Wagniswegfall
Wagniswegfall
Der Begriff „Wagniswegfall“ beziehungsweise „Risikowegfall“ stammt aus dem Bereich der Versicherungen. Er ist eng an die Leistungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens geknüpft. Denn entfällt das Wagnis, endet auch automatisch die Versicherung. Ein Wagniswegfall kommt dementsprechend einer Kündigung gleich.
Was ist ein Wagniswegfall?
Unter einem Wagniswegfall im Bereich Kfz versteht man folgenden Umstand: Das Versicherungsrisiko einer Police besteht nicht mehr und das dauerhaft. Dies ist dann der Fall, wenn das zu versichernde Fahrzeug nicht mehr existiert oder verkauft wurde.
Kurz um: Der Wagniswegfall beendet gleichzeitig auch die Kfz-Versicherung.
Der Wagniswegfall bei der Kfz-Versicherung
Im Zusammenhang mit dem Wagniswegfall beim Kfz gibt es genau genommen drei verschiedene Szenarien. Diese solltest du als Fahrzeugeigentümer:in kennen:
- Das Auto ist verkauft und gehört nun jemand anderem. Vorbesitzer:innen braucht keine Versicherung mehr für ein Auto, das ihnen nicht gehört.
- Der Wagen war in einen Unfall verwickelt und ist – zum Beispiel aufgrund eines Totalschadens – nicht mehr fahrbar. Wenn „nur“ ein schwerer Teilschaden nachgewiesen werden kann, liegt jedoch kein Wagniswegfall vor.
- Selbstverständlich kann es auch sein, dass jemand das Auto gestohlen hat. Auch dann liegt ein Risikowegfall vor.
Wichtig: Bei all diesen Punkten muss das Fahrzeug abgemeldet sein!
Dann tritt der Wagniswegfall ein
In zeitlicher Hinsicht gibt es zwei Möglichkeiten, wann ein Wagniswegfall eintreten kann:
- Ein sogenannter „anfänglicher Risikowegfall“ liegt dann vor, wenn die Versicherung noch nicht nötig ist. Beispielsweise, weil der Wagen kurzfristig doch nicht erworben wurde. In diesem Fall musst du auch keine Versicherungsprämien zahlen.
- Beim “nachträglichen Interessenwegfall” fällt das Wagnis weg, nachdem der Versicherungsvertrag bereits abgeschlossen wurde.
Das musst du beim Risikowegfall tun
Generell gilt, dass es im Rahmen eines Risikowegfalls keine separate Kündigung braucht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung , die Kfz-Teilkaskoversicherung oder die Kfz-Vollkaskoversicherung endet dann ganz automatisch. Dennoch musst du als Fahrzeughalter:in den Wegfall deiner Versicherung möglichst schnell melden. Somit kann diese dann einen Tag später das Vertragsende ansetzen, sofern das betroffene Fahrzeug abgemeldet ist. Zu viel gezahlte Prämien bekommst du erstattet.
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