Kind verursacht Schaden im eigenen Haushalt: Was gilt für den Versicherungsschutz? 

Von Julia Schäfer 15 August, 2023
4 minutes

Kinder wollen die Welt entdecken. Sie sind neugierig – und manchmal leider auch etwas tollpatschig. Auf ihren „Forschungstouren“ durch die Wohnung passiert es schnell, dass mal etwas kaputtgeht. Eine teure Vase fällt herunter, Kindertee läuft auf die Couch … Das Kind verursacht einen Schaden im eigenen Haushalt. Springt in einem solchen Fall eigentlich die Familienhaftpflicht ein?

Schaden im Haushalt durch Kinder: Wann zahlt die Haushaltsversicherung?

Um diese Frage zu beantworten, geben wir zunächst mal eine Begriffserklärung. Denn je nachdem wo du wohnst, kann das Wort „Haushaltsversicherung“ etwas ganz anderes bedeuten.

In Bayern und teils auch in Baden-Württemberg wird die Hausratversicherung oft auch als Haushaltsversicherung bezeichnet. Gleiches gilt für unser Nachbarland Österreich. Dort handelt es sich allerdings um eine Kombination aus mehreren Versicherungen wie bei uns etwa die Hausrat- und die private Haftpflichtversicherung.

Lesetipp: Hausratversicherung: Pflicht für Mieterinnen und Mieter?

Allen gemeinsam ist, dass die Haushaltsversicherung deinen Wohnungsinhalt absichert. Dazu gehören alle beweglichen Gegenstände wie Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und Wertsachen. Mit welchen Beträgen du das alles absichern solltest, liest du hier: Wie berechnet man den Wert des Hausrats?

Tipp: Du hast dir eine neues Tablet gekauft oder bist im Besitz anderer elektronischer Wertsachen? Mit unserer Gegenstandversicherung bist du optimal gegen Beschädigungen dieser durch kleine Kinderhände abgesichert.

Und wie sieht es im eigenen Haushalt aus? 

Tja, hier hast du wohl Pech. Denn die private Familienhaftpflicht regelt nur Schäden, die dein Kind dem Eigentum anderer Leute zufügt. Fällt also deine eigene teure Vase in deiner Wohnung auf den Boden, bleibst du selbst auf dem Schaden sitzen.

Ausnahmen gelten hier allerdings bei sogenannten Mietsachschäden. Macht dein Filius beispielsweise einen dicken Kratzer ins teure Parkett des Vermieters, steht deine Privathaftpflicht möglicherweise dafür gerade.

Lies dazu auch: Welche Versicherung braucht man als Mieter?

Was ist eine Familienhaftpflicht?

Eine private Haftpflichtversicherung gehört in jeden Haushalt. Erst recht, wenn Kinder da sind. Besteht der Haushalt aus mehreren Personen, kann eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie bietet allen Familienmitgliedern der Hausgemeinschaft einen Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.

Grundsätzlich können sich Ehepaare und eingetragene oder sonstige Lebenspartner mit einer Familienhaftpflicht absichern. Bei nicht miteinander verheirateten Paaren müssen die Partner allerdings beide am gleichen Wohnsitz gemeldet sein.

Zusätzlich können Personen in die Familienhaftpflicht mit aufgenommen werden, wenn sie im gleichen Haushalt der versicherten Person leben.

Dazu gehören unter anderem:

  • Stief-, Adoptiv-, Enkel-, Pflege- und leibliche Kinder
  • Schwieger- und Großeltern sowie Geschwister, die mit dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Minderjährige, die nur vorübergehend mit im Haushalt leben wie zum Beispiel Austauschschüler, Au-pair
  • Volljährige, unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende körperlich und/oder geistig behinderte Kinder, die in einer Pflegeeinrichtung leben
  • Volljährige, unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder während der Ableistung eines ökologischen oder sozialen Jahres, oder des Bundesfreiwilligendienstes. Sowie Kinder, die im Anschluss daran oder direkt nach der Schule eine berufliche oder akademische Erstausbildung absolvieren

Aber: Die Familienhaftpflicht übernimmt natürlich keine Schäden, die du und eine mitversicherte Person untereinander verursachen.

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung für Kinder?

Die Altersgrenzen für die Haftbarkeit von Kindern sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in Paragraf 828 geregelt.

  • Demnach haften Kinder unter sieben Jahren gar nicht. Wird ein Schaden von so einem Knirps verursacht, muss die geschädigte Person ihre Kosten selbst übernehmen. Außer, die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt. Dann übernimmt deren Haftpflichtversicherung die Kosten.
  • Ist ein Kind zwischen sieben und zehn Jahren alt, gilt es als „eingeschränkt haftbar“. Das heißt, dass du zum Beispiel dann zur Verantwortung gezogen werden kannst, wenn es einen Schaden an einem geparkten Auto verursacht. Auch hier zahlt die Haftpflichtversicherung.
  • Bei älteren Kindern wird die Frage nach der Haftung im Zweifel im Einzelfall geprüft. Kommt dabei heraus, dass ein Teenager die nötige Reife und Erfahrung hat, ist auch dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung.

Aufsichtspflicht: Was bedeutet das?

Kinder unter sieben Jahren gelten im Fachjargon als „deliktunfähig. Sie sind also nicht für Schäden, die sie verursachen, verantwortlich zu machen. Bist du Vater oder Mutter, haftest du selbst nur, wenn du nachweislich deine Aufsichtspflicht verletzt hast.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch hast du eine elterliche Aufsichtspflicht, bis dein Kind volljährig ist.

Deswegen musst du die Kids aber nicht ununterbrochen „unter deine Fittiche“ halten. Laut Gesetz bist du beispielsweise nicht verpflichtet, Kleinkinder ununterbrochen in der Wohnung zu beobachten. Da reicht es völlig aus, wenn die Kleinen zumindest in Hörweite sind.

Ist der Nachwuchs vier Jahre alt, darf er auch eigenständig den Garten erkunden. Hier musst du aber regelmäßig alle 15 bis 30 Minuten nachschauen, ob alles in Ordnung ist.

Je älter das Kind ist, desto weniger Aufsichtspflicht musst du leisten. Mit einem zehn-, elf- oder dreizehnjährigen Kind wird’s also immer leichter für dich. Hier gehen die Gerichte davon aus, dass es die Konsequenzen seines Handelns in vielen Fällen richtig einschätzen kann. Auch die Verkehrsregeln sollte es in diesem Alter kennen – und demnach handeln.

Passiert nun etwas und kommt es zur Haftungsfrage, können die Grenzen der Altersbestimmungen fließen. Die Gerichte prüfen daher jeden Fall einzeln, bevor sie entscheiden, wer welche Kosten tragen muss.

Weitere interessante Versicherungsthemen zum Nachlesen:

  • Versicherungssteuer
  • Abschlusskosten bei Versicherungen
  • Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar
  • Alarmanlage fürs Haus

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