Führerscheinklassen
Die Fahrerlaubnis-Verordnung regelt in Deutschland, welcher Klasse ein Fahrzeug entspricht und mit welchem Führerschein man es fahren darf. In diesem Beitrag erfährst du alles, was du über die verschiedenen Führerscheinklassen wissen musst.
Was sind Führerscheinklassen?
Die Führerscheinklassen werden auch Fahrerlaubnisklassen genannt. Sie sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt und seit 2013 für alle EU-Länder einheitlich. Deswegen gelten heute nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern in der ganzen EU die gleichen EU-Fahrzeugklassen mit entsprechender Fahrerlaubnis.
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bestimmt, welcher Führerschein für welche Fahrzeugklasse nötig ist. Es gibt viele verschiedene Kraftfahrzeuge, die ganz individuelle Anforderungen an ihre berechtigten Fahrer:innen stellen. Deshalb brauchst du beispielsweise für ein Motorrad einen anderen Führerschein als für ein Auto.
Auf der Rückseite deines Führerscheins sind alle Fahrerlaubnisklassen aufgeführt. Deine erworbenen Führerscheinklassen sind mit dem Datum der bestandenen Prüfung gekennzeichnet.
Die Kosten der Fahrschule
Die Führerscheinklassen sind zwar einheitlich geregelt, die Kosten dafür aber nicht. Je nach Fahrschule unterscheiden sich die Preise für eine Fahrerlaubnis erheblich.
Wenn du die Fahrerlaubnis für mehrere Fahrzeugklassen miteinander kombinierst, kannst du allerdings sparen. Denn dadurch, dass du mehrere Führerscheinklassen gleichzeitig absolvierst, musst du die Grundgebühr nur einmal bezahlen.
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Wie viele Führerscheinklassen gibt es?
In Deutschland gibt es insgesamt 17 verschiedene Fahrerlaubnisklassen. Du findest sie alle in der untenstehenden Übersicht mit den dazugehörenden Fahrzeugklassen und Erklärungen.
Die Fahrerlaubnisklassen im Überblick
Führerscheinklasse und Fahrzeuge:
- A:
Zwei- und dreirädrige Krafträder. AM, A1 und A2 sind darin enthalten.
- AM:
Zwei- und dreirädrige Krafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.
- A1:
Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubvolumen und maximal 11 Kilowatt Motorleistung.
- A2:
Krafträder bis 35 Kilowatt Leistung.
- B:
Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht.
- BE:
Fahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von 750 bis 3.500 Kilogramm. Anhänger und Fahrzeug dürfen zusammen nicht mehr als 3.500 Kilogramm wiegen.
- BF17:
Führerschein der Klasse B für jüngere Fahranfänger:innen ab 17. Berechtigt zum begleiteten Fahren.
- C:
Kraftfahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht über 3.500 Kilogramm.
- CE:
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse C und Anhänger mit über 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse.
- C1:
Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse zwischen 3.500 und 7.500 Kilogramm
- C1E:
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse C1 und Anhänger mit über 750 Kilogramm. Sowie Fahrzeug der Klasse B und Anhänger mit über 3.500 Kilogramm.
- D:
Kraftfahrzeuge, die exklusive Fahrer:in mehr als 8 Personen befördern können.
- DE:
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und Anhänger über 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse.
- D1:
Kraftfahrzeuge mit maximal 8 Meter Länge, die zwischen 8 und 16 Personen exklusive Fahrer:in befördern können.
- D1E:
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und Anhänger über 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht.
- L:
Zugmaschinen bis 40km/h und Flurförderfahrzeuge und Stapler bis 25km/h sowie andere land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
- T:
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderfahrzeuge und Stapler, Futtermischwagen bis 40km/h.
Welche Führerscheinklassen gelten für welche Kraftfahrzeuge?
Die verschiedenen Führerscheinklassen werden jeweils in Gruppen einem Fahrzeugtyp zugeordnet:
Motorräder: A, AM, A1, A2
Auto (Pkw): B, BE, BF17
Lastwagen (Lkw): C, CE, C1, C1E
Busse: D, DE, D1, D1E
Zugfahrzeuge wie Traktoren: L, T
Führerscheinklassen: Aus Alt mach Neu
Vor der EU-weiten Vereinheitlichung gab es zum Teil andere Führerscheinklassen in Deutschland. So waren beispielsweise die Regelungen für DDR-Führerscheine anders als für BRD-Führerscheine. Durch die Reform fielen manche Führerscheinklassen weg oder wurden zu einer einzigen zusammengefasst.
Eine alte Fahrerlaubnis kann gegen eine neue umgetauscht werden. In der folgenden Tabelle kannst du sehen, welcher neuen Führerscheinklasse deine alte Fahrerlaubnis entspricht:
Alte Führerscheinklasse Neue Führerscheinklasse
- 1: A, A2, A1, AM, L
- 1a: A, A2, A1, AM, L
- 1b: A1, AM, L
- 2: A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T
- 3: A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, (T auf Antrag)
- 4: A1, AM, L
- 5: AM, L
Führerscheinklassen mit und ohne Prüfbescheinigung
Für manche motorisierten Fahrzeuge brauchst du keinen Führerschein der oben beschriebenen Klassen, sondern eine sogenannte Prüfungsbescheinigung. Außerdem gibt es sogar Fahrzeugtypen, für die weder ein Führerschein noch eine Prüfbescheinigung nötig ist.
Führerscheinklassen mit Prüfbescheinigung
Für diese Fahrzeuge musst du keine Fahrschule besuchen oder eine Führerscheinprüfung im eigentlichen Sinne ablegen. Dennoch musst du natürlich wissen, wie man sich im Straßenverkehr verhält und über Grundkenntnisse des Verkehrsrechts verfügen. Deswegen musst du einen Kurs besuchen und eine theoretische Prüfung ablegen. Wenn du diese bestehst, bekommst du eine Prüfbescheinigung ausgestellt.
Diese brauchst du für das Führen folgender Fahrzeuge:
- Einspurige Fahrräder mit einem Hilfsmotor unter 25km/h Maximalgeschwindigkeit. Dieser Kategorie gehört beispielsweise das Mofa an.
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6km/h. Dazu gehören auch entsprechende Stapler, Flurförderfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Führerscheinklassen ohne Prüfbescheinigung
Keinen Führerschein und auch keine Prüfbescheinigung brauchst du für Fahrzeuge mit Elektroantrieb, die nicht schneller als 15km/h fahren können. Diese Fahrzeuge dürfen höchstens 300 Kilogramm Leergewicht und maximal 500 Kilogramm Gesamtgewicht aufweisen.
Zu dieser Fahrzeugkategorie gehören beispielsweise Seniorenmobile oder Elektroroller für Senior:innen und körperlich eingeschränkte Personen.
Sonderregelungen für Mofas
Das Mofa ist das wohl beliebteste Fahrzeug, das ohne Fahrerlaubnis bewegt werden darf. Um die Prüfungsbescheinigung für das Mofa zu bekommen, musst du eine theoretische Führerscheinprüfung bestehen. Diese beinhaltet sechs Theoriestunden und mindestens 90 Minuten Fahrpraxis bei einer Fahrschule. Das Mindestalter ist 15 Jahre, du kannst die Prüfung aber bereits drei Monate früher ablegen.
Wenn du bereits einen gültigen Führerschein besitzt, brauchst du für das Mofa keine Prüfbescheinigung.
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