Ausländischen Führerschein umschreiben: So geht’s
Muss man einen ausländischen Führerschein eigentlich umschreiben lassen, wenn man aus einem Drittstaat nach Deutschland zieht? Diese Frage kann nicht mit „Ja“ oder „Nein“, sondern vielmehr mit „Kommt drauf an!“ beantwortet werden.
Grundsätzlich gilt es, bei einem Umzug mit ausländischem Führerschein aus Drittstaaten zu beachten, dass du in Deutschland als Minderjähriger nicht Auto fahren darfst – außer, deinem Antrag auf B17 wird stattgegeben.
Aber was gilt für die einzelnen Länder?
Die folgenden Abschnitte zeigen dir auf, was du im Einzelnen beachten musst und wann es nötig ist, deinen Führerschein übersetzen bzw. umschreiben zu lassen. Wichtig ist es in jedem Fall, sich über die aktuellen Vorgaben zu informieren. So kannst du dich auch bei einem Unfall im Ausland vor etwaigen rechtlichen Konsequenzen schützen, die ein ungültiger Führerschein mit sich bringen würde. Am besten überprüfst du im Zuge einer eventuell nötigen Umschreibung auch, ob für dich ein internationaler Führerschein in Betracht kommt.
Die magische 6-Monats-Grenze
Du hast deinen Führerschein in einem anderen (Nicht-EU bzw. nicht EWR) Land gemacht und lebst seit sechs Monaten fest in Deutschland? In diesem Fall gilt, dass deine Fahrerlaubnis nun, nach einem halben Jahr mit einem festen Wohnsitz in Deutschland, erlischt.
Das bedeutet: Wenn du weiterhin in Deutschland Auto fahren möchtest, brauchst du spätestens zu diesem Zeitpunkt eine deutsche Fahrerlaubnis auf Basis der entsprechenden Führerscheinklassen. Du musst deinen ausländischen Führerschein also in einen deutschen Führerschein umtauschen.
Hierbei gilt es, verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Welche dies genau sind, ist immer vom jeweiligen Land, aus dem du zugezogen bist und in dem du deinen Führerschein gemacht hast, abhängig.
Es gibt allerdings auch eine Ausnahme: Wenn du ohnehin nicht länger als ein Jahr in Deutschland bleiben wirst, kannst du die erwähnte 6-Monatsfrist noch einmal um weitere sechs Monate verlängern. Wichtig ist allerdings, dass du dazu in der Lage bist, die Dauer deines Aufenthalts den verantwortlichen Behörden gegenüber nachzuweisen.
Du besitzt keinen internationalen Führerschein? In diesem Fall bist du dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass andere – zum Beispiel im Rahmen einer Polizeikontrolle – dazu in der Lage sind, deinen ausländischen Führerschein zu „verstehen“. Das bedeutet: Du musst während der ersten sechs Monate eine offizielle Übersetzung mit dir führen. Ausnahmen stellen die Führerscheine dar, die in Hongkong, in Andorra, in der Schweiz, im Senegal, in Monaco, in San Marino oder in Neuseeland gemacht wurden.
Ausländischen Führerschein umschreiben: Das musst du beachten
Ob es reicht, deinen ausländischen Führerschein nur umschreiben zu lassen oder ob es nötig ist, zusätzlich noch eine Prüfung abzulegen, ist davon abhängig, in welchem Land du deinen Führerschein erworben hast.
Ist eine erneute Prüfung notwendig?
Als „Grundregel“ gilt: Werden die EU-einheitlichen Mindeststandards im Rahmen der Prüfungen im Ausland eingehalten, musst du dich keiner erneuten Prüfung unterziehen. Daher solltest du dich immer darüber erkundigen, ob ein entsprechendes Anerkennungsabkommen besteht. Ist dies der Fall, kannst du dir sicher sein, dass die besagten Mindestanforderungen erfüllt sind und Deutschland deinen Führerschein bzw. deine absolvierte Führerscheinprüfung anerkennt. Das gilt sowohl praktisch als auch theoretisch.
Informiere dich sicherheitshalber bei der zuständigen Behörde. Die Liste der Staaten, in deren Zusammenhang die entsprechenden Prüfungen positiv berücksichtigt werden, verändert sich kontinuierlich.
Wenn das Land, in dem du deinen Führerschein gemacht hast, hier nicht aufgeführt ist, musst du dich in Deutschland – wenn du weiterhin mit dem Auto unterwegs sein möchtest – noch einmal einer theoretischen und praktischen Prüfung unterziehen.
Dennoch unterscheidet sich das Procedere vom klassischen Besuch einer Fahrschule in Deutschland, in deren Zusammenhang du deinen Führerschein zum ersten Mal erwirbst. So musst du keine Mindestanzahl an Fahrstunden absolvieren. Du entscheidest, ob und wann du dir die Prüfung zutraust.
Was gilt für Minderjährige?
Minderjährige, die ihren Führerschein in Drittstaaten gemacht haben, dürfen in Deutschland nicht Auto fahren. Sie können jedoch eine Umschreibung („B17“ = begleitetes Fahren) beantragen.
Was gilt für Führerscheine, die in UK gemacht wurden?
Wenn du deinen Führerschein in UK gemacht hast, musst du diesen nach einem halben Jahr umtauschen. Ansonsten darfst du in Deutschland nicht mehr Auto fahren. Die gute Nachricht ist, dass du in diesem Fall weder eine theoretische noch eine praktische Fahrprüfung ablegen musst. Achte in diesem Zusammenhang auch auf besondere „Randvorgaben“. Manchmal musst du zusätzlich noch einen Sehtest für den Führerschein oder einen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein durchführen.
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