Schuhe geklaut: Zahlt die Versicherung? 

By Marie March 30, 2023
4 minutes
Schuhe geklaut

Schuhe geklaut? Klingt erstmal seltsam, kommt aber tatsächlich häufiger vor, als du denkst: Du kommst vom Workout zurück in die Umkleide und deine Schuhe sind weg. Gleiches passiert häufig, wenn du deine Schuhe im Treppenhaus abstellst oder bei Kids in der Schule. Aber musst du dich eigentlich mit diesem Diebstahl abfinden? Oder gibt’s da nicht einen Versicherungsschutz, der den Schaden übernimmt? Und lohnt sich eine solche Versicherung für dich? Wir geben dir zu dieser speziellen Versicherung im folgenden Beitrag ein paar wertvolle Informationen.

Kannst du deine Schuhe über die Hausratversicherung absichern?

Zunächst einmal eine gute Nachricht für dich: Ja, die Hausratversicherung deckt grundsätzlich versicherte Schäden am gesamten Hausrat ab. Hierzu zählen alle beweglichen Gegenstände, wie zum Beispiel Schuhe. Aber auch Haushaltsgeräte, Kinderwagen, Fahrräder und Rollatoren.

Die nicht ganz so gute Nachricht: Diese Dinge müssen sich zunächst mal an dem Ort befinden, der in der Versicherung angegeben ist. Das ist normalerweise das Einfamilienhaus oder die Wohnung. In der Regel sind auch Nebengebäude, wie beispielsweise Garagen auf dem Grundstück mitversichert.

Tipp: Wird dir Hausrat gestohlen, der sich vorübergehend außerhalb des angegebenen Versicherungsortes befindet, kann die sogenannte „Außenversicherung“ greifen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn während deines Urlaubs aus dem Hotelzimmer deine Kamera geklaut wird. In diesem Fall bräuchtest du nicht mal eine extra Kameraversicherung.

Schuhe geklaut im Treppenhaus: Was ist im Hausflur versichert?

Für Dinge, die du im Hausflur eines Mehrfamilienhauses abstellst, kommt es ganz auf die genauen Versicherungsbedingungen an. Denn wie erwähnt, müssen sich die Gegenstände in der Regel innerhalb der Wohnung oder des abgeschlossenen Kellers oder des Dachbodens befinden. Der unverschlossene Hausflur selbst gehört im engeren Sinn nicht zum Versicherungsort.

Es sei denn, in der Police ist auch dieser Ort extra mit erwähnt und er ist verschlossen. Dann ist auch die Sneaker Sammlung versichert.

Sonderfall Pakete

  • Lässt du dir deine Schuhe per Paket schicken, wird die ganze Sache schon wieder etwas komplizierter. Hierbei kommt es darauf an, wer das Paket entgegengenommen hat – beziehungsweise nicht entgegengenommen hat.
  • Übergibt der Paketbote dir oder einem anderen Mitbewohner das Päckchen, ist alles klar. Dann bist du oder die Person, die es angenommen hat, für das wertvolle Stück verantwortlich.
  • Legt er das Paket einfach so vor der Haus- oder Wohnungstür ab, wird’s problematisch. Besteht keine Vereinbarung zu einem bestimmten Ablageort, steht grundsätzlich Aussage gegen Aussage. Dann hilft meist nur noch, sich an den Händler zu wenden und um eine erneute Zusendung zu bitten. Denn grundsätzlich ist er bis zur persönlichen Annahme für das Paket verantwortlich.
  • Nimmt ein Nachbar das Paket für dich entgegen, ist er auch solange dafür verantwortlich, bis er es an dich weitergibt. Das gilt auch, wenn er zum Beispiel das Paket noch in seiner Wohnung hat und es dann dort geklaut wird.
  • Legt der freundliche Nachbar das Paket vor deiner Wohnungstür ab, bleibt er trotzdem in der Pflicht. Solange, bis du es in Empfang nimmst.

Diebstahl in der Schule

Werden dir in der Schule – zum Beispiel beim Sportunterricht – deine Schuhe geklaut, kommt es auf den juristischen Tatbestand an.

Hier wird unterschieden zwischen:

  • Einfachem Diebstahl, bei dem die Langfinger keine Hindernisse überwinden müssen, um beispielsweise an deine teuren Sneaker zu kommen. Das heißt, die Umkleidekabine war nicht verschlossen und du hast die Schuhe auf der Sitzbank oder oben auf dem Spind stehen gelassen, während du in der Turnhalle warst.
  • Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn die Diebe in einen geschlossenen, versicherten Raum eines Gebäudes eingebrochen sind. Auch wenn sie einen falschen oder gestohlenen Schlüssel benutzt haben, gilt dieser Tatbestand. Waren deine Sneaker im Spind eingeschlossen und der wurde aufgebrochen, handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl – deine Schuhe waren im Zuge der Außenversicherung versichert.

