Gartenteich sichern: Wer übernimmt die Haftung?
Du besitzt einen Gartenteich? Dann hast du dich in der Vergangenheit vielleicht schon einmal gefragt, ob du deiner dazugehörigen Sorgfaltspflicht nachkommst. Reicht es zum Beispiel aus, Kinder, die in deinem Garten spielen, auf den nötigen Sicherheitsabstand hinzuweisen oder gibt es noch weitere Möglichkeiten beziehungsweise Vorgaben, die dir dabei helfen, deiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen?
Fest steht, dass es sich bei einem Gartenteich um einen tollen Eyecatcher handelt, der dein Grundstück aufwerten kann. Dennoch ist mit besagtem Gartenteich auch ein gewisses Risiko verbunden. Als Besitzer bist du dazu verpflichtet, deinen Gartenteich zu sichern und somit dafür zu sorgen, dass er nicht zur Gefahr für andere wird. Einige Details, die du in diesem Zusammenhang beachten solltest, kannst du in den folgenden Abschnitten nachlesen.
Schnell wird ersichtlich, wie wichtig es ist, das entsprechende Areal nicht „irgendwie“ abzusichern, sondern stattdessen ausschließlich auf die Konstruktionen zu setzen, die selbst nicht zu einer Gefahr werden können. Klingt verwirrend? Mag sein. Dennoch zeigen dir die nachfolgenden Abschnitte, dass ein selbstkonstruierter, nicht durchdachter Schutz durchaus auch gefährlich werden kann. Damit du als Grundstücksbesitzer nicht haftbar gemacht werden kannst, solltest du unbedingt die folgenden Punkte beachten.
Verkehrssicherungspflicht bei der Sicherung des Gartenteichs
Als Besitzer eines Gartenteichs bist du dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das stehende Gewässer ausreichend abgesichert ist. Unter anderem bedeutet dies, dass es deine Aufgabe ist, dein Grundstück so zu gestalten, dass Dritte dieses nicht ohne Weiteres betreten können. (Informationen hierzu findest du auch im Nachbarrechtsgesetz der jeweiligen Bundesländer.)
Gleichzeitig hast du auch dafür Sorge zu tragen, dass die Vorrichtungen, die du aufbaust, um Personen und Tiere von deinem Gartenteich fernzuhalten, nicht ebenfalls zur Gefahr werden.
Sollte dein Garten komplett frei zugänglich sein und sollte deswegen beispielsweise ein Kleinkind zu Schaden kommen, bist du haftbar. Natürlich musst du keine hohe Mauer um deinen Garten ziehen, um sicherzustellen, dass sich auch wirklich niemand Zutritt verschaffen kann. Als Grundregel gilt, dass du die entsprechenden Bereiche so absichern musst. Sodass ein vernünftiger und vorsichtiger Mensch nicht auf die Idee kommt, das Grundstück zu betreten beziehungsweise sich dem Gartenteich auf gefährliche Weise zu nähern. Laut Gesetz muss dein Grundstück eingefriedet und abgeschlossen sein. Ausnahmen gibt es jedoch immer. Daher wird im Schadensfall immer die individuelle Gesamtsituation vor Ort bewertet.
So ist deine Mitwirkungspflicht zum Beispiel dann gefragt, wenn du ohnehin weißt, dass Kinder gern auf deinem Grundstück spielen. So bist du dazu verpflichtet, noch umfangreichere Schutzmaßnahmen zu schaffen – unabhängig davon, ob du den Kindern explizit Zutritt zu deinem Grundstück gewährt hast oder nicht. Selbstverständlich solltest du davon ausgehen, dass Kinder nicht so gut wie Erwachsene dazu in der Lage sind, die Gegebenheiten und die Gefahren vor Ort abzuschätzen.
Achte insgesamt darauf, dass dein Gartenteich für niemanden – weder für Erwachsene noch für Kinder oder für Tiere – zur Gefahr werden kann. Und zwar unabhängig davon, ob du dich gerade auf deinem Grundstück befindest und deiner Aufsichtspflicht nachkommen kannst oder nicht. Das Areal rund um deinen Teich sollte immer optimal abgesichert sein. Gleichzeitig solltest du die Personen, die regelmäßig bei dir zu Gast sind, oder die bei dir wohnen, natürlich auch sensibilisieren. Mache sie auf die Gefahren, die auch von niedrigen, stehenden Gewässern ausgehen, aufmerksam.
Schutz von Kleinkindern
Viele Teichbesitzer dürften sich fragen, ob sie das stehende Gewässer überhaupt absichern und dementsprechend kindersicher machen müssen. Hierbei fällt immer wieder auf, dass die Gefahr, die von einem flachen Gewässer ausgeht, teilweise deutlich unterschätzt wird. Eine Begrifflichkeit, von der unter anderem auch viele Kinderärzte immer wieder sprechen, ist das „trockene Ertrinken“. Hierbei handelt es sich um eine Art Schockreaktion, die entsteht, wenn ein kleines Kind ins (niedrige) Wasser fällt. Auf Basis besagter Schockreaktion zieht sich der Rachen zusammen und das Kind ist nicht mehr dazu in der Lage, zu atmen. Aufgrund des Mangels an Luft sind die betroffenen Kinder auch nicht mehr dazu in der Lage, sich akustisch bemerkbar zu machen.
Im schlimmsten Fall wird die Durchblutung zum Gehirn unterbrochen. Einige Unfälle dieser Art enden immer wieder tödlich. Daher ist es umso wichtiger, die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen, indem du beispielsweise dein Privatgrundstück korrekt absperrst und somit deiner Verkehrssicherungspflicht nachkommst.
Schutz von Vögeln
Zu deinen Verpflichtungen als Teichbesitzer gehört es nicht nur, menschliche Gartenbesucher vor den Gefahren zu schützen, die von deinem Gartenteich ausgehen. Auch der Umweltschutz und der Schutz der Tiere spielen in diesem Zusammenhang eine immer größere Rolle. Wichtig ist es jedoch, gegebenenfalls über den Tellerrand hinaus zu blicken. Denn: Nicht alles, was die Tiere vor dem Ertrinken in deinem Gartenteich schützt, ist auch vollkommen ungefährlich.
So darfst du deinen Teich zum Beispiel nicht einzäunen, wenn mit dem entsprechenden Konstrukt ein hohes Verletzungsrisiko, beispielsweise für Vögel oder andere Tiere, verbunden sein kann. Je nachdem, wie die entsprechende Vorrichtung aufgebaut ist, kann es sein, dass sich die Tiere verfangen und an ihren Verletzungen sterben. Genau das gilt es selbstverständlich, zu vermeiden.
Wenn du dich also auf der Suche nach einem Schutz findest, der sich mit dem Tierschutzgesetz vereinbaren lässt, solltest du dich im Vorfeld unbedingt umfassend informieren. Denn: Solltest du die verschiedenen Vorgaben nicht beachten und sollte herauskommen, dass durch deine Konstruktion tatsächlich ein Tier zu Schaden kam, droht eine Anzeige.
Du möchtest dich optimal vor Schäden rund um dein Haus, dein Grundstück und deine Person absichern? Dann wirf einen Blick auf den Artikel „Pflichtversicherung: Welche Versicherungen sind Pflicht?“ .
Bildnachweise:
headerbild:©AdobeStock_136599016 ; andrea
image1: ©AdobeStock_150951817 ; white78