Versicherungsaufsicht
Hast du dich schon mal gefragt, welchen Zweck die Versicherungsaufsichtsbehörde hat? Was hat BaFin für Aufgaben und wofür steht diese Abkürzung überhaupt? In diesem Beitrag erklären wir dir alles Wissenswerte über die Versicherungsaufsicht.
Was ist die Versicherungsaufsicht?
Wie der Name vermuten lässt, ist die Versicherungsaufsicht eine prüfende Behörde. Ihre Wirkbereiche liegen bei den Ländern und beim Bund – sind also föderal aufgeteilt.
Die Versicherungsaufsichtsbehörde beaufsichtigt alle privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherer, die in Deutschland Verträge abschließen. Aufgrund dessen ist die Versicherungsaufsicht ein Teil im Finanzmarktsystem.
In diesem Kontext ist die Behörde auch als Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen oder als Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt. Oder kurz: Als BaFin.
Warum gibt es die Versicherungsaufsicht?
Das wichtigste Wort in diesem Zusammenhang ist: Vertrauen. Denn genau dieses möchte die Versicherungsaufsicht sichern. Schließlich hast du nicht bei irgendeinem X-beliebigen Versicherer einen Vertrag abgeschlossen, sondern beim Versicherer deines Vertrauens. Du musst dich darauf verlassen können, dass der Versicherer seinen Vertrag über eine lange Zeit auch erfüllt. Man denke hier an Renten- oder Lebensversicherungen, die über zig Jahre Laufzeit haben.
Damit bei diesen Langzeit-Versicherungsverträgen auch alles mit rechten Dingen zugeht, wurde die Versicherungsaufsichtsbehörde als überwachendes Instrument gegründet.
Diese Aufgaben und Funktionen hat die Versicherungsaufsicht
Die absolut vorrangige Aufgabe der Versicherungsaufsicht ist der Schutz der Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen.
Du hast Schwierigkeiten mit deinem Versicherer? In diesem Fall kannst du die Versicherungsaufsichtsbehörde ganz direkt ansprechen. Die Versicherungsaufsicht wird deinen Versicherer daraufhin genau prüfen. Dies macht sie, damit deine Belange gewahrt bleiben. Die Versicherungsaufsicht stellt sicher, dass der Versicherer zu jeder Zeit seinen Teil des Vertrages vollständig erfüllt.
Weiterhin steht der Versicherer der Versicherungsaufsicht gegenüber in der Nachweispflicht. Er muss belegen, dass der Geschäftsbetrieb ordnungsgemäß läuft und alle Gesetze voll und ganz gewahrt sind. Natürlich handelt es sich hier um solche, die direkt mit dem Versicherungs- und Finanzgesetz zusammenhängen.
Ein besonderes Augenmerk legt die Versicherungsaufsicht dabei auf den Bereich der Solvenz. Hier kommt es darauf an, dass der Versicherer ausreichende Rücklagen bildet. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet: Damit der sogenannte Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht und die kaufmännischen Grundsätze eingehalten bleiben.
Diese Versicherungen und Gesellschaften beaufsichtigt sie
Die Versicherungsaufsicht ist für alle Versicherer zuständig, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben. Also alle, die im privaten oder öffentlich-rechtlichen Bereich Versicherungen oder Finanzdienstleistungen anbieten. Dazu zählen ebenfalls die Pensionsfonds und alle inländischen Rückversicherungsunternehmen. Diese jedoch fallen unter die besonderen Aufgaben der BaFin und werden deshalb als BaFin-Versicherungen bezeichnet.
Diese Befugnisse hat die BaFin
Die Aufgaben der BaFin sind klar geregelt und Teil des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen. Ebenso wie die Versicherungsaufsicht, steht auch für die BaFin die Sicherheit der Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen im Vordergrund. Die Versicherungsaufsicht beseitigt also alle Umstände, die dir schaden können.
Die BaFin nutzt dazu Sonderrechte. Die BaFin platziert etwa einen Sonderbeauftragten in jedem Vorstand oder Aufsichtsrates der betreffenden Versicherer. Zudem hat die Versicherungsaufsichtsbehörde sogar die Möglichkeit, einem Versicherer die Betriebserlaubnis zu entziehen.
Um die Versicherungsgesellschaften effektiv zu überwachen, unterzieht die Versicherungsaufsicht diese regelmäßigen Stresstests und Szenarioanalysen. Hierzu werden Umfragen genutzt, die sich auf aktuelle und bestimmte Anlässe beziehen. Dies kann zum Beispiel der Kurswert des Versicherungsunternehmens sein.
Versicherungsaufsicht hilft den Versicherten, bietet aber keine Rechtsberatung
Bei all ihren Aufgaben und dem Schutz des Versicherungsnehmers bietet die Versicherungsaufsicht allerdings keine Rechtsberatung an. Dennoch kannst du dich direkt mit deiner Beschwerde an die Aufsicht wenden.
