Schadensregulierung beim KFZ
Unfälle sind ein unschönes Thema für alle Verkehrsteilnehmer:innen, dennoch passieren sie schnell. Auch wenn in der Regel nur Sachschäden entstehen, kann die anschließende Schadensregulierung viel Konfliktpotenzial mit sich bringen.
Damit du für den Fall der Fälle vorbereitet bist und weißt, wie man sich nach einem Unfall verhält: Im Folgenden haben wir dir alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
Das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall
Ist der erste Schock nach einem Unfall überwunden, gehst du am besten diese Checkliste Stück für Stück durch:
- Sichere die Unfallstelle: Setze den Warnblinker und ziehe deine Warnweste an. Anschließend stellst du das Warndreieck auf. Bewege dein Auto falls möglich aus der Gefahrenzone.
- Verständige den Notdienst – sollte es Verletzte geben: Rufe nun die Polizei. Wenn nötig kannst du den Notruf unter der 110 oder 112 verständigen.
- Dokumentiere den Unfall: Erfasse alle wichtigen Daten aller Unfallbeteiligten – Adresse, Versicherung, Kennzeichen. Notiere auch die Kontaktdaten von Zeug:innen. Verfasse einen kurzen Unfallbericht.
- Schadensmeldung: Melde deiner Versicherung den Schaden.
Essenziell: Die Beweissicherung am Unfallort
Um bei der Schadensregulierung bei einem Schadenfall keine Probleme zu bekommen, sollten bereits am Unfallort Vorkehrungen getroffen werden. Trifft dich keine Mitschuld am Unfall muss dein Gegenüber für den Schaden aufkommen. Hierfür sind jedoch zwingend Beweise nötig.
Unfallschadensregulierung: Schaden umgehend bei der Versicherung melden!
Nach der Sicherung des Unfallortes und der Dokumentation des Geschehens solltest du schnellstmöglich deine Versicherung verständigen. Rufe dafür am besten wenn möglich noch am Unfallort bei deiner Versicherung an. So wirst du außerdem direkt über deine Rechte informiert.
Darüber hinaus ist der Schaden auch schriftlich zu melden, damit deine Versicherung die Arbeit aufnehmen kann. Nun gilt es, den Unfallhergang zu rekonstruieren und die Schadensregulierung in Gang zu bringen.
Fotos und Unfallbericht: Das gehört in die Schadensmeldung
In der Schadensmeldung musst du den Unfallort, das Datum und die Uhrzeit des Unfalls festhalten. Ebenso den vollständigen Namen sowie die Anschrift und die Versicherung aller Beteiligten. Des Weiteren enthält der Bericht Details zum Unfallgeschehen, Beweisfotos, eine Unfallskizze sowie Unterschriften von den Beteiligten und Zeug:innen.
Schadensregulierung durch Haftpflicht- oder Kaskoversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Schadensregulierung durch die Kfz-Haftpflicht tritt für Schäden in Kraft, die du an Anderen oder deren Besitz selbstverschuldet
Du musst als Unfallverursacher:in natürlich ohne Vorsatz gehandelt haben.
Den Schaden musst du der Versicherung innerhalb von zwei Wochen melden.
Die Versicherung erkennt den Schaden an und entscheidet anhand eines Unfallgutachtens über die Schadensregulierung.
- Kaskoversicherung: Die Kaskoversicherung deckt Schäden an deinem eigenen Wagen ab. Die Kriterien für die Schadensregulierung sind ähnlich denen der Haftpflichtversicherung. Zur Auswahl stehen einerseits die Kfz-Teilkaskoversicherung und andererseits die Kfz-Vollkaskoversicherung.
Rechte und Pflichten von Versicherten bei der Schadensregulierung
Du bist als Versicherungsnehmer:in verpflichtet, stets die Wahrheit anzugeben und Unfälle umgehend zu melden.
Melde dich nach einem Unfall direkt bei der Versicherung, um deiner Anzeigepflicht nachzukommen. Darüber hinaus stehst du in der Pflicht alle nötigen Beweise zur Schadenaufklärung bereit zu halten.
Deine Rechte belaufen sich auf die Übernahme des Schadens. Folgendes kannst du geltend machen:
- jegliche Reparaturen am Fahrzeug
- Heilungskosten
- Schmerzensgeld
- Kosten für Rechtspersonal, Abschleppdienste, oder Sachverständige
- Verbringungskosten, Beerdigungskosten, Haushaltsführungsschaden
Schadensabwicklung bei der Versicherung: so gehst du vor
Ist die Versicherung deines/deiner Unfallgegner:in informiert, fordert diese sie oder ihn auf die eigene Sicht auf den Unfallhergang zu äußern. Zusätzlich muss die Person ein Schadensprotokoll ausfüllen. Wenn der Gegner nicht reagiert, solltest du rechtliche Hilfe einschalten. Die Kosten kannst du als Sachfolgeschaden absetzen.
Als geschädigte Person hast du Anspruch auf einen Mietwagen. Du kannst außerdem ein Gutachten beauftragen, das die Schadenshöhe durch die Beweissicherung festlegt.
Sachverständige und Rechtsanwält:innen: Sinnvoll oder nicht?
Wenn dein Gegenüber der Aufforderung der Versicherung nicht nachkommt, kannst du einen rechtlichen Beistand einschalten. Dieser deine Interessen und stellt sicher, dass eine Schadensregulierung erfolgt.
Es macht Sinn, Sachverständige einzusetzen, wenn du sichergehen möchtest, dass eine vollständige Beweissicherung gegeben ist. Nur so ist es möglich, die Schadenshöhe exakt zu bestimmen. Auch die Kosten für ein Gutachten lassen sich als Schadensposition geltend machen.
Schadensregulierung ohne Versicherung
Eine Versicherung ist für die Schadensregulierung nicht zwingend notwendig. Wenn nur geringe Sachschäden vorliegen, kann man sich darauf einigen, den Schaden aus eigener Tasche zu begleichen.
Das macht vor allem dann Sinn, wenn die Schadenssumme niedriger als die einzurichtende Selbstbeteiligung ist. Auch Schäden, die eine Änderung der Schadenfreiheitsklasse nach sich ziehen und so Policen verteuern, sollte man gegebenenfalls selbst bezahlen.
Sollte der/die Unfallgegner:in selbst für den Schaden aufkommen wollen, ist es ratsam, unabhängige Regulierende hinzuzuziehen. So wird für beide Parteien eine faire Abrechnung erstellt.
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