Korrespondenzanwalt und -anwältin
Korrespondenzanwält:innen beziehungsweise Verkehrsanwält:innen fungieren als Zwischenglied in einem Schadenfall. Sie werden mit einer Untervollmacht bei Gericht für ihre Mandant:innen aktiv. Früher wurden sie eingesetzt, wenn die erforderliche Zulassung zum Gericht des stattfindenden Prozesses fehlte. Seit einer juristischen Neuregelung gibt es aber keine Singularzulassungen mehr – beziehungsweise nur noch für den Bundesgerichtshof. Heute werden diese Anwält:innen dennoch oft genutzt, wenn der Verhandlungsort weiter vom Heimatort der Mandanten entfernt ist.
Alles, was du sonst noch zum Thema Korrespondenzanwalt wissen musst, findest du nun auf einen Blick. Du erfährst, wann es überhaupt Sinn ergibt einen Korrespondenzanwalt oder eine Korrespondenzanwältin mit deinem Rechtsfall vertraut zu machen. Auch weißt du am Ende, was du bezüglich der Entlohnung beachten musst.
Wann brauchst du einen Korrespondenzanwalt?
Wann genau kannst du nun diese Anwält:innen einsetzen? Ein Drei-Personen-Verhältnis ist eine Voraussetzung. Die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber:in, Korrespondenzanwält:in und einer verfahrensbevollmächtigten Person ist in verschiedenen Fällen sinnvoll. Wenn der Rechtsfall entfernt von deinem Wohnort verhandelt wird, bringt die Zusammenarbeit beispielsweise zahlreiche Vorteile. Der Korrespondenzanwalt oder die Korrespondenzanwältin tritt dann als zwischengeschalteter Anwalt oder Anwältin auf. Dabei kann er oder sie in allen möglichen Instanzen bestellt werden.
Eine Postulationsfähigkeit ist dabei keine Voraussetzung, wenn sich die Aufgaben ausschließlich auf den Informationsaustausch beschränken. Dein:e Anwält:in erscheint vor Gericht und führt mit der gegnerischen Partei Verhandlungsgespräche in deinem Sinne. Aufgrund der räumlichen Distanzprobleme kümmern sie sich ebenso um den Schriftverkehr. Sie kennen den Rechtsfall genau und vertreten die Interessen der Mandant:innen. Außerdem sind sie für die Verteidigung vor Gericht und bei anderen Terminen zuständig.
Was kostet ein Korrespondenzanwalt?
Diese Anwaltschaftsmitglieder erhalten eine Verfahrens- beziehungsweise Verkehrsgebühr von maximal 1,0 gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei schnellerer Erledigung des Verfahrens kann sich die Gebühr auf 0,8 reduzieren. Bei der Vertretung von mehreren Personen kann sich die Gebühr dementsprechend aber auch erhöhen. Zusätzlich erhalten sie Anspruch auf eine Einigungsgebühr. Dabei wird er/sie dafür entlohnt, dass er/sie aktiv an der Einigung zwischen den verfeindeten Parteien mitgewirkt hat. Auch die Auslagen im Zuge des Verfahrens müssen ihnen ganz oder als Selbstbeteiligung erstattet werden.
Bei Beauftragung ausländischer Korrespondenzanwält:innen erstattet die Gebühren einem Urteil zufolge der Bundesgerichtshof. Entsprechend des Urteils erhalten sie dieselben Gebühren, die deutsche Rechtsanwält:innen bekommen würde. Wichtig für dich: In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen nur unter bestimmten Umständen die Kosten für diesen Rechtsschutz. Wenn du mehr als 100 Kilometer Luftlinie vom Prozessgericht entfernt wohnst, müsste der Versicherungsschutz aber aufrechterhalten sein.
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