Fahranfänger und Fahranfängerinnen
Jeder fängt mal klein an… genau das gilt auch für das Fahren im Straßenverkehr. Viele Fahranfänger:innen stellen sich die unterschiedlichsten Fragen, wenn sie erstmals unterwegs sind. Eine von ihnen ist: „Gibt es eigentlich eine spezielle Fahranfänger:innen-Versicherung?“. Auch wenn jede und jeder hofft, dass die Fahranfangs-Zeit möglichst stressfrei verläuft, ist es immerhin wichtig, vorzusorgen.
Wer gilt als Fahranfänger oder Fahranfängerin?
Hierzu gibt es unterschiedliche Definitionen. Das Straßenverkehrsgesetz definiert diese Phase den Zeitraum von zwei Jahren nach der bestandenen Führerscheinprüfung. Versicherungen beantworten die Frage „Wie lange ist man Fahranfänger:in?“ meist mit: „Jeder fahrende Person zwischen 18 und 24 Jahren …“. Eine entsprechende Versicherung ist daher oft an bestimmte Zuschläge geknüpft.
Die wichtigsten Regeln für Anfänger und Anfängerinnen hinterm Steuer
Es gibt einige Regeln, die Fahranfänger:innen beachten sollten. Einige von ihnen gelten natürlich nicht nur für sie, sondern generell im Straßenverkehr und für alle Beteiligten.
- Manche Autoversicherungen beziehen sich auf einen bestimmten Personenkreis. Daher gilt es vorher in Erfahrung zu bringen, ob Fahranfangende beispielsweise den Wagen ihrer Eltern fahren dürfen.
- Dokumente wie Führerschein und Fahrzeugpapiere müssen natürlich auf Nachfrage vorgewiesen werden können.
- Wer noch in der Probezeit und / oder unter 21 Jahren ist, muss die 0,0 Promille Grenze beachten.
Wer sich nicht an die Vorgaben hält, verbleibt unter Umständen länger in seiner Probezeit. Selbiges trifft natürlich auch in Bezug auf Geschwindigkeit, Vorfahrt und Co. zu.
Die Versicherung von Fahranfängern und Fahranfängerinnen
Eine günstige Autoversicherung für Fahranfänger:innen zu finden, kann sehr schwer sein. Da natürlich noch nicht viel Fahrerfahrung vorhanden ist, stufen viele Anbieter das Risiko als eher „hoch” ein. Um ein paar Kosten zu sparen, kann man die eine oder andere Sache beachten. Beispielsweise sind die typischen “Anfängerautos”, wie VW Polo und Opel Corsa, im Versicherungsschutz oft besonders teuer. Hier suchst du am besten nach einem Modell mit einer niedrigen Typklasse.
So sparst du bei der Versicherung als Fahranfänger oder Fahranfängerin
Auch wenn eine Kfz-Versicherung für Neufahrende meist vergleichsweise teuer ist, kannst du oft sparen. Haben deine Eltern zum Beispiel schon ein Auto angemeldet? Ist dein Wagen ein Zweitfahrzeug? In diesem Fall kannst du eventuell von der Zweitwagenversicherung und Zweitwagenregelung profitieren. Einige Anbieter haben auch günstige Familienversicherungen in petto.
Aber Achtung! Hierbei gilt es, Sonderregelungen zu beachten. Am besten erkundigst du dich bei deinem zuständigen Versicherungsunternehmen.
Wer möglichst früh sparen möchte, sollte sich unter anderem für den Führerschein ab 17 und das begleitete Fahren entscheiden. Auf diese Weise ist es möglich, dem jeweiligen Unternehmen einen umfangreicheren Erfahrungsschatz nachzuweisen.
Fahranfänger und Fahranfängerin: Dieser Versicherungsschutz ist unbedingt nötig
Besonders wichtig ist es natürlich, dass die Kfz-Versicherung für Anfänger:innen auch zum jeweiligen Fahrzeug passt. So sollten neue Autos am besten über eine Kfz-Vollkaskoversicherung versichert werden. Für ältere Autos reicht meist die Kfz-Teilkaskoversicherung (003323-B-0034). Eine Kfz-Haftpflichtversicherung musst du ohnehin abschließen, denn für die meisten Kfz gilt die Versicherungspflicht.
Wer öfter mit seinem Freundeskreis unterwegs ist, sollte unter anderem auch über eine Fahrerschutzversicherung nachdenken.
So berechnet sich dein Beitrag als Fahranfänger oder Fahranfängerin
Im Wesentlichen gibt es zwei „Details“, die die Höhe deiner Kfz-Versicherung bestimmen: Die Fahrerfahrung und die Wahrscheinlichkeit, dass tatsächlich ein Schadenfall eintritt. Als Fahranfänger:in startest du hierbei – im wahrsten Sinne des Wortes – bei „0“. Nach einem unfallfreien Jahr rückst du immer wieder eine Klasse nach oben. Das erreichbare Maximum ist je nach Versicherungsunternehmen die Klasse „50“.
Ausnahmen gibt es dennoch: Beispielsweise, wenn du schon über etwas Fahrerfahrung verfügst. Das ist dann der Fall, wenn du deinen Führerschein schon mit 17 gemacht hast und nun 18 geworden bist. Hier kannst du gegebenenfalls von der Sonderklasse „1/2“ profitieren. Allgemein giltst du – je nach Anbieter – bis zu drei Jahre als Anfänger:in.
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