Abweichende Halter:innen, Versicherungsnehmende & Fahrzeughaltende
Wusstest du schon, dass du ein Auto auf dich und die Versicherung auf jemand anderen zulassen kannst? Wenn der/die Fahrzeughalter:in und die versicherungsnehmende Person zwei unterschiedliche Personen sind, handelt es sich in der KFZ-Versicherung um eine abweichende Halterschaft. Was es damit genau auf sich hat, erfährst du hier.
Kfz-Versicherung: Muss der Fahrzeughalter auch der Versicherungsnehmer sein?
Stell dir folgendes Szenario vor: Tom ist 18 Jahre alt und hat gerade seinen Führerschein gemacht. Seine Mutter Renate schenkt ihm sein erstes Auto und versichert es über ihre eigene Kfz-Versicherung als Zweitfahrzeug.
Laut Unterlagen ist Tom der Fahrzeughalter und Renate die Versicherungsnehmerin. Denn in der Zulassungsbescheinigung, also Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, steht Toms Name. Der Versicherungsvertrag jedoch läuft auf Renates Namen. In diesem Beispiel zahlt sie auch die Versicherungsbeiträge. Diese Variante ist zulässig, der fahrzeughaltende Person muss also nicht zwingend auch die versicherungsnehmende Person sein.
Auto auf dich zulassen und die Versicherung auf jemand anderen abschließen – das musst du beachten
Eine Versicherung kann ihre Bedingungen für die abweichende Halterschaft selbst festlegen. Dabei gibt es große Abweichungen zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften.
Manche Unternehmen verlangen eine höhere Versicherungsprämie für abweichende Halterschaft, bei anderen ist die Versicherung gar nicht möglich. Wieder andere stellen keine besonderen Anforderungen.
Aufgrund dieser Unterschiede solltest du die verschiedenen Kfz-Versicherungen ausführlich miteinander vergleichen, bevor du einen Vertrag abschließt. Erkundige dich danach, ob eine abweichende Halterschaft überhaupt zulässig ist und ob zusätzliche Kosten dafür anfallen.
Wann lohnt sich eine abweichende Halterschaft?
Im Versicherungswesen werden junge Fahrende in eine besonders niedrige Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Das bedeutet wiederum hohe Versicherungsprämien. Deshalb lassen sich Fahranfänger:innen häufig ihr Auto über die Kfz-Versicherung ihrer Eltern mitversichern, damit sie von deren Schadenfreiheitsrabatt profitieren können. Die Eltern als Versicherungsnehmer anzugeben, kann sich hier sehr lohnen, denn so lassen sich 25% bis 140% der Versicherungskosten einsparen. Auch hier solltest du verschiedene Tarifangebote vergleichen.
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