Schadenfreiheitsrabatt und Schadenfreiheitsklassen – was steckt dahinter?

Von John Smith 19 April, 2021
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Der Schadensfreiheitsrabatt (SFR) ist ein Nachlass auf den Versicherungsbeitrag für dich als autoversicherte Person, wenn du unfall- und schadenfrei fährst. Je länger du keine Schäden bei deiner Versicherung meldest, desto höher ist der gewährte Schadensfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) auf den Beitragssatz.

Besonders in den ersten vier Jahren ist der Rabatt besonders hoch. Dein Beitragssatz verringert sich deutlich:

In der SF-Klasse 1 startest du mit etwa 100 Prozent Beitragssatz. Nach einem unfallfreien Jahr sinkt dieser bereits auf 85 Prozent, im dritten Jahr auf 70 Prozent und im vierten Jahr auf etwa 60 Prozent des Versicherungsbeitrags.

Wichtig: Diese Angaben dienen als Richtwerte. Die genauen Beitragssätze, Zeiträume und Abstufungen werden von den Versicherern festgelegt.

Die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist eine Bewertungsstufe in der Kfz-Versicherung, die dein schadenfreies Fahrverhalten widerspiegelt. Sie beeinflusst den Schadensfreiheitsrabatt und somit den zu zahlenden Versicherungsbeitrag. Je länger du ohne Schäden fährst, desto höher steigst du in den Schadensfreiheitsklassen auf und erhältst einen höheren Rabatt auf deinen Beitrag. Nach jedem Versicherungsjahr (mindestens sechs aufeinanderfolgende Monate) ohne Schaden erfolgt dies automatisch.

Das bedeutet, je höher deine Schadenfreiheitsklasse ist, desto niedriger ist der zu zahlende Beitrag.

Fahranfänger beginnen meist in der niedrigsten Klasse (SF0), während langjährig unfallfreie Fahrer die höchste Klasse (SF35) erreichen können. Die Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen basiert auf den individuellen Regelungen der Versicherungsunternehmen. Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung wird in der Regel die bestehende Schadenfreiheitsklasse übernommen.

Es gibt verschiedene Schadenfreiheitsklassen (SFK) mit unterschiedlichen Kategorien:

Klasse M: Diese Schadenklasse wird erreicht, wenn du einen oder mehrere Schäden hattest, die eine Rückstufung rechtfertigen.

Klasse S: Diese Schadenklasse wird nur von wenigen Anbietern genutzt und erfordert einen oder mehrere rückstufungswürdige Schäden.

Klasse 0: Diese Klasse gilt für Fahrer mit einer Fahrerlaubnis von weniger als 3 Jahren.

Schadenfreiheitsklasse 1/2: Diese Klasse gilt für Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis seit mehr als 3 Jahren besitzen und erstmals ein Fahrzeug versichern.

Schadenfreiheitsklasse 1: Diese Klasse gilt für ein unfallfreies Jahr.

Schadenfreiheitsklasse 2: Diese Klasse gilt für zwei unfallfreie Jahre.

Schadenfreiheitsklasse 3: Diese Klasse gilt für drei unfallfreie Jahre.

usw. bis zur Schadenfreiheitsklasse 35.

Die Schadenfreiheitsklasse kann auf zwei Arten ermittelt werden. Die einfachste Möglichkeit besteht darin, auf der aktuellen Beitragsrechnung nachzusehen, auf der die aktuelle Schadenfreiheitsklasse angegeben ist.

Die zweite Möglichkeit besteht darin, die Schadenfreiheitsklasse selbst zu berechnen. Hierfür musst du wissen, wie viele Jahre du bereits ohne Schaden ein Auto versichert hast. Von dieser Zahl subtrahierst du einfach 1, und das Ergebnis entspricht dann deiner eigenen Schadenfreiheitsklasse.

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Wie funktioniert die Rückstufung bei Schäden?

Wenn du einen Schaden verursachst, für den deine Kfz-Versicherung aufkommen muss, wirst du in deiner Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Dies geschieht im nächsten Versicherungsjahr.

Wichtig ist hierbei, dass die Rückstufungstabellen von Anbieter zu Anbieter variieren können, sodass eine Rückstufung auch mehrere SF-Klassen umfassen kann. Schäden in niedrigen SF-Klassen haben besonders negative Auswirkungen, da die Rückstufung zu einer drastischen Erhöhung des Versicherungsbeitrags führt.

Wie kann die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden?

Es gibt bestimmte Möglichkeiten, die Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person zu übertragen oder selbst zu übernehmen. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist auf Verwandte ersten Grades, Ehepartner sowie Personen in eheähnlicher oder häuslicher Gemeinschaft beschränkt.
  2. Du als Versicherungsnehmer musst der Übertragung zustimmen.
  3. Der Empfänger der Schadenfreiheitsklasse muss nachweisen können, dass er das Fahrzeug regelmäßig selbst gefahren hat. Falls beispielsweise im Versicherungsvertrag dein Vater als alleiniger Fahrer genannt ist, ist es nicht möglich, seine Schadenfreiheitsklasse zu übernehmen. Auch bei weit auseinanderliegenden Wohnorten ist eine Übertragung meist unwahrscheinlich.
  4. Der Übernehmende kann höchstens die Schadenfreiheitsklasse erhalten, die er selbst hätte erreichen können. Wenn du beispielsweise seit zehn Jahren im Besitz deines Führerscheins bist, kannst du maximal zehn unfallfreie Jahre übernehmen, was der Schadenfreiheitsklasse 10 entspricht. Dies soll verhindern, dass ein Fahranfänger beispielsweise die Schadenfreiheitsklasse seines Vaters übernimmt, der seit 25 Jahren unfallfrei fährt.

Durch diese Regelungen wird eine faire Übertragung der Schadenfreiheitsklasse gewährleistet und Missbrauch verhindert.

Rabattschutz (Rabattretter) – was ist das?

Einige Versicherungsgesellschaften bieten dir den Rabattschutz oder Rabattretter als Option bei Schäden an. Gegen einen Aufpreis kannst du verhindern, dass du nach einem selbst verursachten Schaden in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wirst. Stattdessen behältst du entweder deine aktuelle Klasse im Folgejahr oder wirst regulär in die nächsthöhere Klasse eingestuft. Die genauen Bedingungen sind je nach Versicherer unterschiedlich, daher lohnt sich ein genauer Vergleich.

Beachte jedoch, dass der Rabattschutz bei einem Versicherungswechsel nicht mehr gilt und du rückwirkend so behandelt wirst, als hättest du keinen Rabattschutz gewählt.

Was genau ist der Unterschied zwischen Rabattschutz und Rabattretter?

Während der Rabattschutz verhindert, dass ein eingereichter Schaden zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse führt, sorgt der Rabattretter lediglich dafür, dass der Beitragssatz erhalten bleibt. Es erfolgt dennoch eine Rückstufung, beispielsweise von SF 7 auf SF 6, aber du zahlst weiterhin 50 Prozent des Versicherungsbeitrags.

 

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