Schadenereignis- und Verstoßtheorie
Im Bereich der Haftpflichtversicherung spielen die Schadenereignis- und Verstoßtheorie eine zentrale Rolle bei der Bestimmung, wann ein Versicherungsfall vorliegt. Diese beiden Konzepte definieren, zu welchem Zeitpunkt ein Schaden als versichert gilt – und haben damit direkten Einfluss auf den Versicherungsschutz. Was genau das ist und wann du zahlen musst, erfährst du jetzt in unserem Lexikonbeitrag.
Was genau ist ein Schadenereignis?
Ein „Schadenereignis“ ist das Ereignis, das den Schaden direkt verursacht. Klingt erstmal simpel, aber der Teufel steckt im Detail. Nehmen wir an, du hast einen gewerblichen Betrieb und bist für einen Sach- oder Personenschaden verantwortlich. Nach der Schadenereignistheorie ist entscheidend, wann der Schaden tatsächlich eintritt. Das bedeutet, der Zeitpunkt, an dem der Schaden sichtbar wird oder wirksam wird, ist der ausschlaggebende Moment – nicht etwa der Zeitpunkt, an dem du den Fehler gemacht hast, der letztlich zum Schaden führte. Hier spielt also das tatsächliche Schadenereignis die Hauptrolle.
Die Schadenereignistheorie: Wer zahlt wann?
Die Schadenereignistheorie hat sich vor allem in der Betriebshaftpflichtversicherung durchgesetzt. Das bedeutet, dass Versicherungen nach diesem Prinzip den Schadenfall zu dem Zeitpunkt werten, an dem das Schadenereignis passiert ist. Im Fokus steht dabei der Eintrittszeitpunkt des Schadens. Für dich als Versicherungsnehmer:in ist das besonders wichtig, denn nur Schäden, die nach Versicherungsbeginn eintreten, sind abgedeckt. Schäden vor Versicherungsbeginn sind demnach nicht versichert.
Lese-Tipp: Folgeschäden in der Haftpflichtversicherung
Die Verstoßtheorie: Wann ist der Fehler passiert?
Die Verstoßtheorie ist ein anderer Ansatz, der oft in Haftpflichtversicherungen zur Anwendung kommt. Hier wird nicht das Schadenereignis, sondern der Zeitpunkt des beruflichen Fehlers (der „Verstoß“) betrachtet. Das heißt, wenn du beispielsweise einen Beratungsfehler machst, aber der Schaden erst Jahre später sichtbar wird, zählt der Moment des Verstoßes. Wenn nämlich der Verstoß vor dem Versicherungsbeginn passiert ist, sind spätere Schäden nicht gedeckt. Dieses Prinzip nennt man auch das Verstoßprinzip.
Neben der Haftpflichtversicherung spielt auch die Gegenstandsversicherung eine wichtige Rolle im Risikomanagement. Anders als bei der Haftpflicht steht hier der Schutz des eigenen Eigentums im Vordergrund. Um umfassend abgesichert zu sein, lohnt es sich, auch die Deckung von Sachwerten durch eine passende Gegenstandsversicherung in Betracht zu ziehen. Informiere dich jetzt:
Verstoßprinzip und Haftpflicht: Was das für dich bedeutet
Wenn deine Versicherung nach der Verstoßtheorie arbeitet, solltest du genau wissen, wann der vermeintliche Fehler passiert ist. Denn das entscheidet darüber, ob deine Haftpflichtversicherung überhaupt greift. Beispiel: Du hast eine Dienstleistung erbracht, und Jahre später stellt sich heraus, dass diese Dienstleistung fehlerhaft war. Wenn der Fehler – also der Verstoß – vor Versicherungsbeginn passiert ist, kannst du Pech haben. Deine Haftpflichtversicherung wird in diesem Fall den Schaden nicht übernehmen, weil das Verstoßprinzip hier klar sagt: „Das fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich.“
Beide Theorien haben ihre Tücken, und es lohnt sich, beim Abschluss einer Versicherung genau hinzuschauen. Egal, ob du im Schadenfall auf das Schadenereignis oder den Verstoß angewiesen bist, es ist immer ratsam, genau zu wissen, was versichert ist und was nicht. Denn nichts ist ärgerlicher, als nach einem jahrelang schwelenden Problem plötzlich vor einem riesigen finanziellen Schlamassel zu stehen, nur weil der Schaden „zu spät“ eingetreten ist.
Bildnachweis: Header ©AdobeStock_787445559; lastfurianec