Werden deine Schuhe also in der Schule geklaut, hast du gute Chancen, sie ersetzt zu bekommen. Vor allem, weil die Schule selbst grundsätzlich verpflichtet ist, die Gegenstände der Schüler und Schülerinnen durch geeignete Vorkehrungen vor Diebstahl zu schützen.

Aber Achtung: Diese Sicherungspflicht gilt nur für Gegenstände, die für den Schulbesuch benötigt werden. Also zum Beispiel Kleidung, Brillen, Schultaschen, Sportschuhe, Taschenrechner und gegebenenfalls Laptops.

Besonders wertvolle Dinge wie Schmuck, Smartphones, oder gar Bargeld gehören nicht in den Unterricht – und sind demnach auch nicht seitens der Schule versichert!

Schuhe geklaut: Diese Werte solltest du für die Versicherung unbedingt belegen

Du hast dir im Laufe der Zeit eine richtig exklusive Sneaker Sammlung zugelegt? Klar, dass du dann auch lange Freude daran haben willst. Natürlich trägst du die wertvollen Schuhe nicht im Alltag auf der Straße, sondern bewahrst sie im eigens dafür angelegten begehbaren Kleiderschrank auf. Schließlich sollen die Sneaker nicht nur super aussehen, sondern im besten Fall auch als Wertanlage dienen. Was aber, wenn nun jemand in deine Wohnung einbricht und den Wert erkennt? Dann ist dein nobler Schuhschrank ruck, zuck leergefegt!

Hast du eine gute Hausratversicherung, kannst du erstmal beruhigt durchatmen. Vorausgesetzt, die Gesamtversicherungssumme berücksichtigt den Wert deiner Sammlerstücke auch in der Hausrat Wertermittlung. Gib diese Sammlung deswegen am besten am besten explizit in deiner Versicherung mit an.

Grundsätzlich sind in den meisten Tarifen zur Hausratversicherung wertvolle Sammlungen wie Münzen, Briefmarken, exklusive Weine oder Modellautos automatisch mitversichert. Du kannst aber auch ganz speziell deine Sammlung versichern.

Das Problem ist allerdings, dass viele den tatsächlichen Wert ihrer Sammlungen nicht wirklich belegen können. Dann kann es passieren, dass die Versicherung dir nur einen Bruchteil von dem ersetzt, was deine Schuhe wirklich wert sind.

Damit dir ein solcher Verlust auf keinen Fall droht, solltest du deine Sneaker Sammlung und ihren echten materiellen Wert gut dokumentieren.

  • Fotografiere deine Schuhe (oder andere Sammlerstücke) einzeln von allen Seiten. Achte dabei darauf, dass alles einwandfrei ausgeleuchtet ist, sodass auch Details gut zu erkennen sind.
  • Mach auch Fotos von der gesamten Sammlung, also beispielsweise deinem großen Schuhschrank mit geöffneten Türen.
  • Bewahre auf alle Fälle jeden einzelnen Kaufbeleg Er dokumentiert den Wert deiner Stücke zum Zeitpunkt des Erwerbs.
  • Ist die Sammlung im Laufe der Zeit im Wert gestiegen, sollte auch das nachgewiesen und noch einmal nachversichert werden. Zum Beispiel, indem du Screenshots von Händlerportalen machst, auf denen deine teuren Sneakers gehandelt werden.
  • Tipp: Verwahre die Belege und Fotos nicht da, wo deine Sammlung ist. Kommt es zum Beispiel zum Schaden durch Brand, Wasser oder Diebstahl, kann es schnell passieren, dass auch deine Nachweise nicht mehr verfügbar sind. Sicher sie am besten in einer Online-Cloud ab.

Hast du wertvolle Gegenstände, die dir besonders am Herzen liegen, kannst du sie übrigens auch über eine Gegenstandsversicherung besonders schützen.

So kannst du dich vor Diebstahl im Hausflur schützen

Im Hausflur werden ja nicht nur Schuhe geklaut. Oft sind es auch Kinderwagen, Tretroller, Rollatoren oder Fahrräder, die entwendet werden. Nicht nur im Hausflur, auch in Kellerräumen. Wir haben drei elementare Tipps gegen Diebstahl im eigenen Hausflur:

Schlösser: Gerade für Kinderwagen, Cityroller und Co. können stabile Schlösser “Anfängerdiebe” abschrecken.

Codierung: Auch das geht. Ist ein Fahrrad oder Cityroller an einer offensichtlichen Stelle mit einem Code versehen, schreckt das viele potenzielle Diebe oder Diebinnen schon mal ab. Und der Polizei fällt es hinterher leichter, das Diebesgut wieder zu identifizieren.

Aufbewahrung: Lagere deine Schuhe nicht für jeden einsehbar, sondern finde einen sicheren Ort um sie aufzubewahren, z.B. einen Tresor.

Bildnachweise: Headerbild ©AdobeStock_471428463, Юлия Мальсагова ; Bild 1 ©AdobeStock_208100349, Photographee.eu, Bild 2 ©AdobeStock_590644498, ArtStage; Bild 3 ©AdobeStock_266246298 Mikalai

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