Mit diesen Beschwerden kannst du dich an die Behörde wenden:
- Du hast einen Versicherungsfall und der Versicherer weigert sich grundlos zu zahlen.
- Einige Versicherer bemühen sich, die Versicherungsleistung mit fadenscheinigen Begründungen zu verzögern.
In beiden Fällen hast du die Möglichkeit, dich an die Versicherungsaufsichtsbehörde zu wenden und dich zu beschweren. Zwar darf die Versicherungsaufsicht nicht in laufende Verfahren eingreifen, hat aber ihre Möglichkeiten.
Vor allem, wenn sich die Beschwerden über einen Versicherer häufen. Dann wird die Versicherungsaufsicht den Versicherungsvorstand des Versicherers Rede und Antwort stehen lassen. Sollte diese Überprüfung Missstände aufzeigen, kann die Versicherungsaufsicht dem Versicherer die Betriebserlaubnis entziehen.
Allerdings gibt es Belange der Versicherer, die der Schweigepflicht unterliegen. Hier bewahrt auch die Versicherungsaufsicht Stillschweigen. In diesen Fällen erfährt auch der Beschwerdeführende nichts über das Ergebnis der Überprüfung.
Für dich als Versicherungsnehmer jedoch wichtig zu wissen: Eine Beschwerde bei der Versicherungsaufsichtsbehörde einzureichen ist immer kostenlos. Jede Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht nimmt den Versicherer, gegen den du dich beschwerst, unter die Lupe. Auch dann, wenn du nicht über den Ausgang informiert wirst, weil es eine Schweigepflicht diesbezüglich gibt.
Deine Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht ist also nie unnütz oder sinnlos. Im Gegenteil, sie kann sogar anderen Betroffenen eine große Hilfe sein.
So läuft die Erlaubniserteilung durch die Versicherungsaufsicht im Detail
Die Erlaubniserteilung durch die BaFin ist der erste von vielen Schritten eines Versicherers bei dessen Betriebsaufnahme. Wir haben dir eine Übersicht der Erlaubniserteilung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zusammengestellt:
- Das Versicherungsunternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben.
- Die Unternehmensform muss bestimmte Anforderungen erfüllen – Aktiengesellschaft inklusive SE, öffentlich-rechtliche Anstalt oder ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.
- Das Prinzip der Spartenteilung muss ersichtlich sein. So darf ein Kranken- und Schadenversicherer nicht gleichzeitig als Lebensversicherer auftreten.
- Es muss ein Geschäftsplan vorliegen. Dieser muss aufzeigen, wie Risiken abgedeckt sind, um die Grundzüge der Rückversicherungspolitik zu wahren.
- Ein Nachweis über die verfügbaren Eigenmittel ist ebenfalls vorzulegen. Dabei kommt es auf die Versicherungssparte an; sie bestimmt, wie hoch die sogenannte Mindestkapitalanforderung ist.
- Außerdem muss der zukünftige Versicherer nachweisen, dass er über genügend Kapital verfügt. Damit er in der Lage ist, sein Unternehmen und die Verkaufsorganisation selbstständig zu finanzieren.
- Als weiteren Punkt muss das Vier-Augen-Prinzip gewahrt sein. Das heißt, dass der Versicherer nachweislich zwei Geschäftsführer hat, die fachlich geeignet und zuverlässig sind. Hier verlangt die Versicherungsaufsicht, dass die Geschäftsleiter über ausreichend Erfahrung verfügen. Und zwar bezüglich der Leitungsführung und des jeweiligen Versicherungsbereiches.
- Personen, die Schlüsselfunktionen im Versicherungsunternehmen haben sollen, müssen nachweislich über die passenden Fähigkeiten verfügen. Darüber hinaus sind diese namentlich zu nennen.
- Natürliche oder juristische Personen mit hoher Beteiligung am Unternehmen müssen mindestens 10% des Nennkapitals einbringen. Sie müssen die Gewähr für eine umsichtige und solide Unternehmensführung übernehmen können.
Versicherungsaufsicht: So teilen Bund und Länder die Aufgaben
Du hast sicherlich schon oft gehört, dass in Deutschland das föderalistische System herrscht. Das bedeutet, dass jedes Bundesland eigene Entscheidungen treffen kann. Allerdings regelt der Bund die übergeordneten Belange, an die sich die Bundesländer halten müssen.
Für die Versicherungsaufsichtsbehörde bedeutet das:
- Die BaFin-Aufgaben im Bund dienen der Aufsicht der Versicherungen, die von wirtschaftlicher Bedeutung sind.
- Hier sind die Aufgaben der BaFin also den öffentlich-rechtlichen Versicherern zugeordnet.
- Diese Versicherer werden auch als Wettbewerbsversicherer bezeichnet und arbeiten in verschiedenen Bundesländern.
Die BaFin der Länder überwacht die Versicherer, die nur innerhalb eines bestimmten Bundeslandes tätig sind. Diese Versicherer gelten als „wirtschaftlich nur von geringer Bedeutung“.
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