Promillegrenze

Von Julia Schäfer 31 August, 2023
4 minutes

Der Grillabend steht an und du fragst dich, wie viel Bier du trinken kannst, bevor du nicht mehr fahren darfst? Erfahre hier, welche Promillegrenzen du einhalten musst und welche Sanktionen dir drohen können, wenn du diese überschreitest.

Was ist die Promillegrenze?

Die Promillegrenze ist der Richtwert für den Alkoholgehalt im Blut, mit dem man noch als fahrtüchtig gilt. In Deutschland gibt es verschiedene Abstufungen der Promillegrenzen – die Überschreitung zieht Strafen nach sich.

Wenn du die Promillegrenzen missachtest, musst du mit einem Bußgeld, Fahrverbot oder auch mit Punkten in Flensburg rechnen. Außerdem kann auch eine Freiheitsstrafe oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden. Die Höhe der Sanktionen richtet sich auch danach, ob sich ein Schadenfall unter Alkoholeinfluss ereignet hat.

Tipp: Siehe zu Strafen und Co. auch den Beitrag zum neuen Bußgeldkatalog 2023.

Ab wann gilt die 0,0 % Grenze?

Für Fahranfänger:innen sowie Autofahrer:innen bis 21 Jahren gilt die Null-Promillegrenze. Befindest du dich noch in deiner zweijährigen Probezeit und wirst betrunken am Steuer erwischt, verlängert sich deine Probezeit. Außerdem bekommst du einen Punkt in Flensburg und musst womöglich an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Auch wenn du bereits Erfahrung, aber dein 21. Lebensjahr noch nicht erreicht hast und die Grenze überschreitest, drohen dir Strafen. In jedem Fall ist ein Bußgeld von 250 € zu entrichten.

Die Promillegrenzen im Überblick

  • 0,0 Promille: Diese Grenze gilt nur für Fahranfänger und Fahranfängerinnen.
  • 250 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, verlängerte Probezeit
  • mit Unfall: Geldstrafe, gegebenenfalls Freiheitsentzug, 3 Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug und MPU
  • 0,3 Promille:
  • normaler Fahrstil hat keine Konsequenzen
  • mit Unfall: Geldstrafe, gegebenenfalls Freiheitsentzug, 3 Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug und MPU
  • 0,5 Promille:
  • 500 € Strafe, 2 Punkte Flensburg, einmonatiges Fahrverbot
  • mit Unfall: Geldstrafe, gegebenenfalls Freiheitsentzug, 3 Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug und MPU
  • 1,1 Promille:
  • bis zu 3.000 € Geldstrafe oder Freiheitsentzug, mindestens sechsmonatiger Führerscheinentzug, MPU, 3 Punkte oder mehr in Flensburg (auch bei Unfall)
  • 1,6 Promille:
  • bis zu 3.000 € Geldstrafe oder Freiheitsentzug, mindestens sechsmonatiger Führerscheinentzug, MPU, 3 Punkte oder mehr in Flensburg (auch bei Unfall)

Auch für Radfahrer:innen gelten Grenzen

Grundsätzlich gilt: Ab einem Promillewert von 1,6 solltest du dich nicht mehr auf den Sattel deines Fahrrads schwingen. Tust du es dennoch und wirst erwischt, drohen dir ein Bußgeld, drei Punkte in Flensburg und eine MPU. Bestehst du die Untersuchung nicht, kann es zum Führerscheinentzug kommen.

Darum verhindert die Promillegrenze Unfälle

Fährst du unter Alkoholeinfluss Auto, sind wichtige Reize und Warnsignale oftmals nicht mehr wahrnehmbar. Zudem steigt auch die Risikobereitschaft, während die Reaktionsfähigkeit drastisch sinkt. Wer alkoholisiert Auto fährt, handelt also schlicht grob fahrlässig.

Außerdem hat deine Mitschuld beziehungsweise dein Schuldanteil immer Auswirkungen auf die Schadensregulierung durch deine Kfz-Versicherung. Das Fahren unter Alkoholeinfluss hat demnach ausschließlich Nachteile für dich.

Um andere Verkehrsteilnehmende und die Autofahrenden selbst zu schützen, wurde die Promillegrenze eingeführt. Denn nur nüchtern kann man sicher Auto fahren.

Die Promillegrenze in Europa

Bevor du die Reise in ein anderes europäisches Land antrittst, solltest du dich mit dessen Verkehrsvorschriften vertraut machen. Dazu gehört auch die jeweilige Promillegrenze. In den meisten Ländern Europas liegt diese bei einem Wert von 0,5 Promille. In Polen und Schweden ist sie jedoch schon bei 0,2 Promille angesiedelt.

Bildnachweis:
headerbild:©AdobeStock_25890602; Mezzotint_fotolia

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