Vorläufige Deckung
Wie du bestimmt schon weißt, herrscht fürs Kfz in Deutschland Versicherungspflicht. Du musst also mindestens eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung haben, um ein Auto anzumelden und legal fahren zu dürfen. Damit du dieser Pflicht nachkommen kannst, existiert die vorläufige Deckung.
Was ist die vorläufige Deckung?
Wenn du für dein neues Auto eine Haftpflichtversicherung abschließt, dauert es etwas, bis du deine Unterlagen dazu erhältst. Damit du in dieser Zeitspanne nicht ohne Versicherungsschutz dastehst, erteilt dir die Kfz-Versicherung eine sogenannte vorläufige Deckungszusage. Dazu bekommst du beispielsweise per E-Mail oder SMS deine elektronische Versicherungsbestätigung zugeschickt. Aber auch via Telefon, Fax oder Brief ist dies möglich. Mit dieser bist du bereits ab dem ersten Tag nach Unterzeichnen des Versicherungsvertrags geschützt.
Die eVB-Nummer dient dir in dieser Zeit als Versicherungsnachweis. Du musst sie beispielsweise zur Zulassung deines Fahrzeugs oder bei einem Schadenfall vorlegen.
Beginn und Ende der vorläufigen Deckung
Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt in dem Moment, ab dem du dein Auto bei der zuständigen Zulassungsbehörde anmeldest. Anhand der eVB-Nummer überprüft die Zulassungsstelle, dass du eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung für dein Auto abgeschlossen hast.
Sobald du deine Versicherungspolice von deiner Kfz-Haftpflichtversicherung erhältst, endet die vorläufige Deckung. Denn dann wurde dein Versicherungsantrag vollständig angenommen und der normale Versicherungsschutz beginnt.
Hier ist der vorläufige Versicherungsschutz nicht möglich
Die Kfz-Versicherung kann dir die vorläufige Deckungszusage auch wieder entziehen. Dieser Entscheid gilt auch rückwirkend und geschieht unter folgenden Umständen:
- Du hast die Erstprämie nicht innerhalb der normalerweise vereinbarten 14 Tage bezahlt.
- Du hast deinen Versicherungsvertrag wieder gekündigt.
In diesen Fällen hast du keine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung mehr. Bis du wieder eine abschließt, kannst du also nicht legal am Straßenverkehr teilnehmen.
So nimmst du die vorläufige Deckung in Anspruch
Wenn du einen Autounfall hast, während die vorläufige Deckung gilt, musst du nichts Spezielles tun. Du meldest den Schaden ganz normal deiner Kfz-Versicherung und weist statt deiner Policen-Nummer einfach die eVB-Nummer vor.
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