt warst, den du nicht verschuldet hast, hast du noch eine Möglichkeit. Nämlich den Anschaffungspreis als Schadensersatz geltend zu machen. Dieses Vorgehen ist dann unter dem Begriff „unechter Totalschaden“ zusammengefasst.
Hier gibt es – trotz einer vergleichsweise hohen Schadenssumme – keinen wirtschaftlichen Totalschaden. Denn die Reparaturkosten sind niedriger als die Differenz zwischen dem Schrott- und dem Wiederbeschaffungswert. Aber: Die Reparatur wäre mit einem hohen Wertverlust verbunden. Vor allem dann, wenn es sich bei dem betreffenden Fahrzeug um einen Neuwagen handelt.
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