Wärmepumpe versichern: Alles Wissenswerte
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) der Bundesregierung ist die Wärmepumpe in aller Munde. Viele Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen werden sich künftig für diese Art der Wärmegewinnung in ihrer Immobilie entscheiden. Aber was passiert eigentlich, wenn das Gerät mal nicht funktioniert, wenn ein Defekt oder sogar ein Totalschaden vorliegt? Wie kannst du in einem solchen Fall die Wärmepumpe versichern?
Wärmepumpe – wie ist sie versichert?
Eine Wärmepumpe samt sämtlicher Anschlüsse und Armaturen ist teuer. Umso wichtiger ist es da, eine gute Wärmepumpe-Versicherung zu haben.
Anders, als manche denken, gehört die Wärmepumpe allerdings nicht zum Hausrat. Deshalb ist die Hausratversicherung hier auch der falsche Ansprechpartner.
Zuständig ist die (Wohn-)Gebäudeversicherung. Denn ein solcher Wärmeerzeuger ist Teil des Gebäudes. Eine spezielle Feuerversicherung ist zur Absicherung der Wärmepumpe also nicht nötig, dennoch ist sie zum Schutz deines Hauses ratsam. Ebenfalls kannst du Schäden durch Leitungswasser oder Überspannung mitversichern. Zumindest gilt das für Wärmepumpen, die fest im Gebäude verbaut sind.
Steht das Gerät hingegen im Garten, lässt sich auch mit einer eigenständigen und zusätzlichen Police deine Wärmepumpe versichern. Diese beinhaltet dann zusätzlichen Schutz vor Schäden durch:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
- Sturm, Frost oder Eisgang
- Diebstahl
Tipp: Willst du deine Wärmepumpe versichern, achte darauf, dass in der Versicherung auch die Elemente aufgeführt sind, die zur Anlage gehören. Das sind beispielsweise Armaturen, Einrichtungen und Rohrleitungen unter und über Erdniveau.
Schaden an der Wärmepumpe – was tun?
Geht mal etwas kaputt, wird bei der Wärmepumpen Versicherung zwischen einem Teilschaden und einem Totalschaden unterschieden.
- Ein Teilschaden besteht dann, wenn die Kosten für die Reparatur zuzüglich des Werts des Altmaterials niedriger sind als eine neue Wärmepumpe. In diesem Fall zahlt die Versicherung alles, was nötig ist, um die Anlage wieder fit zu machen.
Von einem Totalschaden spricht die Wärmepumpen Versicherung, wenn die Wiederherstellungskosten höher als der Neuwert der Wärmepumpe sind. Passiert das, wirst du mit dem Neuwert der Anlage entschädigt. Allerdings wird von diesem Betrag noch der Wert des Altmaterials abgezogen.
Bildnachweis: ©AdobeStock_622637112, radekcho