Waschmaschinen-Versicherung: Schutz bei Schäden an der Waschmaschine

Von Julia Schäfer 2 August, 2023
4 minutes

In jedem Haushalt findet sich heute eine Waschmaschine. Die Belastung der Geräte ist durch tägliche Beanspruchung enorm, aber auch natürlicher Verschleiß setzt der Maschine zu. Selbst bei kostenintensiven Geräten sind Garantie und Gewährleistung irgendwann abgelaufen, dann reguliert eine Waschmaschinenversicherung etwaige Reparaturleistungen.

Neukauf oder Reparatur?

Oft erscheint eine Reparatur nicht lohnend, erst recht dann, wenn es sich um einen Totalschaden handelt. Die Waschmaschinen-Versicherung entlastet die Besitzer durch eine Neukaufbeteiligung für ein Ersatzgerät.

Versicherte zahlen einen einmaligen Festbetrag und dann jährliche Beiträge, die von Anbieter zu Anbieter variieren. Überschreitet der Zeitwert eine Neukaufbeteiligung, entschädigt die Versicherung mit einem Betrag in Höhe vom jeweiligen Zeitwert.

Vorteile einer Waschmaschinen-Versicherung

In der Regel gibt eine Waschmaschine nach 5 bis 10 Jahren ihren Geist auf. Der Grund liegt auf der Hand, denn nach Ablauf der Garantie treten meist vermehrt Mängel auf, die der Hersteller nicht umsonst repariert.

Reparaturen an der Maschine kosten durchschnittlich zwischen 150 und 200 Euro. Erfahrungsgemäß ist die Wahrscheinlichkeit 5 Jahre nach dem Kauf am höchsten, dass Verschleißteile Fehler aufweisen. Die Waschmaschinen-Versicherung reguliert im Schadenfall weit über Garantie und Gewährleistung hinaus.

Aufgrund der hohen Belastung sind Waschmaschinen generell störanfällig. Die Fehler sollte ein Fachmann beheben, was wiederum hohe Kosten für Anfahrt, Reparatur, sowie Ersatzteile bedeutet. Mit einer Waschmaschinen-Versicherung kannst du also jede Menge an Geld einsparen und alles ohne Eigenbeteiligung.

Sind Waschmaschinen durch eine Hausratversicherung geschützt?

Eine Hausratversicherung tritt lediglich bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl ein. Sie leistet nicht, wenn es sich um Schäden durch Verschleiß, unsachgemäßer Handhabung oder Fahrlässigkeit handelt.

Welche Gefahren deckt eine Waschmaschinen-Versicherung?

Die Versicherung deckt Schäden ab, die durch folgende Kriterien entstehen:

  • Konstruktions-und Materialfehler
  • Verschleiss
  • Fahrlässigkeit
  • Unsachgemässer Handhabung
  • Wasser
  • Elektronikschäden
  • Implosion/Explosion/Blitzschlag
  • Verkalkung oder Verstopfung
  • Motor-und Lagerschaden
  • Einwirkung von Fremdkörpern (Münzen, Kleinteile von Kleidung, Haarspangen usw.)

Welche Schäden sind nicht abgedeckt?

Nicht versichert sind: Mängel, die sich vor Vertragsabschluss bereits bekannt sind, sowie solche, die eine Funktion nicht beeinträchtigen. Defekte, die unter die Garantie des Herstellers oder solche, die unter Gewährleistung vom Händler fallen.

Weiterhin zahlt die Versicherung nicht, sollten Reparaturversuche eines Laien fehlschlagen, sowie sämtliche Schäden, die durch ausgetretenes Leitungswasser zustande kommen.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Eventuelle Schäden sollten Versicherte im Schadensfall unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen, der betreffenden Waschmaschinen-Versicherung mitteilen. Es besteht weiterhin die Pflicht, Weisungen zur Schadensminderung Folge zu leisten und notwendige Beweise zu übermitteln.

Aus einem Kostenvoranschlag müssen Ursache, Art sowie Umfang für nötige Reparaturarbeiten hervorgehen. Nach einer Reparatur oder einer Ersatzbeschaffung sind entsprechende Rechnungen ebenfalls innerhalb eines Monats der Versicherungsgesellschaft vorzulegen.

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